Amb. Operierende Belegärzte im KH

  • Hallo Forum,

    nach dem alten EBM stellten wir dem Belegarzt immer die Zuschlags-
    ziffern 80 bis 86 in Rechnung, wenn Er im Haus ambulant Operierte.

    Wie läuft\'s jetzt mit dem EBM 2000+ ??? :totlach:

    Es gibt die Zuschlagsziffern leider nicht mehr.

    Die Ziffern für die Überwachung sind ja m. E. Anästhesieleistungen.

    Wie wird das bei [c=red]EUCH[/code] gehandhabt?

    Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten :biggrin:

    Gruß,

    Alfredo

  • Hallo Alfredo,

    es gibt keine festen Regeln, wie jetzt abzurechnen ist. Man muss mit jedem Belegarzt verhandeln. Bis zum 1.7.2005 konnte man bei ambulanten Operationen auch die Leistungen der Beleger komplett als Institutsleistung abrechnen. Dies wurde auch von den Belegern gerne genutzt, da die anteiligen Erlöse (wie gesagt, verhandlungssache) das KV Budget nicht belasteten. Seit dem 1.7.05 muss der Beleger die OP-Leistung (+ ggf. die Nachbehandlung) abrechnen, das Krankenhaus rechnet die Narkose ab und über die Überwachungsziffer muss man verhandeln.

    Dabei muss man berücksichtigen, dass in der OP-Leistung nun auch die Kosten für die OP-Nutzung usw. enthalten sind, diese könnte man dem Beleger anteilig in Rechnung stellen. An der Überwachung ist im Allgemeinen der Beleger, die Anästhesie und die Pflege der Normalstation beteiligt, so dass auch hier eine Aufteilung des Erlöses erfolgen könnte.

    Wenn man sich mit den Belegern einigen will, muss man außerdem noch beachten, dass diese in der Leistungserbringung meist budgetiert sind (zumindest im Rheinland), die Punktwerte für die Krankenhäuser für einige Kassen deutlich niedriger sind, als bei den Belegern, man aber das Geld deutlich früher bekommt.

    Da helfen nur Beispiel-Rechnungen für die gängigen Operationen und dann einigen (möglichst einfach für alle, z.B. Beleger rechnet OP ab, KH Überwachung und Narkose).

    Ich hoffe, dass war nicht zu verwirrend,
    viel Spaß damit

    A. Bauer