Ärger mit 8-900

  • Guten Morgen, Herr Schulz,

    mir/uns würde ein Anästhesieprotokoll reichen, oder auch irgendein anderer Beleg dafür, dass eine anästhesistische Überwachung stattgefunden hat. In dem von mir angesprochenen Fall ging es halt nur darum, dass der Oberarzt sich weigerte diese zu belegen, weil er das für die Kodierung der 8-900 nicht für erforderlich hält. Seine eigenen Worte waren: \"(...) in den DKR steht nichts von einem Anästhesisten (...)\"

    Gruß,

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Sehr geehrter Herr Flöser,
    \" Steuererklärung auf dem Bierdeckel.\" ist genauso Dokumentation. Wir befinden uns im Zeitalter der Vernunft und der juristischen Beweisbarkeit. Also lassen wir mal den Bierdeckel vergleich und kommen zu den Tatsachen, wie wollen Sie alleinig anhand von Zetteln ihre Statistik und QS Dokumentation gestalten. Maschinenlesbare Dokumentation verwendet man in allen Bereichen, nur hier ist es nicht so wichtig, denn was steht auf so einem Protokoll schon. Blutdruck, Puls, die Menge der Medikamente, der Atemwegszugang, die Infusion, nicht zu vergessen die Menge an Sauerstoff und die Dauer. Weiter sind solchen Protokollen anhänging so unwichtige Seiten wie der Zustand des Patienten vor dem Eingriff und dessen Risikoeinschätzung daraus folgert und natürlich noch die postnarkotische Überwachung deren Sinn vielleicht nicht jedem zugänglich ist, jedoch von den Fachgesellschaften als überaus sinnvoll erachtet wurde. Desweitern soll es Krankenhäuser geben wo es die Abteilung Anästhesie schon interessiert wer, was, wann und wie macht? ( Narkosen) :d_zwinker:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Sehr geehrter Herr Schulz,

    die Frage der Kodierfähigkeit des OPS-Kodes 8-900 ist sicherlich nicht abhängig von der Anfertigung eines Anästhesie-Protokolls! Dies war lediglich die Antwort auf die von Frau Maas gestellte Frage.
    Seien Sie versichert, daß ich bei meinen Narkosen selbstvertändlich ein Narkoseprotokoll anfertige!
    Maschinenlesbar ist unser Protokoll übrigens in keiner Weise!

    @Frau Maas: Von einem Anästhesisten steht nichts da, aber von einem intensivmedizinisch erfahrenen... Wenn dies gegeben ist, sollte die Kodierung ja kein Problem darstellen.

    T. Flöser

  • Hallo,

    ich will mich nochmal einschalten. Die Frage ist ja, wer ist in der INtensivmedizin erfahren? Ich habe im Vordergrunddienst oft Ärzte, die zwar für die Intensivstation verantwortlich sind, nichtsdestotrotz nicht als erfahren in der Intensivmedizin gelten.Sie rufen dann eben an, wenn was nicht geheuer ist. Wenn ein solcher Arzt assistiert und der untersuchende - in der REgel OA oder FAcharzt und damit schon qua Weiterbildung in der Intensivmedizin erfahren - ggf. die Untersuchung abbricht bzw. für Problemlösungen zur Verfügung steht - wie ist dies dann zu bewerten???

    Aber noch was ganz anderes: Seit Jahren gibt es den optionalen Code 8-903 (Analgosedierung). Dieser trifft am ehesten auf diese Propofol-Narköschen zu. Warum in aller Welt wird vom INEK/DIMDI angesichts dieser dauernden Diskussionen dieser Code nicht freigegeben und ganz klar bewertet - d.h. komplizierende Prozedur oder nicht. DAs würde der ganzen Sache doch den Wind aus allen Segeln nehmen. Aber manchmal hat man den Eindruck, dass die dort einfach so vor sich hinwerkeln und von jeglicher Vor-Ort-Problematik abgekoppelt sind. Stattdessen ist man stolz drauf, für super-seltene Krankheitsbilder jetzt eine DRG gefunden zu haben. Beispiel (Zitat aus \"Das Krankenhaus\" vom November 2006: \"In der MDC 10 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten findet sich ein Beispiel für die besondere Berücksichtigung seltener Erkrankungen im G-DRGSystem. In die DRG K38Z Hämophagozytäre Erkrankungen werden dem Entwurf des Definitionshandbuches entsprechend Fälle mit den seltenen Hauptdiagnosen D76.1 Hämophagozytäre Lymphohistiozytose und D76.2 Hämophagozytäres Syndrom bei Infektionen zugeordnet.\"
    SUUPI! Da freuen wir uns alle drüber. Aber wirklich täglich auftretende Probleme? Das halten wir uns schön raus!

    gute Nacht,
    nicht mehr aus Nordhessen, sondern aus Baden

    M.Rost

  • Guten Morgen Forum, hallo Herr Rost,

    lange habe ich mir meinen Kommentar zu diesem Thema verkniffen, weil ich im Board \"Fragen ans InEK\" nicht zu sehr off-topic werden wollte. :d_zwinker:

    Aber Herr Rost, Sie sprechen mir aus der Seele mit Ihrer Bewertung - mit einer einzigen Anmerkung:

    Der Code 8-903 existiert und er trifft (nicht nur) Ihrer Ansicht nach das Propofol-Narköschen am besten. Dann sollte er doch auch ungeachtet der Bewertung und des somit zu erwartenden Erlöses in diesen geeigneten Fällen kodiert werden, oder?

    Hier im Forum ist es gängiger Tenor, dass konsequent und sachgerecht entsprechend der DKR, des OPS und des ICD zu kodieren ist, dass evtl. Schwachstellen des DRG-Systems nur dadurch auch erkannt und behoben werden können. Vor diesem Hintergrund mag ich nicht verstehen, warum manches Haus mittlerweile regelhaft auf der 8-900 besteht und die Kassen sich auf Diskussionen über Qualifikation von Ärzten und Anästhesieprotokolle einlassen.

    Ich kann Kassen nur empfehlen, die Prüfung und Diskussion darauf zu richten, dass bei Prozeduren, die üblicherweise ohne Allgemeinanästhesie durchgeführt werden (Bsp. Koloskopien, Gastroskopien), die Allgemeinanästhesie eine Ausnahme bilden soll (Schockpatienten, Kleinkinder, unkooperative Patienten). In den Regelfällen wäre bei Propofolgabe die 8-903 zu kodieren. Ich wette, dass bei allem Ärger über die Erlössituation bei der Frage nach der sachgerechten Kodierung wenige Widersprüche kommen werden. :d_pfeid:

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo,

    ich gebe Ihnen recht das sie die Wette gewinnen würden, aber nicht jeder macht etwas Regelhaft auch wenn sie \"Pauschalierer\" :d_pfeid: bereits sind.
    Im überigen finde ich sollte man sich auch mit den \"Narköschen\" auf die Patientengruppe beschränken die es bedürfen.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo ToDo,
    das ist eben das Problem, dass die 8-903 eben nicht kodiert werden kann, weil sie im optionalen OPS steht und daher nicht kodiert werden kann, zumindest nicht nach außen, denn sämtliche optionalen Codes existieren nicht für Abrechnungszwecke, lediglich für interne Ermittlungen! Ich kann 8-903 nicht eingeben! Und die optionalen Codes stehen daher auch nicht im Definitionshandbuch. Das ist es, was ich fordere: 8-903 als offiziellen Code mit entsprechender Bewertung oder auch Nicht-Bewertung. So wie es momentan ist, ist nun einmal der 8-900 der zutreffende Code für diese Leistung, da ein anderer, differenzierterer für Abrechnungszwecke nicht existiert. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass man sich im INEK/DIMDI da einfach feige heraushält aus dieser seit Jahren schwärenden Diskussion. Die Herrschaften dort sollten doch bitte jeder mal ein Praktikum in einem stinknormalen Akutkrankenhaus machen und da mal das alles codieren, was so anfällt, dann würden sie vielleicht mal etwas sinnvolle Arbeit machen...

    M.Rost

  • Hallo Forum,
    ich möchte diesen Diskussionsfaden gern noch einmal aufgreifen, da er meiner Meinung nach nicht so im Raum stehen bleiben darf.

    Solange 8-903 Analgosedierung optional ist, kann diese nicht nach Belieben mit 8-900 kodiert werden, die offizielle Überleitung des DIMDI lautet : UNDEF
    Das heisst, 8-900 umfasst nie die reine Analgosedierung, diese ist eben mit dem amtlichen OPS nicht abbildbar und demzufolge nicht erlösrelevant.

    Wenn nun die Fachgesellschaften die Propofolgabe als IV-Anästhesie klassifizieren, so ist das eine hinreichende Begründung für die Kodierung von 8-900 !
    Dann darf man sie aber auch nicht mehr als Analgosedierung oder Narköschen bezeichen.

    Für weitere kritische Anmerkungen wäre ich dankbar!

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Guten Tag,
    was ich in der ganzen Diskussion bisher vermisst habe, ist die Angabe von Dosierungen.
    Nach meinem internistischem Verständnis und nach der Fach-Info ist die Wirkung (Narkose / Analgosedierung) von Propofol dosisabhängig.
    Wenn nun Propofol bei einem 70 kg Patienten in einer Dosierung von 30-40 mg verabreicht wurde, dann würde ich kaum von einer i.v.-Anästhesie sprechen, wenn die hierfür benötigten Dosen bei über 100 mg liegen.
    Wir handhaben bei uns das so: wenn Propofol-Narkose (also auch mit entsprechenden Dosen), dann Kodierung der i.v.-Anästhesie; wenn nur Analgosedierung, dann keine Kodierung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch