Guten Morgen verehrtes Forum,
Habe ein Widerspruch an den MDK geschrieben, nachdem ich die monierten Nebendiagnosen R54 Senilität/Altersschwäche und R63.3 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme eindeutig nachweisen konnte, Nun wurde anhand eines erneuten Kassenanschreibens, die Senilität angenommen, die Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme nicht, weil: \" ..diese ein Symptom der Altersschwäche wären und deswegen nicht gesondert kodiert werden dürften\" Der Grund liegt auf der Hand. Ohne die R63.3 wird der höhere Schweregrad nicht erreicht. Es kann doch nicht als Symptom der Altersschwäche die Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme aufgeführt werden?! Nicht jeder mit Alterschwäche/Senilität, braucht Hilfe beim Essen. Oder sehe ich das falsch? Der Mehraufwand ict belegbar, also kann die ICD kodiert werden, Meinungen? Vielen Dank.
Grüße
Wolfgang Miller