HD bei Primärtumorsuche

  • Liebes Forum!
    Mich beschäftigt z. Zt.folgender Fall zu dem ich hier im Forum aber auch noch keine eindeutige Antwort finden konnte:
    Aufnahme einer Pat. bei durch Zufallsbefund im Rahmen einer CCE histol.gesicherten Peritonealkarzinose zur Primätumorsuche.
    Resultat der Untersuchungen:
    -suspekter Tastbefund Mamma-->Mammographie: malignomsuspekter Tast- und Mammographiebefund
    -Skelettszintigraphie-->...\"sprechen für Skelettmetastasen\"
    -Peritonealcarzinose selbst fand in diesem Aufenthalt keine gesonderte Beachtung
    -Entlassung der Patientin nach Hause (keine Verlegung!)
    -Epikrise: hochgradiger Vd.Mamma-Ca
    Meine Frage nun nach der Hauptdiagnose. Bei einer Verlegung in ein anderes KH würde ich mich für das Mamma-CA entscheiden.Aber in diesem Fall ist ja keine Verlegung erfolgt.Die Peritonealkarzinose ist meiner Meinung nach auch nicht als HD zu wählen, da es ja mit hoher Wahrscheinlichkeit eine fast sichere Ursache gibt und auch diese keinen Aufwand nach sich zog.

    Mein Vorschlag wäre:
    HD Neubilg. unsicher Mamma D48.6
    ND Neubilg. unsicher Knochen D48.0
    Peritonealkarzinose C48.2 oder c78.6

    Oder müßte hier die C80 Beachtung finden?

    Vielen Dank schon einmal!
    goerli

  • Hallo goerli,
    die Kodes für Neubildungen unsicheren Verhaltens sind in erster Linie für sogenannte semimaligne Tumoren vorgesehen wie zum Beispiel das Bronchusadenom, das villöse Dickdarmadenom etc.
    In dem von Ihnen geschilderten Fall besteht kein Zweifel an einem bösartigen Verhalten, da schon multiple Metastasen bestehen. Aufgrund der bildgebenden Diagnostik haben Primärtumor und Knochenmetastasen den onkologischen Certainty-Faktor C3, die Peritonealmetastasen C4, was in der TNM-Klassifikation pM1 (PER) entspricht. Eine histologische Sicherung ist für die ICD-Kodierung nicht erforderlich!
    Sie könnnen daher als Hauptdiagnose das Mamma-Karzinom mit C50.9 (bzw. die genauere Lokalisation) sowie C78.6 und C79.5 für die Metastasen angeben. Da die Angabe der Metastasen für die Abbildung der Tumorerkrankung unerlässlich ist, ist es nicht relevant, welcher Aufwand für die Peritonealmetastasierung nachweisbar ist.
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo, Herr Bartowski,

    "Da die Angabe der Metastasen für die Abbildung der Tumorerkrankung unerlässlich ist, ist es nicht relevant, welcher Aufwand für die Peritonealmetastasierung nachweisbar ist." - wo steht das?
    Nach meiner Erfahrung sieht das der MDK aber ganz anders. Wie bei allen anderen ND muss auch eine Metastasenlokalisation Relevanz haben, um als ND kodiert zu werden. Wobei ich Ihnen klinisch voll zustimme. Nur zeigt dieses Beispiel wieder, dass die Tumordiagnosen in den DKR nicht gut abgebildet werden. Ein Tumorpatient lässt oft schlecht kodieren. Sieht man ja auch hier im Forum: Die Frage der HD ist nirgendwo so unklar wie bei Tumorpat. mit Symptomen. Im o.g. Beispiel hat die Peritonealkarzinose keine Rolle gespielt - damit ist sie nicht ND (sollte aber im Arztbrief stehen, denn für den weiterbehandelnden Arzt ist sie relevant).
    Mann könnte das Beispiel sogar auf die klinische Spitze treiben: Falls im "Routinethorax" Metastasen gefunden wurden, die nicht weiter abgeklärt wurden und über die die Pat. nicht informiert wurde, haben auch diese keine Relevanz ("Zufallsbefund").
    Vielleicht wird das ja 2007 besser geregelt?
    Regennasse Münchner Grüße
    Susanne

    Susanne in München :i_drink: