• Hallo Form, Tag Herrr Rembs, Tag Herr Killmer,

    Zitat


    Original von Killmer:

    \"Always look on the bride side of life\".
    Frank Killmer

    bride (engl.) = Braut
    bright (engl.) = leuchtend; heiter; froh; gescheit :d_zwinker:

    @ Herrn Rembs

    Gilt dies auch umgekehrt? Die Privatkassen schreiben in Ihren Standardmitteilungen regelmäßig, daß sie ihre Patienten von dem Sachverhalt informieren. Ist diese Info auch geeignet, das Ansehen der Krankenhäuser bei den Patienten herabzuwürdigen?

    Darf man demnach nicht einmal kopien des Schriftwechsels nachrichtlich an die Patienten schicken?

    In den meisten Fällen ist das angesichts der Krankengeschichte im Sinne des Seelenfriedens der Patienten ohnehin zu vermeiden. Dennoch gibt es derart hartnäckige Verweigerer, daß die Patienten m.E. davon schon Kenntnis haben sollten.

    Die gilt umso mehr, als das es Kassen gibt, die die Krankenhausrechnung schlußendlich akzeptieren, die GOÄ-Rechnung zum gelciehn Sachverhalt - etwa: Blutkonserven- (vom Pat. eingereicht) aber dennoch zurückweisen. Mir sind 2 Fälle bekannt, in denen Patienten die Rechungnen selbst bezahlt haben mit dem Kommentar, daß sie ihre restliche Lebensdauer nicht vor Gericht mit der Kasse verbringen wollten.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Forum.

    @ Herrn Rembs: Wie lautet denn das Az dieses Urteils? Ich habe bisher nichts davon gehört. Ich kann mir nur vorstellen, dass es sich dabei um eine Information des Patienten mit Wertung des KH gehandelt haben kann. (die u.U. nicht ganz so freundlich ausgefallen ist :teufel: ).
    Ansonsten steht nirgends in den Gesetzen geschrieben, dass ein Patient nicht über Schreiben \"seines\" Versicherers informiert werden darf (natürlich ohne diese Schreiben in irgendeiner Form zu werten), wenn doch -> wo??

    An sich zeigt solch ein Urteil, welches sicherlich von irgendeiner KK erstritten wurde, doch nur, das es den KKn (JAA! Ich weiß :biggrin: ) unangenehm ist, wenn Patienten informiert werden :rotwerd: .
    Einen Patienten nicht zu informieren (wieder: OHNE ZU WERTEN!) kommt m.E. einer Entmündigung gleich! Denn ein Pat., der nicht weiß was \"seine\" KK so treibt, wird auch nicht in der Lage sein zu entscheiden, ob diese KK für ihn die Richtige ist.
    Was diese informierten Pat. dann machen.....Es soll ja Leute geben, die die BILD lesen :biggrin:
    Kann mir gut vorstellen, dass es so ein bis drei KKn gibt, denen beim Gedanken an informierte Versicherte Teile der Anatomie auf Grundeis gehen.

    Allerdings ist es auch erstaunlich was KKn ( :) ) teilweise an Pat schicken....
    Da wird einer Pat mit Mamma Ca mitgeteilt, dass die neue Chemo nicht bezahlt wird, da sie ja nicht an einer \"akut lebensbedrohlichen Erkrankung\" leidet :t_teufelboese: .

    @ Herrn merguet: Privatpatienten dürfen m.E. ohne weiteres informiert werden. Wenn wir mal die ärztliche Schweigepflicht ansetzen, MÜSSEN die Patienten sogar informiert werden, da sie ja der \"Datenübermittlung\" zustimmen müssen. Insofern ist es m.E. nur legitim die PKVersicherten zu informieren (natürlich wieder neutral!).

    Wäre Schade, wenn man Roß und Reiter nicht nennen dürfte ->
    wollte doch meine Erfahrungen mal in Buchform auf den Markt bringen :d_zwinker: :biggrin:

    Einen schönen :sonne: igen Tag noch

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Moin, moin,

    vielleicht sollten Sie, fern der Betriebsblindheit, einfach mal annehmen, dass Gerichte mit solchen Urteilen letztendlich nicht die Kassen sondern den Patienten schützen müssen.

    Es kommt - leider nicht nur in Einzelfällen - vor, dass Angehörige bei Krankenkassen anrufen mit den Worten \"die Ärzte haben gesagt, dass die Krankenkasse nicht mehr bezahlt\". Nun kann man der Auffassung sein, dass es gut ist, wenn Patienten über die \"Machenschaften\" ihrer Krankenkasse informiert werden.

    Ob die oftmals dadurch (auch gelegentlich zu Unrecht) erzeugte Aufregung beim kranken Menschen den Heilungsprozess fördert, der bei Ihrem Handeln schließlich und endlich im Vordergrund stehen sollte, kann ein medizinischer Laie wie ich nur anzweifeln...

    Wir befristen z.B. bei psychiatrischen Behandlungen die Kostenübernahmen in der Regel automatisch auf das Datum, welches das Krankenhaus als voraussichtliches Behandlungsende übermittelt. In NRW sind die Krankenhäuser verpflichtet, einen Verlängerungsantrag RECHTZEITIG VOR ABLAUF der Befristung zu stellen. Nun wird am Tag vor Ablauf der Befristung Patienten und Angehörigen gesagt, dass sie nach Hause müssen, weil die KK nicht weiter bezahlt (ohne dass jemals ein Verlängerungsantrag gestellt wurde). Auf Nachfrage beim behandelnden Arzt erfahre ich dann, dass die medizinische Notwendigkeit der vollstationären Behandlung nach Ansicht des Arztes nicht mehr gegeben ist und deshalb bewusst auf einen Verlängerungsantrag verzichtet wurde.

    Was für ein Schreiben sollte ich denn in diesen Fällen an den Patienten schicken??? Dass sein Krankenhaus XY nicht den Mumm hatte, ihm die Wahrheit zu sagen und statt dessen in unverantwortlicher Weise die Krankenkasse falsch beschuldigt hat, was nach § xxx ein Straftatbestand wäre..?

    Damit das nicht \"aus Versehen\" vergessen wird:

    Den Eingangsfall finde ich haarsträubend und Verständnis für dieses Kassenvorgehen tendiert bei mir gen Null. Aber es gibt eben auf beiden Seiten etwas mehr als nur schwarz oder weiß.

    In diesem Sinne wünsche ich eine angenehme Arbeitswoche,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Forum,

    ich kann Ihren Ärger ja verstehen, aber Kassen anprangern ist keine Lösung.

    Wie stellen Sie sich Kassenreaktionen vor, wenn z.B. Patienten sich
    im Anschluß an eine Behandlung massiv über das Krankenhaus oder bestimmte
    Ärzte beschweren?
    Ist ein gern diskutiertes Thema bei den Versicherten, wenn sie die Zuzahlungsbescheide erhalten. Dies wird oft zum Anlaß genommen, die KK anzurufen und sich zu beschweren über:

    - keine Zeit für den Patienten
    - unfreundliches, arrogantes Verhalten der Ärzte
    - Gesprächswünsche von Angehörigen werden abgewehrt oder abgefertigt!
    - sehr offensichtliches Zweiklassenverhalten bei Kassen/Privatpatienten
    - Entscheidungen über den Kopf des Patienten hinaus getroffen, z.B. bei der Frage der Verlegung in Geriatrie oder Reha
    - sensible Diagnosen wurden äußerst unsensibel thematisiert
    - mangelnde Aufklärung
    .
    .
    .
    Bisher konnten Gespräche diese Art meist zur Besänftigung des Patienten geführt werden, aber manches Mal bleibt einem doch die \"Spucke\" weg.

    Jüngster Fall:
    Patient geht nach Krhs.-Entlassung am nächsten Tag zum Arzt, benötigt Medikamente und möchte weitere Behandlung besprechen und wird vom Arzt angemosert:

    Es hätte gereicht, wenn die Arzthelferin die Medikamente aufschreibt, er soll dem Arzt nicht die Zeit wegnehmen, für Patienten, die es dringender brauchen!!
    (der Patient wurden wg. Blasen-Ca. operiert)

    Ist zwar ein Vorfall aus dem ambulanten Bereich, aber wir als KK müssen noch den Patienten beruhigen und mehr oder weniger diesen \"tollen\" Arzt entschuldigen, denn auch hier gilt: anprangern nicht erlaubt
    Bei aller Frustration aus Arztsicht, solche Äußerungen.......!!!

    Und im stationären Bereich sind die o.a. Beschwerden der Patienten keine Seltenheit, werden aber leider auf KH-Seite nicht wahrgenommen.

    Wer den KK jetzt wieder böses will, wird sicher sagen, wenn die KK nicht soviele Anfragen u.Prüfungen hätten, hätte der einzelne Arzt auch mehr Zeit für den Patienten, aber: zwischenmenschliches Versagen als Arzt auf die KK abzuwälzen,wäre doch zu einfach und ist dann auch eine Charakterfrage.

    Soviel zum Kassenfrust...
    Gruß
    Sambu

  • Hallo Forum,

    das auf meine Schilderung über Patientenbeschwerden bisher niemand
    geantwortet hat, trotz diverser \"Views\" seither, finde ich doch
    sehr interessant.
    Oder gilt hier, keine Antwort ist auch eine Antwort? :augenroll: 8)

    Schade

    Gruß
    Sambu

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Sambu,

    vielleicht gab es bisher keine Reaktion, weil andere es auch so sehen wie ich (muss aber natürlich nicht sein).
    Ich sehe im gegenseitigen Darstellen von Fehlverhalten einzelner Vertreter eines Berufstandes keinen Sinn. Auch vermag ich damit die Ausgangsfrage nicht zu beantworten, warum sinnfreie Aufforderungen von einzelnen Kassen an die Krankenhäuser gestellt werden. Genauso wenig kann ich Krankenhäuser verstehen, die sich bezüglich offensichtlicher Kodier- und Abrechnungsfehler als beratungsresistent erweisen und unnötige Mehrarbeit für alle provozieren.
    Dass im Forum niemand namentlich an den Pranger gestellt wird, ist bereits geklärt worden.
    Menschliches Fehlverhalten aber ist weder ein berufsbezogenes Problem, noch hier zu lösen.

  • Guten Morgen Herr Dr. Selter,

    danke für Ihre direkte Antwort. Sie haben Recht!

    Ojektiv betrachtet ist es natürlich nicht sinnvoll, Angriff
    mit Gegenangriff zu beantworten.
    Aber bei einigen Äußerungen, Behauptungen etc. hier im Forum, ist
    es doch schwer sich immer zurück zu halten.

    Gruß
    Sambu

  • Hallo Forum.

    Ich denke auch, das es jetzt nichts nützt, wenn wir uns gegenseitig die fehler an den Kopf werfen. Zumal das eben einwenig was von \'Äpfel mit Birnen vergleichen\' hatte.

    Der Punkt ist doch, das wir das Fehlverhalten einiger Leute (Ärzte wie KK-Mitarbeiter) auf die gesammte Berufsgruppe beziehen, oder sehe ich das Falsch? ?(
    Ich kann mir gut vorstellen, wie machen Kassenmitarbeitern die Haare zu berge stehen, wenn sie einige Begründungen der Ärzte lesen. Jüngster Fall hier ein Streit um die VWD.

    Also an statt zu streiten lieber vor der eigenen Tür kehren und ggf. den Sachbearbeiter malk ansprechen, warum der sich immer so queer stellt.

    In dem Sinne noch einen schönen Arbeitstag:
    Aria

    Liebe Grüße
    Aria :)