ein Aufwand - mehrere Nebendiagnosen

  • Hallo Forum,

    87-jähr. Pat. kommt zur Aufnahme u.a. mit Symptom \"Herzklopfen\" und soll stationär kardial abgeklärt werden. Bei der Aufnahmeuntersuchung wird ein Systolikum festgestellt, es folgt u.a. ein Herzecho, durch welches ein Klappenvitium diagnostiziert wird. E mit HD parox. Vorhofflimmern.

    Wir kodieren das Klappenvitium als ND. Es wird MDK-seitig zunächst mit der Begründung gestrichen, dass keine spezifische Therapie erfolgt sei. Wir legen Widerspruch mit Verweis auf DKR D003d (diagnostischer Aufwand = Herzecho) ein. Es folgt die erneut Ablehnung, weil des Herzecho ja \"ohnehin zur Standarddiagnostik bei dieser Fallkonstellation gehört\" habe.

    Wie sehen Sie diesen Fall - halten Sie einen erneuten Widerspruch gerechtfertigt?

    Ich selbst finde es ärgerlich, unmedizinisch und unethisch, wenn immer wieder Nebendiagnosen gegen Aufwände 1:1 aufgerechnet werden, wie es z.B. ja auch immer wieder bei Diuretikagabe als Aufwand geschieht und etwa eine Niereninsuffizienz gestrichen wird, weil das Diuretikum schon in der antihypertensiven Therapie enthalten sei...
    Gibt es zu dieser Thematik irgendwelche \"offiziellen\" Statements?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Cherax:
    Gibt es zu dieser Thematik irgendwelche \"offiziellen\" Statements?

    Guten Morgen,

    diese gibt es eben nicht, obwohl gerade hier ja ein Dauerbrennerproblem vorliegt. Offiziell kann hier nur \"InEK\" bedeuten, wobei hier ja die bekannten Probleme vorliegen (Selbstverwaltung).
    Deswegen rate ich Ihnen, eine Anfrage beim InEK einzureichen. Bitte geben Sie dann uns allen hier über den Ausgang bescheid.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Schönen guten Morgen!

    Wir haben vor geraumer Zeit (2005) eine ähnliche Anfrage an das InEK gestellt (Antibiose bei Pneumonie und Harnwegsinfekt) mit folgendem Ergebnis:

    Zitat


    ... vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich „Eigenständiger Ressourcenverbrauch für jede kodierte Diagnose“.

    Über die Kodierfähigkeit von mehreren ICD-Kodes zur Beschreibung eines Zustandes besteht derzeit in der AG Klassifikation des Krankenhausentgeltausschusses der Selbstverwaltungspartner nach §17b KHG als zuständiges Fachgremium auf Bundesebene kein Konsens. Sollte hierüber im Zuge der diesjährigen Revision der DKR Einigkeit erzielt werden, werden wir erneut auf Sie zukommen.

    Ausgenommen hiervon sind Sachverhalte, die explizit an anderer Stelle (ICD-10-GM, DKR) geregelt sind - wie Ihr Beispiel „hypertensive Herzkrankheit mit Herzinsuffizienz“: die Kodierung wird durch DKR 0904d „Hypertensive Herzkrankheit (I11.-)“ explizit geregelt.

    Liegen hingegen mehrere Erkrankungen vor, für die jeweils die Nebendiagnosen-Definition zutrifft, besteht keine Einschränkung der Kodierfähigkeit in Abhängigkeit von der Anzahl der verwendeten Medikamente. In dem von Ihnen beschriebenen Fall (Pneumonie und Harnwegsinfekt) bedeutet dies, dass zwei Diagnosen kodierbar sind, auch wenn beide mit dem selben Medikament behandelt werden.
    ...

    Ich hoffe, dass ich damit weiterhelfen konnte.

  • Hallo Herr Finkler,

    leider hat sich das InEK in Ihrer Anfrage erfolgreich um die Beantwortung herumgedrückt. Der Sinn Ihrer Anfrage war wohl: \"Wenn zwei Erkrankungen mit einem Medikament behandelt werden, können dann beide Erkrankungen codiert werden (Zur Verdeutlichung: weil sie dann beide die Nebendiagnosendefinition erfüllen)?

    Das InEK hat die Frage leider nicht in diesem Sinne beantwortet, warum auch immer. Die Aussage des InEK bedeutet lediglich, daß zwei Erkrankungen dann separat codiert werden können, wenn beide die Nebendiagnosendefinition erfüllen. Dies war aber nicht wirkich neu... Es handelt sich bei Ihrer Anfrage auch nicht um die Verwendung mehrerer Codes zur Beschreibung eines Zusatands. Vielleichtk könnten Sie Ihre Anfrage nochmals präzisieren und das InEK zu einer konkreten Aussage verleiten?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Moin, Herr Blaschke!

    Genau das war der Sinn der Frage.
    Und genau die wurde vom InEK auch entsprechend beantwortet.

    Zur Verdeutlichung:
    Pneumonie wird mit Antibiotikum X behandelt -> Nebendiagnose A
    Harnwegsinfekt wird mit Antibiotikum X behandelt -> Nebendiagnose B
    MDK sagt, B ist keine Nebendiagnose, weil X schon für A gegeben wird.

    Das war die konkrete Frage ans InEK.

    InEK sagt im letzten Satz, auch wenn X schon für A gegeben wird, kann B im konkreten Fall als Nebendiagnose kodiert werden. QED.

    Das ist in meinen Augen deutlich. Inwieweit man daraus allgemeingültige Regeln herausliest, überlasse ich Ihnen. Uns und dem MDK hat es in diesem Fall und folgenden genügt.

    Die ersten beiden Absätze beziehen sich auf andere Fragestellungen (abszedierende Pneumonie bei postoperativer Bronchusstumpfinsuffizienz, mehrere Diagnosen zur Beschreibung eines Zustandes) innerhalb der gleichen Anfrage.
    Wichtig ist der letzte Absatz, den ich deshalb fett markiert habe.

  • Hallo Herr Finkler,

    vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe den letzten Absatz etwas anders verstanden, aber wenn es den MDK überzeugt hat, umso besser!

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Finkler,

    die aktualisierten Kodierempfehlungen des MDK (Stand April) unterstützen Ihre Interpretation: Zwei Fliegen mit einer Klappe -> beide Fliegen codieren!

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Mahlzeit, Herr Blaschke!


    Herzlichen Dank für den Hinweis.
    Ich hoffe, dass dieser Diskussionspunkt mit dem MDK jetzt auch erledigt ist. Einige bleiben zum Glück ja noch übrig.

    Gruß aus dem :sonne: Alfeld!