Minimal invasive epidurale Wirbelsäulenkathetertechnik

  • EWK - Wie kodiert man die Prozeduren richtig?

    Minimale invasive epidurale Wirbelsäulenkathetertechnik (EWK)von dorsal ausgeführt zur konservativen Behandlung (z. B. eines lumbalen Bandscheibenvorfalls).

    Methodik
    (von http://www.orthopaede.com/klinik/information_studien.html)

    Die EWK ist ein minimal invasives Therapieverfahren. Nach Lokalanästhesie im Bereich des Hiatus sacralis bzw. im Interspinalbereich der oberen Brustwirbelsäule wird mit einem Introducer in den Epiduralraum eingegangen. Nach Kontrastmitteldarstellung und Bildwandlerkontrolle wird ein spezieller Katheter eingeführt und seine gefederte Spitze bis in den gewünschten Bereich z.B. den Nervenwurzelabgang plaziert. Nachfolgend erstmalige Instillation einer Medikamentenkombination aus einem Lokalanästhetikum, Kortison, Kochsalzlösung sowie einem Enzympräparat. Am Folgetag und am zweiten postoperativen Tag wird die Medikamenteninstillation jeweils zweimal wiederholt. Nach der letzten Injektion wird der Katheter entfernt. Die Patienten können am Folgetag aus der Klinik entlassen werden.

    1. Zugang: 5-032.02 (entsprechend Anzahl der Segmente)
    2. Op: 5-033.x (das ist die eigentliche Frage, finde nichts Besseres)
    3. Schmerztherapie: 8-910

    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von hanusch:
    1. Zugang: 5-032.02 (entsprechend Anzahl der Segmente)
    2. Op: 5-033.x (das ist die eigentliche Frage, finde nichts Besseres)
    3. Schmerztherapie: 8-910



    Guten Tag Herr Hanusch,

    die Frage muß ja unter Ihren Nägeln gebrannt haben! Gleich 3x eingestellt! ;)

    Zitat aus den DKR 1806a:

    Übliche Schmerzbehandlungsverfahren sind im OPS-301 zu finden, z.B.:
    8-91 Schmerztherapie
    5-038 Operationen am spinalen Liquorsystem
    5-039 Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen
    5-043 Sympathektomie
    5-059 Andere Operationen an Nerven und Ganglien

    Wie wäre es mit z.B. mit 5-038.2 (Anlegen eines Spinalkatheters)?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Selter:

    Zitat aus den DKR 1806a:

    Übliche Schmerzbehandlungsverfahren sind im OPS-301 zu finden, z.B.:
    8-91 Schmerztherapie
    5-038 Operationen am spinalen Liquorsystem
    5-039 Andere Operationen an Rückenmark und Rückenmarkstrukturen
    5-043 Sympathektomie
    5-059 Andere Operationen an Nerven und Ganglien

    Wie wäre es mit z.B. mit 5-038.2 (Anlegen eines Spinalkatheters)?

    Ich hatte vergessen noch folgendes zu erwähnen, ebenfalls DKR 1806a:

    Nichtoperative Analgesieverfahren für akuten Schmerz sind anzugeben, wenn sie als alleinige Maßnahme durchgeführt werden. Sie sind mit einem Kode aus 8-91 zu verschlüsseln, z.B.
    8-910 Epidurale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie
    8-914 Injektion eines Medikamentes an Nervenwurzeln und wirbelsäulennahe Nerven zur Schmerztherapie
    8-918 Multimodale Schmerztherapie

    Kodiert man also 5-038.2 (und Zugang), ist die 8-910 eigentlich nicht zusätzlich zu kodieren (da nicht alleinig).
    Sieht das jemand anders?

    Gruß


    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Meine Kohlhammer-Ausgabe OPS §301 Version 2.1 kennt leider die 5-083* nicht. Auch habe ich das Problem, das es sich ja nicht um einen Spinalkatheter sondern einen epiduralen handelt. Der Katheter wird nur zum Zweck der Schmerzbehandlung angelegt, ist jedoch ziemlich aufwendig. Die alleinige Behandlung ist m. E. die Schmerztherapie. Jedoch nur die 8-910 führt regelhaft zu I68B und damit nicht zu einer chirurgischen mit 5-032.* und 5-033* oder 5-038*, dann I10B, dass trifft sicher besser zu. Mir ist jedoch nicht klar, welche Prozedur den epiduralen Katheter am besten widerspiegelt.

    Sonnige Grüße aus dem Vogtland an das Forum.
    Ralf Hanusch

  • Hallo, Herr Hanusch,
    Ihrer Beschreibung nach legen Sie einen "ganz normalen" PDK zur "Nur"-Schmerztherapie. Dafür gibt es im OPS den Code 8-910. Da der PDK doch wohl in Punktionstechnik eingeführt wird und nicht via offenem operativem Zugang, dürfen Sie die 5-032* IMHO nicht verwenden.

    Timm Büttner

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von T_Buettner:
    Hallo, Herr Hanusch,
    Ihrer Beschreibung nach legen Sie einen "ganz normalen" PDK zur "Nur"-Schmerztherapie. nicht via offenem operativem Zugang...

    Hallo Herr Hanusch, hallo Herr Büttner,

    wenn Herr Büttner den Sachverhalt richtig beschrieben hat, ist auch sein Kodierungsvorschlag korrekt.

    Mit freundlichen Grüßen

    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

  • Guten Tag Herr Selter und Herr Büttner,

    vielen Dank für die bisherige Diskussion.

    Zum PDK besteht beim Hiatus-sacralis-Katheter ein Unterschied im Zugang und die radiologische Kontrolle im OP ist obligat. Tatsächlich handelt es sich anatomisch wohl doch um einen intraspinal epidural liegenden Katheter, deshalb haben wir uns zunächst für die doch recht häufigen Fälle der Neurochirurgie für den Vorschlag von Herrn Selter, Spinalkatheter (hatte zunächst den Zahlendreher in der Antwort nicht bemerkt) mit Zugang (5-032.9, 5-038.2) entschieden. Da es sich nicht um ein Analgesieverfahren für akuten Schmerz handelt, in der Regel wird ein chronischer Schmerz behandelt und wegen der verwendeten osmotisch wirksamen Substanzen vor allem auch ein lokales Ödem behandelt wird, ist die 8-91* sicherlich nicht anzuwenden.

    Grüße aus dem Vogtland.

    R. Hanusch

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von hanusch:
    Meine Kohlhammer-Ausgabe OPS §301 Version 2.1 kennt leider die 5-083* nicht.

    ...für den Vorschlag von Herrn Selter, Spinalkatheter (hatte zunächst den Zahlendreher in der Antwort nicht bemerkt) mit Zugang (5-032.9, 5-038.2) entschieden.

    Jetzt habe ich es auch erst gemerkt und entsprechend korrigiert.
    Entschuldigung und danke für die Info!

    Grüße aus dem südlichen Bayern.

    D. Selter

  • Zitat


    Original von hanusch:
    Zum PDK besteht beim Hiatus-sacralis-Katheter ein Unterschied im Zugang und die radiologische Kontrolle im OP ist obligat.

    Ob der Unterschied so entscheidend ist? Tatsächlich erfolgt die Katheteranlage Ihrer Beschreibung nach doch nicht unter direkter Sicht über einen offenen Zugang. Damit scheint mir das Kriterium für eine 5-er-Prozedur nicht erfüllt.

    Zitat


    Da es sich nicht um ein Analgesieverfahren für akuten Schmerz handelt, in der Regel wird ein chronischer Schmerz behandelt und wegen der verwendeten osmotisch wirksamen Substanzen vor allem auch ein lokales Ödem behandelt wird, ist die 8-91* sicherlich nicht anzuwenden.

    Für die Anwendung der 8-91* ist es unerheblich, ob der Schmerz akut oder chronisch ist. Auch die Behandlung eines Ödems dient ganz eindeutig der Schmerztherapie (ebenso wie z.B. die Verordnung eines Antidepressivums, von Corticoiden und anderer adjuvanter Medikamente in der Behandlung chronischer Schmerzpatienten).

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner