Erbrechen nach Chemotherapie , Wiederaufnahme wegen Komplikation?

  • Liebes Forum,
    es liegt eine MDK Stellungnahme vor, die verlangt, das nach dem einsetzten eines Ports mit Chemo der darauffolgende Fall (Aufnahme innerhalb der obereren GVD) Aufnahme wegen starkem Erbrechen zusammengeführt werden soll auf Grund der Komplikationsregelung. Meiner Meinung nach liegt hier keinerlei Komplikation von sondern eine eventuell zu erwartende Begleiterscheinung, die aber kein Grund für eine Wiederaufnahme ist, also 2 Fälle.
    Vielen Dank
    A. Barthel

  • Hallo Herr Barthel,

    natürlich handelt es sich hier um eine bekannte Nebenwirkung
    des Chemotherapeutikums und nicht um etwas, was dem Arzt anzulasten
    wäre. Daher kann nicht von einer Komplikation gesprochen werden.
    Gruß
    Ordu

  • Hallo Ordu,

    bei der Komplikationsregelung geht es nicht darum einem Arzt etwas anzulasten.

    Sie besagt lediglich, dass bei Komplikationen (wieso ist egal), Fälle zusammenzuführen sind.

    Wenn man dem Arzt etwas anlasten wollte, dann wäre man im Bereich \"Behandlungsfehler\".

    Schönen Feierabend

    Mr. Freundlich

  • Hallo Diskutanten,

    \"Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, bei Komplikationen vielleicht besser (nicht? ) das Medizincontrolling?\" 8)

    Das Roche-Lexikon definiert die Begriffe wie folgt:

    Zitat

    Nebenwirkung: jeder nicht erwünschte Effekt einer Maßnahme oder eines Arzneimittels; bekannt u. voraussehbar oder aber unerwartet.

    Zitat

    Komplikation: jedes außerordentliche – u. meist mit besonderen Symptomen einhergehende – Krankheitsgeschehen, das im Verlauf einer Grundkrankheit auftritt u. deren Verlauf ungünstig gestaltet.

    Daß Erbrechen bedingt durch eine Chemo eine Nebenwirkung ist, steht wohl außer Frage. Also bleibt nur zu prüfen, ob die Definition der Komplikation erfüllt ist.

    Dazu stelle ich mir (oder besser einem Onkologen) 2 Fragen:

    1. ist es ein außerordentliches Krankheitsgeschehen?
    2. gestaltet es den Verlauf der Grundkrankheit ungünstig?

    Beide Fragen mit \"ja\" = Komplikation, ansonsten (nur) Nebenwirkung.

    MfG,
    M. Achenbach

  • Hallo und guten Morgen alle miteinander,

    nach meinem Verständnis ist hier der Kodierleitfaden Hämatologie Onkologie sehr hilfreich- siehe Zitat

    Auszug Kodierleitfaden Hämatologie, Onkologie und Stammzelltransplantation 2005

    \"Der Begriff der Komplikation ist gesetzlich nicht definiert. Er sollte in Abhängigkeit des einzelnen Fachgebietes jeweils individuell definiert werden. Für hämatologisch / onkologisches Patientengut erfolgt
    die Wiederaufnahme wegen einer Komplikation im engeren Sinne infolge eines Ereignisses, das durch einen längeren stationären Aufenthalt mutmaßlich
    verhindert worden wäre, oder eines, das Folge einer ersichtlich unzureichenden Behandlungsführung ist.
    Keine Wiederaufnahme wegen einer Komplikation sind Wiederaufnahmen auf Grund einer unvermeidbaren Arzneimittel-Folgewirkung.
    Folgewirkung eines Arzneimittels ist ein zur stationären Aufnahme führendes Ereignis, welches bei der Therapieplanung in Kauf genommen wurde. Es ist ein - in der Fachliteratur beschriebener,regelhaft auftretender und für das Erreichen der gewünschten Wirkung grundsätzlich in Kauf genommener - Nebeneffekt der Therapie. Die Arzneimittel-
    Folgewirkung wird für die Erreichung der Therapiewirkung als akzeptabel und notwendig erachtet.
    Ebenso stellt eine durch die Krankheit hervorgerufene Komorbidität, welche ohne Zusammenhang mit der zuvor durchgeführten Leistung (Therapie) aufgetreten ist, keine Komplikation im Sinne der FPV dar.\"

    Uwe Neiser


    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    zu diesem Thema gibt es schon viele Threads. Bitte hier mal in der Suchfunktion z. B. \"Chemotherapie, Komplikationen\" eingeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Grüß Gott, liebe Diskussionsteilnehmer,

    kein Wunder, dass es zu dem Thema schon viele Beiträge gibt. Ist doch der medizinische Begriff der Komplikation schon manchmal unscharf, so erst recht die abrechnungstechnische Definition. Eine Klärung tut not und wurde auch schon bei INEK für 2006 beantragt, ohne Erfolg!

    Nach Auskunft eines mir bekannten Hämatologen hat sich die Fachgesellschaft von ihrer Definition der Abgrenzung zwischen Komplikation und Nebenwirkung schon wieder verabschiedet, so dass alle Wiederaufnahmen nach einer Chemotherapie durchaus als Komplikation zu prüfen sind, Schuldfrage hin oder her. Dies entspricht den Vorgaben der SEG 4 beim MDS. - Nach Tumoroperationen/Transplantationen wird dagegen kaum immer auf Anhieb klar sein, wann es sich im engeren Sinne um eine Komplikation oder ein unvermeidliches Fortschreiten/Rezidiv der Erkrankung handelt. Streit ist angesagt.

    Ich möchte Ihnen aus meiner Praxis ein weiteres Beispiel geben, wohin uns eine zu weite Definition führen kann: Eine Patientin kommt zur Abklärung starker Kopfschmerzen in die Klinik, es wird ein Posterioraneurysma diagnostiziert. Nach eingehender Beratung verlässt die Patientin die Klinik ohne Operation, um Bedenkzeit zu haben. Wenige Tage nach der Entlassung tritt eine Blutung auf, die dann notfallmäßig operiert wird.... Was meinen Sie? Sind hier 2 Fälle gerechtfertigt oder würden Sie eine Komplikation bescheinigen?

    Gruß murx

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von murx:
    Wenige Tage nach der Entlassung tritt eine Blutung auf, die dann notfallmäßig operiert wird.... Was meinen Sie? Sind hier 2 Fälle gerechtfertigt oder würden Sie eine Komplikation bescheinigen?

    Guten Morgen Murx,

    eine theoretische Frage, da beide Fälle sowieso dann wegen der Partitionsabfolge M-O innerhalb von 30 Tagen zusammenzulegen sind. Eine Zusammenlegung wegen Komplikationen muss dann nie \"angestrengt\" werden, da die oGVD der zuerst abgerechneten B70E (HD I67.10) 20 Tage beträgt (ähnlich bei Q-Kode als HD).