Z99.1 bei nCPAP-Therapie

  • Hallo Forum,

    kann bei einem Patienten, der aufgrund eines Schlafapnoesyndroms seit Jahren eine Atemhilfe (nCPAP-Gerät) benutzt die langfristige Abhängigkeit vom Respirator kodiert (z99.1) werden. Leider gibt es wohl keine einedeutige Definition von Abhängigkeit oder dess Begriffs Respirator. Ich würde mich über jede Meinung zu diesem Thema sehr freuen.

    Gruß
    Googs

  • Zitat


    Original von Googs:
    Hallo Forum,

    Leider gibt es wohl keine einedeutige Definition dess Begriffs Respirator. Gruß
    Googs

    Guten Morgen,
    ... die gibt es sehr wohl.
    Pschyrembel
    Pflege Heute

    Gruß,
    B. Schrader

  • Hi Googs,

    DKR 1001d Maschinelle Beatmung,
    Unterkapitel Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP):

    \"Wenn bei Erwachsenen und Kindern eine Störung wie Schlafapnose mit CPAP behandlet wird, sind der Kode 8-711.0 (..) sowie die Beatmungsdauer nicht zu verschlüsseln. :b_fluester:
    Somit ist auch die Z99.1 m.E. hier nicht passend.

    der Begriff Respirator hingegen ist ziemlich eindeutig im Sinne der Kodierrichtlinie 1001d erster Satz die \"mechanische Vorrichtung\", mit der \"Gase in der Lunge bewegt werden.\"

    Gruß

    merguet

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank schon mal für die Antworten. Um eine Beatmungsgerät sollte es sich wohl entsprechend der Definitionen handeln. Das Problem der Kodierung bleibt indes bestehen.
    Die DKR 1001d besagt zwar, dass die Behandlung mit CPAP bei Erwachsenen und Kindern nicht zu verschlüsseln ist, andererseits ist die Frage ja, die ob die Abhängigkeit vom Respirator zu verschlüsseln ist. Ob diese durch die besagte Kodierrichtlinie begrenzt wird, erscheint mir nicht ganz sicher. Dies kann vermutlich sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Entsprechende MDK-Gutachten sind hierzu nicht bekannt oder?!

    Dank und Gruß
    Googs