Harnikontinenz oder Zystitis

  • Hallo Forum,
    folgende Anfrage - stellvertretend für eine Kollegin aus dem Nachbarkrankenhaus.

    Pat. kommt mit Einweisung Harninkontinenz zum Legen eines Bauchdeckenkatheters.
    Gleich bei Aufnahme stellt sich heraus, dass die Pat. eine ausgeprägte Zystitis hat.Prozedur kann nicht durchgeführt werden, Zystitis wird st. behandelt.
    HD Zystitis

    MDK meint, die HD muss Harninkontinennz bleiben, da diese gem. Einweisung zum st. Aufenthalt geführt hat.

    D002d Hauptdiagnose
    ... die Evaluation der Befunde am Ende des st. Aufenthaltes ...
    Die nach Analyse festgestellte Hauptdiagnose muss nicht der Aufnahmediagnose oder Einweisungsdiagnose entsprechen.

    Hat der MDK recht?
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader

    Zitat


    Original von B. Schrader:
    Hat der MDK recht?

    Nein, hat er nicht. Die Begründung lässt sich in der von Ihnen zitierten DKR finden. Zudem kann die Inkontinenz Syptom der Zystitis sein, sodass der entsprechende Passus der D002d, Unterkapitel \"Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit...\" zutreffend ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Herr Schrader,

    der MDK hat auf jeden Fall nicht damit recht, dass die Hauptdiagnose die Einweisungsdiagnose sein muss. Die Frage ist, warum wurde der Pat. aufgenommen (ins Bett gelegt) - wg. der Harninkontinenz oder wg. des Infektes? Von Ihrer Beschreibung klingt es so, als ob hier die Aufnahme wg. der Inkontinenz erfolgte und dann der SPDK wegen des Infektes nicht angelegt werden konnte (HD Inkontinenz, ND N30.0 und Z53). Es hängt also von der Dokumentation der Aufnahme ab. Mir stellt sich dabei allerdings die Frage, warum der Katheter stationär angelegt werden sollte. Wenn es hierfür keinen Grund gibt, aber für die stationäre Behandlung des Harnwegsinfektes, kann man dies als Argument für den Infekt als HD anführen. Und dann kann man sich noch überlegen, ob die Inkontinenz nur durch den Infekt verursacht war, dann käme man wieder auf den Infekt als Hauptdiagnose, die Inkontinenz wäre nur das Symptom.

    Ich empfehle daher das Aktenstudium, und den Grund der Aufnahme
    herauszufinden (dies ist manchmal Detektivarbeit).

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer