Guten Morgen, Herr Schulz,
mir/uns würde ein Anästhesieprotokoll reichen, oder auch irgendein anderer Beleg dafür, dass eine anästhesistische Überwachung stattgefunden hat. In dem von mir angesprochenen Fall ging es halt nur darum, dass der Oberarzt sich weigerte diese zu belegen, weil er das für die Kodierung der 8-900 nicht für erforderlich hält. Seine eigenen Worte waren: \"(...) in den DKR steht nichts von einem Anästhesisten (...)\"
Gruß,