Hallo Forum,
87-jähr. Pat. kommt zur Aufnahme u.a. mit Symptom \"Herzklopfen\" und soll stationär kardial abgeklärt werden. Bei der Aufnahmeuntersuchung wird ein Systolikum festgestellt, es folgt u.a. ein Herzecho, durch welches ein Klappenvitium diagnostiziert wird. E mit HD parox. Vorhofflimmern.
Wir kodieren das Klappenvitium als ND. Es wird MDK-seitig zunächst mit der Begründung gestrichen, dass keine spezifische Therapie erfolgt sei. Wir legen Widerspruch mit Verweis auf DKR D003d (diagnostischer Aufwand = Herzecho) ein. Es folgt die erneut Ablehnung, weil des Herzecho ja \"ohnehin zur Standarddiagnostik bei dieser Fallkonstellation gehört\" habe.
Wie sehen Sie diesen Fall - halten Sie einen erneuten Widerspruch gerechtfertigt?
Ich selbst finde es ärgerlich, unmedizinisch und unethisch, wenn immer wieder Nebendiagnosen gegen Aufwände 1:1 aufgerechnet werden, wie es z.B. ja auch immer wieder bei Diuretikagabe als Aufwand geschieht und etwa eine Niereninsuffizienz gestrichen wird, weil das Diuretikum schon in der antihypertensiven Therapie enthalten sei...
Gibt es zu dieser Thematik irgendwelche \"offiziellen\" Statements?