Hallo Forum,
meine Meinung zum Datenschutz und zum §301 steht auf meiner Homepage, deswegen brauche ich es wohl nicht zu wiederholen.
Zwei Punkte fallen mir noch ein:
Ein MDK-Mitarbeiter(!) wies mich darauf hin, dass der §301 harmlos sei, gegenüber den Daten, die eine PKV über ihre Versicherten sammelt. Die GKV-Patienten laufen nämlich im ambulanten Bereich über die KV (Kassenärztliche Vereinigung, s. a. BfD), diese gibt sensible Daten nicht unbedingt an die Kasse weiter. Anders in der PKV, hier läuft wirklich alles über den Schreibtisch des Sachbearbeiters.
Und der zweite Punkt betrifft das auch in Zukunft gedeckelte Budget (o. k., wenn sie schlau sind, die Politiker, wird der Begriff "Deckel" abgeschafft, aber niemals die Tatsache, dass die Mittel begrenzt sind). Wie auch im ambulanten Bereich werden fehlabrechnende Leistungserbringer immer nur andere Leistungserbringer schädigen. Die Versicherung wird dies durch Prüfungen nicht verhindern können.
Glaubt denn jemand allen Ernstes daran, dass es feste Euro-Beträge statt Punktwerte geben wird? Das würde allenfalls die Inflation erhöhen (= floatender Euro-Wert). Warum sind denn die öffentlichen Kassen leer? Wenn's Geld nicht reicht, gehen wir zur Bank, die hat immer welches...
Vielleicht fällt Herrn Konz hierzu etwas Nützliches ein, auch ich glaube nicht, dass er auf dem von ihm skizzierten Weg Geld der Versicherten einsparen kann. Eine bessere Datenqualität kann man m. E. dadurch erreichen, dass genau die Daten in "die Abrechnung" kommen (alle Diagnosen und Prozeduren), die immer schon in die Krankenakte gekommen sind. Hier gilt dann uneingeschränkt die ärztliche Schweigepflicht. Damit würde eine "Fälschung" in der Tat kriminell und dann gehört auch die Approbation entzogen. Dann hat sich das Abrechungssystem an der klinischen Wirklichkeit zu orientieren und Ende. Andersherum geht dann gar nicht. Einzelheiten siehe hier.
--
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernhard Scholz
DRG-Beauftragter
Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH