Erlösausgleiche Medikalprodukte

  • Hallo Forum,
    die Erlösausgleiche der bundeseinheitlichen Zusatzentgelte unterscheiden ja in Arzneimittel und Medikalprodukte, sowie die anderen.
    Gibt es eine Definition von Medikalprodukten?? Ich finde das einen sehr dehnbaren Begriff. Gehören da Implantate, Blutprodukte und so dazu?
    :sterne:

    Vielen Dank schon mal.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo,

    eine klare Definition gibt es hier, soweit ich weiß, nicht.

    Diverse Krankenhausgesellschaften und ich glaube auch das InEK haben hierzu Vorschläge gemacht.

    Für die Berechnung der Erlösausgleiche würde ich evtl. einen Med.Controlller zu Rate ziehen und dann in den Budgetverhandlungen über die Tatbestände diskutieren. Im Zweifelsfall würde ich mich erst einmal an alle ZE halten die tatsächlich irgendwas mit Gabe von Medikamenten zu tun haben.

    Gruss

    Pandur

  • Hallo Frau Zierold,

    der Begriff ist in der Tat dehnbar.

    Für die ZEs 2005 ist nur unstrittig dass die ZE13-35 in die Kategorie Arzneimittel und Blut fallen (öhm, ist eigentlich klar, oder?) und die ZE01 und ZE02 (Dialyse) keine Medikalprodukte sind (so was aber auch...).

    Bei den ZEs 03 bis 12 konnte leider keine Einigung auf Bundesebene erzielt werden. Das InEk hat lediglich die bundesweiten Sachkostenanteile zur Verfügung gestellt, die da wären:

    -ZE03 Tumorendoprothese, Kniegelenk 84%
    -ZE04 Tumorendoprothese, andere Gelenke 81%
    -ZE05 Stentgraft-Prothesen bei thorakalen und thorakoabdominalen Aortenaneurysmen, nicht perkutan-transluminal 93%
    -ZE06 Stentgraft-Prothesen bei anderen Aortenaneurysmen,
    nicht perkutan-transluminal 100%
    -ZE07 Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmarkstimulation,
    Einzelelektrodensystem 100%
    -ZE08 Neurostimulatoren zur Hirn- oder Rückenmarkstimulation,
    Mehrelektrodensystem 100%
    -ZE09 elektrisch betriebene, implantierbare Medikamentenpumpe 97%
    -ZE10 künstlicher Blasenschließmuskel 92%
    -ZE11 Wirbelkörperersatz 54%
    -ZE12 Selektive Embolisation mit Metallspiralen (Coils), intrakraniell 100%

    Die Bundesebene konnte sich aber nicht einigen was denn davon nun Medikalprodukte sind, daher wird das örtlich geregelt.
    D.h. entweder Sie haben in Sachsen eine Regelung dafür (mal nachfragen) oder Sie müssen es für Ihr Haus separat nachweisen dass die implantierten Stentgraftprothesen zu 100% Sachkosten darstellen. :sterne:

    Viel Spaß dabei,
    D. Endres