Fallpauschale 12.09 bzw. 12.07

  • Operation einer inkarzerierten Hernie entspricht der FP 12.09. Laut Kasse ist diese FP nur dann anzuwenden, wenn sofort notfallmäßig operiert wird. Also nicht erst am nächten Tag. Hier akzeptiert die Kasse nur die FP 12.07. Ist dies Rechtens. Wie wird es in anderen KH gehandhabt.
    Vielen Dank

  • Hallo Frau Barthel,

    seit 1996 haben wir dieses Problem nie gehabt. Die Argumentation gegen den Standpunkt der KK finden Sie im Pschyrembel unter Inkarzeration. Bei manchen ist sofortige OP erforderlich, bei anderen genügt manuelle Reposition und spätere OP. Das entscheidet der Chirurg. Primäres Kriterium ist wohl die Durchblutungssituation. Trotz Reposition lag natürlich eine Inkarzeration vor und sollte auch so codiert werden. Unter DRG-Bedingungen abrechnungstechnisch viel einfacher. Es gibt keine Differenzierung mehr nach Rezidiv oder Inkarzeration. DRG G08Z, G09Z oder G10Z und fertig.
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frau Barthel,

    von med. Seite hat die Kasse möglicherweise recht.

    Notfallmäßige Aufnahme, Operation am nächsten Tag, hier scheinen die Bedenken der Kasse begründet zu sein.

    Streng genommen (vgl. BSG Urteile) fehlt den Mitarbeitern der Krankenkasse jedoch der med. Sachverstand um med. Fragen zu bewerten. Hierfür sind die Ärzte des MDK zuständig.

    Aber:
    Der Eingriff einer inkarzerierten Hernie ist ein Notfalleingriff ( u.a. Devlin, Management of abdominal hernia, London 1988)

    Nach der Definition (Klartext) ist die FP nicht abzurechnen, wenn eine Darmresektion erforderlich war, die Resektion von eingeklemmten Teilen des Netzes (Omentum) ist dagegen im Leistungsumfang enthalten.

    Fazit: Wenn erst am nächsten Tag operiert wird, so muß aus der lückenlosen Dokumentation hervorgehen, daß im Verlauf aus einer reponiblen Leistenhernie sich erst am nächsten Tag die Diagnose einer inkarzerierten Leistenhernie ergeben hat, die dann aber auch sofort operiert wurde.

    Eine Rücksprache mit den behandelnden Chirurgen ist also erforderlich.
    (siehe auch OP-Bericht)


    Schöne Grüße

    Eberhard Rembs

    Arzt für Chirurgie

    Bochum

  • Hallo zusammen !
    Tatsächlich haben wir jetzt zwei verschiedene Posts, ich würde an dieser Stelle hier weiter machen.

    Aus aktuellem Anlaß (auch wir haben mal wieder so einen Fall) möchte ich mich auch zu Wort melden.

    Mit Sicherheit gibt es viele Inkarzerationen, die den operativen Aufwand nicht viel zur Wahleingriff-OP übersteigen. Ich sehe auch nicht, warum aus Kostengründen eine OP am selben Tag höher sein soll (Argument der Kassen). Aus Kostengründen ist es fast egal ob sofort oder erst am nächsten Tag (kommt allerdings auch auf die Betrachtungsweise und Verteilung an). Aber dennoch bin ich ein Vertreter der FP 12.09 und zwar aus reinen abrechnungstechnischen Gründen. Laut BSG vom Dezember 01:" Bei der Vergütung von Krankenhausleistungen sind Fallpauschalen - und Sonderentgeltkataloge streng nach ihrem Wortlaut anzuwenden." (Hier ging es um die Vergütung 17.05 lat. mall # vs. SE 17.18 bi/trimalleolär - einen wesentlichen Mehr- und Kostenaufwand sehe ich im Verhältnis dazu auch nicht !)
    Ob Wahleingriff oder akut ist hier nicht berücksichtig und wenn die Kassen dies vor Jahren so vereinbart haben, dann sollte es auch bis zur Überführung in die DRG so angewendet werden. Es gab ja genug Gelegenheiten die Kataloge entsprechend anzupassen (allein schon wegen der ICPM-Umstellungen). Wenn die Selbstverwaltung dies nicht berücksichtigt sind sie selber schuld.
    Traurig nur, wieviel Geld und Zeit wegen solcher Streitigkeiten sowohl in Kliniken und Gerichten verschwendet wird. Aber dies wird ja aus anderen Töpfen bezahlt. Es wird abgerechnet wie vereinbart und wenn im Verlauf von Jahren Umstände angezeigt sind, Veränderungen vorzunehmen und diese dann nicht durchgeführt werden in den entsprechenden Gesetzteswerken und Verträgen, hat man halt Pech -anstatt das zig Kassen damit die Gerichte überschwemmen und ständig ähnliche oder gleiche Rechtssprechung bewirkt wird.

    Wie gut, dass wir dieses Problem bei den DRG's so nicht haben werden (dafür werden wir uns über andere Dinge streiten). Wäre zu überlegen, ob man das miteinander nicht ändert. Ständig Klagen zu zu lassen, kann nicht die Lösung sein. Aber die DRG's können ja jährlich angepasst werden.

    MfG
    Befürworter der FP 12.09 - ganz pragmatisch !

    --
    Jörg Gust
    (Med. Controller Marien-Hospital Witten)

    Jörg Gust
    (orth. Assistenzarzt, Ex-Med.Controller)