Nachuntersuchung nach bösartiger Erkrankung

  • Hallo Forum !

    Eine Frage zur Kodierung von Nachuntersuchungen bei malignen Erkrankungen. Die Z08 (Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung ) darf keine Hauptdiagnose sein ,falls der Tumor noch nachweisbar ist. Soweit so klar. Kann die Zo8 in diesen Fällen dann eine Nebendiagnose sein ?? Ich finde nichts darüber...

    Viele Grüße
    U.Winter

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Frau Winter,

    unter der DKR 0209a Malignom in der Eigenanamnese finden Sie ein konkretes Beispiel zu Ihrer Frage:

    Beispiel 2
    Ein Patient wurde zur Verlaufsuntersuchung bei vorbestrahltem Blasenkarzinom aufgenommen. Dabei fand sich ein Rezidiv des Malignoms im Rahmen einer Kontrollzystoskopie.
    Hauptdiagnose: C67.9 Bösartige Neubildung der Harnblase, nicht näher bezeichnet
    Nebendiagnose(n): Z08.1 Nachuntersuchung nach Strahlentherapie wegen bösartiger Neubildung
    Prozedur(en): 1-661 Diagnostische Urethrozystoskopie

    Mit freundlichen Grüßen


    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo

    In meinem Fall möchte ich nicht die Z08.1 als ND, sondern als HD haben.

    Also: Der Pat. kamm mit Z.n. Mundkarzinom re und mit Z.n. medianer Unterkieferspaltung und postoperativer Radiatio 2003.

    Nun bestand der V.a. ein rezidiv des Mundkarzinom.
    Es erfolgte eine Panendoskopie und PE.

    Histo ergab:nur eine chronisch mittelgradige Entzündung

    Nun ist die Frage halt, nehme ich das Ergebnis der Histo als HD oder kann ich die Z08.1 als HD nehmen?

    Nachuntersuchungen bei Patienten mit Malignom in der Eigenanamnese

    Z08.– Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung
    sind als Hauptdiagnose nur dann zuzuweisen, wenn ein Patient zur Nachuntersuchung eines Malignoms aufgenommen wurde und kein Tumor mehr nachweisbar ist. Als Nebendiagnose Deutsche Kodierrichtlinien, ist der passende Kode aus Kategorie Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese anzugeben.

    Es steht halt nur nicht drin, was ist wenn was anderes gefunden wurde.

    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn man sich die DKR vor 2006 anschaut, findet man ein Beispiel für die Situation, dass bei einer Nachuntersuchung zwar kein Rezidiv gefunden wurde, allerdings eine andere Auffälligkeit im untersuchten Gebiet. Dies ist dann als ND zu nennen:

    Ein Patient wurde zur Verlaufsuntersuchung bei vorbestrahltem Blasenkarzinom (laterale Harnblasenwand) aufgenommen. Dabei fand sich eine Trabekulierung der Blase, aber kein Rezidiv des Malignoms.
    Hauptdiagnose: Z08.1 Nachuntersuchung nach Strahlentherapie wegen bösartiger Neubildung
    Nebendiagnose(n): Z85.5 Bösartige Neubildung der Harnorgane in der Eigenanamnese
    N32.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Harnblase
    Prozedur(en): 1-661 Diagnostische Urethrozystoskopie

  • Hallo Cronnos,

    sehe den Fall etwas anders als Herr Selter. Wie Sie schreiben, kam der Patient ja nicht eigentlich zur Nachuntersuchung. Es bestand ja vielmehr der eindeutige Verdacht auf ein Tumorerezidiv (vielleicht Schleimhautveränerungen?). Damit ist gemäß DKR \"Verdachtsdiagnose\" zu verfahren. Somit bleibt als HD eigentlich dann nur noch die gefundene chronisch mittelgradige Entzündung. Ein Kode aus Z85 würde ich als ND kodieren.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Findus,

    Verdachtsdiagnosen im Sinne von DKR D008b sind nur \"Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind\". Somit kommt diese Regel hier gerade nicht zur Anwendung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    aber eine Nachuntersuchung ist es auch nicht. Es bestand der Verdacht eines Tumorrezidivs. Verdacht wurde nicht bestätigt. Somit wird die gefundene Erkrankung als HD kodiert.
    Damit haben Sie wegen DKR Verdachtsdiagnose wohl schon recht. Anwendbar bleibt dann nur DKR \"Hauptdiagnose-Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen\", zumindest findet sich für mich hier der entscheidende Hinweis zu Kodierung des Falles.

    MfG findus

    MfG findus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    was eine Nachuntersuchung in ihrem Ablauf ist, ist meines Wissens nirgends allgemeingültig definiert. Welcher Anlass zu einer Nachuntersuchung besteht, relativiert doch nicht, ob eine Nachuntersuchung durchgeführt wird, oder nicht. Wenn also das KH sagt, dass der Patient zu einer Nachuntersuchunng aufgenommen wird, sehe ich keinen Grund, zu behaupten, dass es keine Nachuntersuchung ist.
    Die Dokumentation ist hier, wie so oft, entscheidend.

    Z03er-Kodes kommen hier bestimmt nicht zur Anwendung, weil ja anscheinend die Schleimhautauffälligkeit den V. a. Rezidiv begründet hat. Somit wäre dann die Enzündung anzugeben.

  • Guten Morgen,
    nach meinem verständnis sind Nachuntersuchungen prospektiv geplante Untersuchungen nach einem Eingriff, z.B. anhand eines zeitlichen Schemas und primär ohne Bezug zu aktuellen Gesundheitstörungen.
    Wenn aus aktuellem Anlass zum Ausschluß eines Rezidivs eine NU durchgefürht wird, dann ist für mich der aktuelle Anlass die HD.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    nach meinem verständnis sind Nachuntersuchungen prospektiv geplante Untersuchungen nach einem Eingriff, z.B. anhand eines zeitlichen Schemas und primär ohne Bezug zu aktuellen Gesundheitstörungen.

    Guten Tag Herr Horndasch,

    ich denke, dass wir alle das prinzipiell so sehen. Aber: Es gibt keine Vorschrift oder sonstiges, dass eine Nachuntersuchung nicht auch durch bestimmte Gründe ausgelöst werden kann, neben einem zeitlichen Aspekt. Falls es diese Einschränkung gibt, bin ich an der Quelle interessiert.
    Dass auch hier eine Auslegungssache das Problem ist, ist ja nichts Neues. Hier genau zu sagen \"Richtig/Falsch\" ist daher schwierig. Die Dokumentation des Falles ist daher für mich entscheidend. Wenn eine Klinik da von Nachuntersuchung spricht, kann ich jedenfalls keine Definition des Begriffs vorlegen, der die Bezeichnung in diesem Fall dann ausschließt. Genausowenig gibt es dann eine Definition oder Einschränkung in den DKR.

  • Hallo Herr Selter,

    habe mich wohl etwas ungünstig ausgedrückt. Ich möchte hier keine Z03-er Codes verschlüsseln, sondern die gefundene Erkrankung. Der Passus birgt für mich nur den Hinweis wie zu Verfahren ist.
    Der Patient kam zum Ausschluss eines Rezidivs -> also Beobachtung wegen Verdacht auf Neubildung (Z03..)-> liegt ein Symptom vor, ist dieses anstatt Z03 zu Kodieren-> kann man genauer als das Symptom verschlüsseln, dann ist dieser Code zu kodieren-> in unserem Fall also die Entzündung. Herr Horndasch hat meine Meinung in weniger umständlichen Worten perfekt wiedergegeben.

    MfG findus

    MfG findus