Suizidversuch / Alkoholintoxikation

  • Liebe Gemeinde,

    hat jemand zu folgendem Fall vielleicht einen Kodiervorschlag?

    Pat. wurde aufgenommen mit Z.n. Suizidversuchmit dem versuch, die Pulsadern aufzuschneiden. Weiterhin hatte der Pat. Wasser in die Badewanne eingelassen und Strom bereitgestellt. Zudem Alkoholintoxikation.

    Es bestanden bei Aufnahme oberflächliche Schnittwunden am Unterarm, die mehrmals einen Verbandswechsel nötig machten.

    Der Pat. wurde daraufhin von uns in eine psychiatrische Klinik verlegt, hatte sich zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht von dem Suizidgedanken distanziert.

    Ich würde hier die R45.8 als HD und die F10.0 als ND kodieren.
    Bin mir allerdings nicht sicher,m ob es andersherum auch sein kann oder sogar muss.

    MfG
    casapietra

  • Hallo Alex,
    ich meine, hier stellt sich noch zusätzlich die Frage,ob eine psychiatrische Diagnose evtl. als Verdachtsdiagnose in Kausalität steht. Wenn ja, meine ich, könnte ( müsste ) diese gem KDR D008b kodiert werden.
    Gruß
    B.

  • Hallo Casapietra,

    also wir kodieren in so einem Fall die Verletzungen und natürlich auch die Alkoholintoxikation. Zusätzlich kann man den Sekundärkode
    X84.9! Vorsätzliche Selbstbeschädigung (inklusive Selbsttötungsversuch)verwenden.
    Hoffentlich hilft das weiter! :sonne:

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Simone F:
    Zusätzlich kann man den Sekundärkode
    X84.9! Vorsätzliche Selbstbeschädigung (inklusive Selbsttötungsversuch)verwenden.

    Guten Tag Simone,

    das kann man nicht:
    1916e Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen
    Die Diagnose \"Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen\" wird gestellt bei ... Einnahme zwecks Selbsttötung... . Die Absicht der Selbsttötung (X84.9!) ist nicht zu kodieren.

    Auch wenn der Versuch der Selbsttötung mit anderen Mitteln durchgeführt wird, ist dieser Kode generell nicht anzugeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    genau da liegt meiner Ansicht nach eines unserer Probleme.
    Hier gibt es ein INEK, das DRGs produziert. Dort das DIMDI, das die internationalen Codes an deutsche Verhältnisse anpasst. Und dann noch wer, der DKRs verfasst.

    Und dann kommen Codes raus, die keiner braucht, denn sie sind nicht zu kodieren.

    Ich verzichte nun darauf, im Def.-Handbuch nachzublättern, ob\'s womöglich eine DRG gibt, bei der der Code eine Rolle spielt - wundern tät\'s mich nicht.

    Gerade letzte Nacht habe ich versucht, die X84.9! dem Internisten auszureden, der eine Tabl.Intox auf Intensiv abliefert. Antwort: \"Demnach (DKR 1916e) gilt das aber nur für Vergiftung...\".

    Ich kann\'s ihm nicht verdenken.
    Für genauso unsinnig halte ich die Regel, postoperative Nachbeatmung bis 24 STd. nicht zu kodieren. Ja warum denn nicht? Spielt in der DRG doch eh keine Rolle, und damit hätte man wenigstens eine Zahl an Beatmungsstunden, die wieder irgendein Landesamt für Zahlenwesen wissen will.

    Jeder redet vom Bürokraten-Wahn, aber jeder macht so einen Quatsch mit - viel schlimmer noch, unsere Fachgesellschaften produzieren ihn teilweise noch mit.

    Zum Fall selber:
    Zur Aufnahme führt die Schnittwunde UND die Psychose/Belastungsreaktion/oder welche psychiatrische Diagnose auch immer.

    Aufwand Schnittwunde: Je nach anatomischer Kenntnis und/oder Mut des Pat. großer Aufwand mit Sehnennaht oder kleiner Aufwand mit Hautnaht.

    Aufwand Psycho-Diagnose: Ggf. Konsil, Transport zum Psychiater usw., Überwachungspflicht am Monitor o.ä., oder eben stationäre psychiatrische Behandlung, sofern man eine Abt. am Haus hat.

    Würde ich mal sagen, man kodiert nach der Aufwandsregel.

    Viele Grüße
    P.Dietz

  • Guten Abend,
    mir ist immer noch nicht klar, nach welcher KDR wir nun zu kodieren haben.
    Wer kann bitte für Klarheit sorgen?

    Ich danke und wünsche einen schönen Abend.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Guten Tag,

    erstmal vielen Dank für die vielen Antworten und vor allem Dir, lieber Bernd, für Deine Hilfe (in jeglicher Hinsicht)!

    Ich bin aber irgendwie immer noch der Meinung, dass hier der Suizidversuch zur HD zu machen ist, da dieser zur Aufnahme und zur Überwachung auf der Intensivstation führte.

    Eine stationäre Behandlung auf einer peripheren Station wäre nicht zu verantworten gewesen.

    Viele Grüße
    casapietra

  • Zitat


    Original von casapietra:

    Ich bin aber irgendwie immer noch der Meinung, dass hier der Suizidversuch zur HD zu machen ist, da dieser zur Aufnahme und zur Überwachung auf der Intensivstation führte.

    Eine stationäre Behandlung auf einer peripheren Station wäre nicht zu verantworten gewesen.

    Hallo Alex, :d_zwinker:
    Guten Morgen, Forum,
    nach welcher KDR ist hier zu kodieren?
    Gruß,
    B. Schrader

  • Zitat


    Original von Selter:
    Auch wenn der Versuch der Selbsttötung mit anderen Mitteln durchgeführt wird, ist dieser Kode generell nicht anzugeben.


    Ich plädiere für die Abschaffung des Kodes X84.9!

    Schönes Wochenende! :sonne:

    Schöne Grüße an den Rest der Welt!

    Hella

  • Hallo,
    das ausdrückliche Verbot, X84.9! zu verwenden, erscheint unlogisch, da ja für analoge Situationen der Kode X49.9! Akzidentelle Vergiftung zugelassen ist (DKR 1918a).
    Der Grund ist wohl im Datenschutz zu sehen!
    Es wäre wirklich zu prüfen, welche Kodes aus der ICD entfernt werden könnten, weil sie nicht verwendbar sind, z.B. auch Z76.3 Z51.0, Z51.1 etc.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Forum,

    Zitat


    Original von Bartkowski:
    ...
    das ausdrückliche Verbot, X84.9! zu verwenden, erscheint unlogisch, ...
    Der Grund ist wohl im Datenschutz zu sehen!
    ...

    behindert hier nicht mal wieder der Datenschutz die tägliche Arbeit und löst unnötige Mehrarbeit aus?
    Mal aus Kassensicht gesprochen:
    Was passiert denn, wenn ich als Diagnose (egal ob als HD oder ND) die Schnittverletzungen habe?
    Richtig ! Es geht ein Unfallfragebogen raus, denn die Verletzungen könnten von der Diagnose her auch auf ein Unfallgeschehen schließen lassen.
    Wenn ich aber wüsste, dass die Verletzungen selber beigefügt wurden, dann würde ich selbstverständlich dieses nicht weiter verfolgen.

    Ob hier der Datenschutz (wie an vielen anderen Stellen auch) wirklich Sinn macht?????

    MFG

    Mr. Freundlich