Verbrennungen mit Nekrosenabtragung

  • Hallo,
    Pat. kommt mit Verbrennungen II. Grages am Unterarm und Verbrennungen I.Grades Gesichtspartie.
    Lt. Akte erfolgte Nekrosenabtragung bei Erstversorugung in Rettungsstelle sowie später nochmals auf Station.
    Patient war nicht im OP.
    Kodierung: T22.21
    T31.00
    T22.11
    T20.1
    Bei Nekrosenabtragung ,üsste ich die 5-921.19 nehmen.
    Ohne Nekrosenabtragung komme ich in die DRG andere Verennungen Y62Z,
    mit Nekrosenabtragung in die DRG Y03Zz, andere Verennungen mit anderen Eingriffen.
    Ist für diese Kodierung Voraussetzung, dass im OP die Nekrosenabtragung erfolgt?
    Danke
    Viele Grrüße aus Hambug
    maus

  • Hallo zurück nach Hambug oder doch Hamburg,

    aber zurück zum ernst der Dinge.
    Chirurgen sagen häufig: auch wenn ich auf dem Küchentisch operiere, ich muss das richtige tuen. Übertragen bedeutet dies:
    Wo eine Procedur (Op - oder Eingriff) gemacht wird, ist für die erbrachte Leistung vollkommen egal und allenfalls unüblich - nur erfolgte ion Ihrem Fall wirklich eine Nekrosenentfernung? Bei II° Verbrennungen (IIa) entstehen Blasen, diese \"Operation\" wird korrekt mit 5-921.0 codiert.
    Alle weiteren Eingriffe, z.B. Dermabrasion, epifsziale Nekrosektomie etc. sind in der Verbrennungschirurgie eindeutig definiert und nur dann auch zu verwenden. Die meisten Eingriffe benötigen eine Anästhesie (Narkose).
    Vielleicht sollten Sie den Op-Bericht beiziehen und nachschauen, was gemacht wurde. Fehlt ein Op Bericht, so spricht alles für die Blasenentfernung (für die kaum einer etwas gesondert diktiert).
    Gruß aus der Pfalz

    P.Host

  • Hallo Forum,
    nach mehrfachem Schriftwechsel mit dem Kostenträger, bitte ich nun hier um argumentative Unterstützung.
    Ein ganz ähnlicher Fall wie oben beschrieben:
    Z.n. Stromunfall, Verbrennungen 2. Grades im Gesicht und an beiden Händen durch Lichtbogen.
    Bei Aufnahme deutliche Blasenbildung, Blasen werden am Folgetag unter OP-Bedingungen ohne Anästhesie abgetragen.
    Dann im Verlauf Bildung von erneuten Belägen am Wungrund an den Händen die nun wieder abgetragen werden (lt. OP-Bericht lösen sich die Beläge rel. leicht, so dass wieder keine Anästhesie erforderlich ist).

    Wie codiere ich nun diesen zweiten Eingriff ?

    Der Kostenträger möchte 5-921.09 (für beide Eingriffe) = DRG Y62B da der Aufwand des zweiten Eingriffs einer Blasenabtragung entsprechen würde. Es war nun aber ja keine Blasenabtragung. Kann ich denn 5-921.29 (epifasciale Nekrosektomie) oder 5-921.39 (tangentiale Excision) verschlüsseln = DRG Y03Z ?

    (Ich gebe zu, dass ich inzwischen selbst skeptisch bin)

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo Herr Wagner,

    der OPS klassifiziert Leistungen nicht primär nach Aufwand, sondern beschreibt unterschiedliche medizinische Verfahren. Die Zuordnung zu einer leistungsbezogenen Vergütung wird nicht durch den OPS selbst hergestellt, sondern durch die Berücksichtigung unterschiedlicher Verfahren bei der DRG-Zuordnung.

    Die OPS-Kodes aus 5-921.0 ff. bezeichnen gerade nicht alle möglichen Leistungen einer chirurgischen Wundtoilette von Verbrennungen, die aufwandsgleich einer Blasenabtragung sind, sondern eben nur die Abtragung von Hautblasen. Die von Ihnen beschriebene Leistung hingegen ist m.E. in den Kodes aus 5-921.3 ff. abgebildet.
    Welche DRG dadurch angesteuert wird, ist bei der Frage nach Auswahl des korrekten OPS-Kodes unbedeutend.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    das ist eigentlich auch genau meine Meinung, dass OPS nicht nach vergleichbarem Aufwand ausgewählt werden !
    Also werde ich weiter widersprechen. Vielen Dank.

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo zusammen,

    leider muss ich als Verbrennungschirurg in diesem Fall wiedersprechen ;(

    Die Kodierungen 5-921.3- bezeichnet die tangentiale Nekrektomie einer Verbrennungswunde, dieses wird mit dem sogenannten Weckmesser (Rasierklinge)innerhalb der Dermis durchgeführt. Diese Prozedur ist, vielleicht von einem Indianer mal abgesehen, ohne Anästhesie nicht aushaltbar !
    Die 5-921.2- bezeichnet die epifasciale Nekrektomie, sprich das Abtragen der gesamten Haut inklusivum des Unterhautfettgewebes bis auf die Muskelfascie !!!

    Wenn in einer OP ohne Anästhesie auf der Station \"Nekrosen\" abgetragen werden gibt es 2 Möglichkeiten entweder es sind Reste der Blasendächer / Fibrin oder es handelt sich um eine III° gradige Verbrennung die keine Schmerzen verursacht.

    Da der Patient aber ja geheilt Entlassen wurde fällt die III° gradige Verbrennung sicherlich raus, bleibt das Blasendach und damit die 5-921.0-

    sprich der MdK hat leider vollkommen Recht ;(

    vlg

    mare

  • Hallo mare,

    vielen Dank für die Präzisierung der Begriffe!

    Ich möchte allerdings weiterhin der Auslegung widersprechen, dass bei Fehlen einer spezifischen Schlüsselnummer einfach der Kode für ein vermeintlich \"aufwandsgleiches\" Verfahren zu verwenden ist. Der korrekte Kode für die in diesem Fall durchgeführte Wundtoilette wäre daher 5-921.x9 - der triggert allerdings ebenfalls \"nur\" in die Y62... :rotwerd:

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach