R63.3 ein Symptom der R54?

  • Zitat


    Original von _Medcon_:
    Im Umgang miteinander sehe ich häufiger \"emotionale\" als inhaltliche Probleme, die eine Einigung schwieriger machen, da sich persönliche Angegriffenheit untermischt und auf Standpunkten beharrt wird. :sterne:

    In einem der letzten Gutachten fand ich in wenigen Zeilen soviele Ausrufezeichen, dass ich mich gefragt habe, ob es um eine neutrale Stellungnahme oder eine Befehlsverkündung ging.... :a_augenruppel:

    Tja, wer kann bei solchen Gutachten schon cool bleiben? Wenn der MDK bislang jede noch so schön dokumentierte R54 streicht bis die Kostenträger mit dem Sozialgericht drohen, und plötzlich in einem anderen Fall 3 CC-relevante Nebendiagnosen (darunter z.B. die R63.3) durch die alleinige Kodierung der R54 \"ersetzt\" werden sollen - wer kann da noch wirklich sachlich bleiben?
    Manchmal würde ich mich über ein paar Ausrufezeichen freuen, denn die Gutachten unseres MDK (einiger Gutachter, nicht aller!) sind dermaßen cool, nein eiskalt oder sollte ich besser zynisch sagen, daß es mich freut, daß solche Personen uns zwar das Leben schwer machen, aber gottseidank nicht über Patientenleben zu entscheiden haben! Nein danke!

    Es fröstelt vor lauter Coolness:

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Hallo Herr Nagel - und die anderen -
    ZUSTIMMUNG!
    ich zitiere \"...Ödeme wurden diuretisch behandelt...\" (kodiert war u.a. Herzinsuffizienz - weiter mit Zitat)\"...nicht kodierbar sind Herzinsuffizienz...\"
    Na zum Glück muß dieser MDK-Mensch keine Pat. mit dekompensierter Herzinsuffizienz behandeln.

    Da haut\'s einem schon den Vogel raus. Sicher haut\'s mir auch den Vogel raus, wenn ich die Kodierungen meiner lieben Kollegen lese, aber mit denen kann ich sprechen, und sie sind auch einsichtig. Beim 4. MDK-Gutachten, das sich auf eine persönliche Meinung des Gutachters stützt, nützt das Sprechen vielleicht auch nix mehr.

    Bis dann
    P. Dietz

  • Salut Forum,salut Miller
    für mich wird aus der Disskusion nicht klar, ob immer der gleiche Gutachter die R63.3 zusammen mit der R54 nicht akzeptieren wollte? Sollte dies der Fall sein, sollten Sie einen Zweigutachter fordern, am besten einen Geriater. Ich akzeptiere prinzipiell keine zwei Ablehungen durch den gleichen Gutachter, wobei ich aber auch die Erfahrung gemacht habe, das sich der einen oder andere Zweitgutachter nicht viele Mühe macht und die Argumente seine Kollegen einfach übernimmt. Aber jemand, der den Fall oder den Schlüssel schon einmal abgeleht hat, stimmt nur sehr ungern bei einem Widerspruch zu, so dass ich mit Zweitgutachtern oft bessere Erfolge erziele.
    Desweiteren kann ich mich nur ihrer Meinung anschliessen, dass die R63.3 nicht zwangsläufig aus der R54 resultiert. Mit dem gleichen Argument könnte man ja dann auch behaupten, dass die Harninkontinenz bereits in der Senilität oder der Alzheimer Demenz enthalten ist, oder die Halbseitenlähmung beim Schlaganfall.

    Grüsse M. Jacoby

  • Salut Jacoby,
    Sie werden lachen, aber das Gutachten, auf das ich mich bezog, wollte zugleich eine Harninkontinenz, Probleme bei der Nahrungsaufnahme sowie mehrfache Braunülen-Entzündungen aufgrund von ständigen Manipulationen streichen, mit der Begründung, dies seien alles \"Folgen der Senilität\"!
    Im Übrigen ist dieses Beispiel kein Einzelfall, auch kommen die anderen Poster hier (glaube ich) aus anderen MDK-Zuständigkeitsbereichen. Leider ist häufig noch nicht einmal eine Klage wirklich erfolgreich: auch wenn das Gericht hier eindeutig den Blödsinn erkennt (ist ja meist nicht schwer), gilt das nur für den Einzelfall und beim nächten Pat. geht\'s weiter...
    Ach, und das mit dem Zweitgutachten hängt bei unserem MDK häufig vom \"Rang\" des Erstgutachters bzw. der Erstgutachterin ab, wenn Sie verstehen was ich meine...

    Bonne soirée!

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Hallo,
    ich schlage vor, wir erfinden den ICD-100 mit einer einzigen Ziffer:
    100 Krankheit, näher bezeichnet.
    Dann reicht auch eine DRG mit OGVD von 1 und wir sind wieder bei der Berechnung via Belegungstagen und wir gehen alle nach Hause...

  • Hallo zusammen,

    ich möchte mal die Verwirrung auf die Spitze treiben. Ich hatte neulich ein Telefonat mit dem MDK, in dem mir mitgeteilt wurde, dass es doch gar keine verschlüsselbare Senilität gibt, Altererscheinung gehören zum Leben, alt-sein keine Krankheit, es sollte doch die speziellen Problem einzeln benannt werden.

    Also R54 raus, R63.3 rein.

    ... Aber Moment, wie kann ein Symptom das Symptom eines Symptoms sein.

    Ich glaube, ich bin dafür zu alt!

  • Wertes Forum,werter miller,
    an anderer Stelle habe ich versucht zu definieren, was wir unter Senilität verstehen ( Leider klappt´s nicht mit dem linken, daher via Suchfunktion ). Grundsätzlich verfahren wir bei einem Dissenz mit dem MdK so, daß wir bei unserem Widerspruch die Begutachtung durch einen Facharzt aus unserem Fachgebiet fordern. Hier in Hessen wird dem dann meist Rechnung getragen. Bei dann trotzdem unterschiedlichen Einschätzungen hilft dann nur noch der Weg über das Gericht. Dieses wird dann vermutlich einen eigenen Gutachter bestellen, der uns dann definiert, was wir unter dem speziellen ICD-10-Kode zu verstehen haben. Mit einer Bitte möchte ich mich an das Forum wenden : Wir sollten die Gerichte nur mit für uns sauberen Fällen, die wir eindeutig sehen belasten, da es sich dann um zitierbare Gerichtsurteile handeln, auf die wir uns dann alle berufen können und müssen. Besser wäre es, wenn alle Beteiligten mit dem DIMDI zusammen definieren würden, was wir unter einem Code verstehen. Die Psychiater haben das im Kapitel F vor Jahren schon gemacht. Es geht also.

    Gruße aus dem herbstlichen ( seufz ) nordhessen
    Eckardt