• Hallo Forum, habe eine Frage zum Abrechnen von Patientinnen mit vorzeitigen Wehen:
    Fallkonstellation 1: Pat. kommt mit vorzeitigen Wehen und wird am gleichen Tag wieder entlassen.
    Kann ich diesen Fall stationär abrechnen, wenn nicht wie sonst?

    Fallkonstellation 2: Pat. kommt morgens mit frustranen Wehen, wird mittags entlassen und kommt am Abend wieder:
    Wie kann ich diese Fälle abrechnen? Als Fallzusammenführung, als zwei getrennte stationäre Fälle? :sterne:
    Wer kann uns hier weiterhelfen?
    Gruss Medconam

  • Hallo Medconam,
    in beiden Fällen wohl als vorstationäre Behandlung. Im ersten Fall blieb die Patientin nicht über Nacht, im zweiten Fall fällt die vorstationäre Behandlung in die Fallpauschale.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo.

    Als VST würde ich das nicht abrechnen. :noo:

    1. Fall: Kommt als Notfall? -> stationäre Aufnahme zur möglichen Entbindung -> Wird nichts mit der Geburt -> Entlassung -> Stationäre Abrechnung.

    2. Fall: s.o. -> kommt wieder -> wird wieder nichts mit der Geburt -> stationäre Abrechnung ; Ist nicht einmal eine Fallzusammenführung notwendig da in Spalte 13 gekennzeichnet. Würde aber aus GoodWill einen Fall drauss machen.

    Entbindungen sind bisher noch nicht ambulant zu erbringen (habe zumindest nichts gefunden; lasse mich aber gerne eines Besseren belehren) insofern alles stationär.

    Kann im 2. Fall natürlich passieren, dass die KK behauptet es handele sich nur um eine Beurlaubung, da die \"Behandlung\" ja noch nicht abgeschlossen war :totlach: (Wirklich nur ein Scherz, oder hat jemand schon so etwas erlebt??)

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.