Guten Morgen, Forum,
ich habe schon die Suchfunktion in Anspruch genommen, leider ohne Erfolg - mag sein, dass ich die falschen Schlagwörter eingegeben habe.
Sind die Anfagen der KK nach §275 Abs. 1 SGB V zeitlich begrenzt?
Im SGB I § 45
Verjährung
(1) Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.
Ist diese Verjährungsfrist auf § 275 SGB V zu übertragen?
Wir haben vermehrt Anfragen aus dem Jahre 2003.
Gruß,
B. Schrader