5-399.5 ist keine OP?

  • Hallo,

    wenn ich in 1 Stunde OP und 1 1/2 Stunden Narkose einen Hickman-Katheter zur Chemotherapie bei einem Tumor-Patienten implantiere (wohl :ops: 5-399.5 ???), dann komme ich nicht in eine operative DRG, sondern bleibe in der Tumor-DRG.

    Was hat sich da das DRG-System bei gedacht???

    Gibt es für den HIGMAN-Katheter (sp.??) (zentralvenöser langstreckig getunnelt gelegter Zweilumen-Verweilkatheter (Monate bis Jahre) mit externen Anschlüssen) und dessen Implantation vielleicht noch andere Darstellungsweisen?

    Mit erwartungsvollem Gruß:x

    Björn

    • Offizieller Beitrag


    Hallo Herr Mehlhorn,

    Vorbemerkung:
    Der subkutane Portkatheter ist geeignet bei langfristiger Chemotherapie, der Hickman-Katheter ist vorteilhafter bei hämatologischen Patienten, die neben der Chemotherapie auch Infusionen, parenterale Ernährung oder wiederholt Blutanalysen benötigen. Wobei zur Ernährungstherapie auch die laparoskopische FNKJ Anlage als Option besteht.

    5-399.5 (Implantation von venösen Katherverweilsystemen) erscheint mir korrekt.


    1. 1 Std OP Zeit und 1 1/2 Anästhesie sind nicht der Regelfall

    2. Das australische RG für die Kombination: maligne Erkrankung, Chemotherapie und Katheterimplanation erscheint mir plausibel. (Es gelten die Gesetzmäßigkeiten eines Pauschalsystems)

    3. Alternative: der Eingriff ist auch als ambulante OP (Lokalanästhesie) möglich. (abhängig vom Einzelfall)

    4. Sie fragen "was hat sich das DRG System gedacht", ich darf mit meinen Worten pointiert antworten:
    nichts Schlechtes


    Schöne Grüße

    Eberhard Rembs

    Bochum

  • Hallo Kollege Rembs,

    Zitat


    Original von Rembs:

    Vorbemerkung:
    Der subkutane Portkatheter ist geeignet bei langfristiger Chemotherapie, der Hickman-Katheter ist vorteilhafter bei hämatologischen Patienten, die neben der Chemotherapie auch Infusionen, parenterale Ernährung oder wiederholt Blutanalysen benötigen. Wobei zur Ernährungstherapie auch die laparoskopische FNKJ Anlage als Option besteht.

    5-399.5 (Implantation von venösen Katherverweilsystemen) erscheint mir korrekt.


    Gut - aber das ist laut OPS eine Operation. Und es braucht Operateure, einen OP-Saal und Anästhesisten.

    Original von Rembs:

    Zitat


    1. 1 Std OP Zeit und 1 1/2 Anästhesie sind nicht der Regelfall


    Dann sollte ich also Narkose extra codieren? Denn bei uns halten die 4jährigen Biester :teufel: bei den LA nicht so still ;( , daß unsere Chirurgen da 15 cm Tunnel :chirurg: graben können.... Die Chirurgen wollen da immer ne Narkose. :( (Ich würde mein Kind im entsprechenden Fall auch nur in Narkose operieren lassen... )
    Das Altersmittel für den Katheter ist bei uns bei ca. 6 und das Höchstalter bei 14 Jahren - die sind auch ganz vernünftig :sleep: für ne LA.
    Und die OP-Dauer ist bei uns normal und kaum vom Operateur abhängig...

    Original von Rembs:

    Zitat


    2. Das australische RG für die Kombination: maligne Erkrankung, Chemotherapie und Katheterimplanation erscheint mir plausibel. (Es gelten die Gesetzmäßigkeiten eines Pauschalsystems)


    Das ist wohl klar - mir sah halt die OP mit Narkose etc. sehr nach operativer DRG aus.

    Original von Rembs:

    Zitat


    3. Alternative: der Eingriff ist auch als ambulante OP (Lokalanästhesie) möglich. (abhängig vom Einzelfall)


    Nur sind diese Einzelfälle leider rar! Wenn die so gemacht werden, dann hab ich ja nix dagegen - aber Ihre Aussage bedeutet ja, daß in Deutschland zumeist keine Narkose gemacht wird, und wir daher hier immer die Narkose bei unserem Patientengut dazucodieren müssen.

    Original von Rembs:

    Zitat


    4. Sie fragen "was hat sich das DRG System gedacht", ich darf mit meinen Worten pointiert antworten:
    nichts Schlechtes


    Davon gehe ich aus - nur ist das Forum ja dazu da, sich Gedanken über das Warum und Wie dessen zu machen - ohne vielleicht großen Einfluß zu haben. Aber Einigkeit macht Stark - wie es so heißt. Und so kriegen wir wahrscheinlich irgendwann einmal auch noch eine Plausibilitätskontrolle bei Eingabe der Diagnosen und Prozeduren hin.....

    --
    Gruß:x

    Björn Mehlhorn

  • Hallo Kollege Rembs,

    Zitat


    Original von Rembs:

    Vorbemerkung:
    Der subkutane Portkatheter ist geeignet bei langfristiger Chemotherapie, der Hickman-Katheter ist vorteilhafter bei hämatologischen Patienten, die neben der Chemotherapie auch Infusionen, parenterale Ernährung oder wiederholt Blutanalysen benötigen. Wobei zur Ernährungstherapie auch die laparoskopische FNKJ Anlage als Option besteht.

    5-399.5 (Implantation von venösen Katherverweilsystemen) erscheint mir korrekt.


    Gut - aber das ist laut OPS eine Operation. Und es braucht Operateure, einen OP-Saal und Anästhesisten.

    Original von Rembs:

    Zitat


    1. 1 Std OP Zeit und 1 1/2 Anästhesie sind nicht der Regelfall


    Dann sollte ich also Narkose extra codieren? Denn bei uns halten die 4jährigen Biester :teufel: bei den LA nicht so still ;( , daß unsere Chirurgen da 15 cm Tunnel :chirurg: graben können.... Die Chirurgen wollen da immer ne Narkose. :( (Ich würde mein Kind im entsprechenden Fall auch nur in Narkose operieren lassen... )
    Das Altersmittel für den Katheter ist bei uns bei ca. 6 und das Höchstalter bei 14 Jahren - die sind auch ganz vernünftig :sleep: für ne LA.
    Und die OP-Dauer ist bei uns normal und kaum vom Operateur abhängig...

    Original von Rembs:

    Zitat


    2. Das australische RG für die Kombination: maligne Erkrankung, Chemotherapie und Katheterimplanation erscheint mir plausibel. (Es gelten die Gesetzmäßigkeiten eines Pauschalsystems)


    Das ist wohl klar - mir sah halt die OP mit Narkose etc. sehr nach operativer DRG aus.

    Original von Rembs:

    Zitat


    3. Alternative: der Eingriff ist auch als ambulante OP (Lokalanästhesie) möglich. (abhängig vom Einzelfall)


    Nur sind diese Einzelfälle leider rar! Wenn die so gemacht werden, dann hab ich ja nix dagegen - aber Ihre Aussage bedeutet ja, daß in Deutschland zumeist keine Narkose gemacht wird, und wir daher hier immer die Narkose bei unserem Patientengut dazucodieren müssen.

    Original von Rembs:

    Zitat


    4. Sie fragen "was hat sich das DRG System gedacht", ich darf mit meinen Worten pointiert antworten:
    nichts Schlechtes


    Davon gehe ich aus - nur ist das Forum ja dazu da, sich Gedanken über das Warum und Wie dessen zu machen - ohne vielleicht großen Einfluß zu haben. Aber Einigkeit macht Stark - wie es so heißt. Und so kriegen wir wahrscheinlich irgendwann einmal auch noch eine Plausibilitätskontrolle bei Eingabe der Diagnosen und Prozeduren hin.....

    --
    Gruß:x

    Björn Mehlhorn

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Mehlhorn:
    nur ist das Forum ja dazu da, sich Gedanken über das Warum und Wie dessen zu machen - ohne vielleicht großen Einfluß zu haben. Aber Einigkeit macht Stark - wie es so heißt. Und so kriegen wir wahrscheinlich irgendwann einmal auch noch eine Plausibilitätskontrolle bei Eingabe der Diagnosen und Prozeduren hin.....

    --
    Gruß:x

    Björn Mehlhorn


    Hallo Herr Kollege Mehlhorn,
    vielen Dank für die zusätzlichen Informationen. So wie Sie es oben schildern, war meine Antwort gedacht, ich nehme mal an Sie haben mich
    ein wenig mßverstanden.
    Ich muß aber auch selbstkritisch einräumen, an die gehäufte Implantation bei Kindern hatte ich nicht gedacht.

    Natürlich muß bei Kindern der zusätzliche Aufwand durch die Narkose bedacht werden. Da der Eingriff üblicherweise nicht in Narkose durchgeführt wird, würde ich hier die Narkose zusätzlich kodieren.

    Fazit: Sie haben recht, dieser zusätzliche Aufwand wird vielleicht nicht ausreichend durch die Erlöse gedeckt.

    Recht herzlichen Dank für die ergänzenden Hinweise,
    nächstes Mal werde ich mich bemühen, voreilige Beurteilungen zu vermeiden.


    Schönen Abend
    schöne Grüße

    Eberhard Rembs
    Bochum