Verwachsung Sehne

  • Hallo zusammen,

    mal eine frage aus dem alltäglich, handchirurgischen Bereich. Wie verschlüsselt das weite Forumsland bitte die Verwachsung von Streck-/Beugesehnen als Folge von Verletzungen ?

    Bsp.: Pat kommt nach Fraktur Mittelhand / Grundglied jetzt zur Aufnahme mit Bewegungsstörungen aufgrund der narbigen Sehnenverwachsungen zur Tenolyse und postoperativen Beübung unter Plexuskatheter ?

    Ich \"benutze\" meistens

    HD M67.14 (sonstige Sehnenscheidenkontraktur...)
    T92.2 (Folge einer Fraktur...)

    manchmal auch die

    M20.0 (Deformität Finger...) aber der passt ja noch weniger, die Hauptprozedur dagegen ist eindeutig die:

    HP 5-840.8- (Tenolyse)


    Also gibt es zwar die richtige Prozedur aber irgendwie keine HD :sterne:


    freue mich über Vorschläge...

    mare

  • Hallo Mare,

    Wenn es nicht als (un-)mittelbare Behandlungsfolge (T8ff) angesehen werden muss, sollte erst einmal abgeschätzt werden, ob die Verwachsung als Frühkomplikation angesehen werden muss (T79ff), oder als Spätfolge (T9ff).

    Dann kommt die Folge selbst hinzu. Hier gibt es z.B. die M67.1ff.

    Genügt Ihnen das?

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,

    danke für Ihre Ergänzungen, dies im Sinne einer Früh- oder Spätkomplikation zu trennen war mir bisher nicht bewußt.

    mfg

    mare

  • Hallo mare,

    Zitat

    dies im Sinne einer Früh- oder Spätkomplikation zu trennen war mir bisher nicht bewußt

    die DKR kennen auch keine Differenzierung nach Früh- oder Spätfolgen. D005d legt fest, dass in all diesen Fällen der aktuelle Rest-/Folgezustand als Hauptdiagnose zu kodieren ist, gefolgt von einem Kode \"Folgen von..\", der ausdrückt, dass die behandelte Erkrankung Folge einer früheren Erkrankung/Verletzung ist.

    Ihre Kodierung HD M67.14, ND T92.2 ist daher DKR-konform.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo die Herren Mare und Hollerbach,

    es geht hier um die korrekte Codierung. DKR-konform sind beide Varianten (http://T79.ff/T9ff). Es sollte nur so genau wie möglich codiert werden.

    Wenn man also zwischen einer Frühfolge(-komplikation) und einer Folge(Komplikation) allgemein unterscheiden kann, sollte man dies tun.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo

    Zitat

    DKR-konform sind beide Varianten (http://T79.ff/T9ff)

    Nein!
    Die Kodierung von Folgezuständen ist in DKR D005 geregelt. Hier ist explizit festgelegt, dass eine Unterscheidung in Früh- und Spätfolgen eben nicht erfolgt! Die Tatsache, dass es sich um einen Folgezustand handelt, wird durch eine Schlüsselnummer \"Folgen von...\" (als Nebendiagnose) ausgedrückt. T79.8 heisst aber nicht \"Folgen von...\". Das ist auch kein Wunder, weil die Kodes aus T79.- keine Zusatzkodes sind, die den Bezug zur Ursache eines Folgezustandes herstellen, sondern selbst mehr oder minder spezifische Folgezustände (wie z.B. Luft- und Fettembolie, Schock, subkutanes Emphysem etc.) nach einem Trauma beschreiben.

    Zitat

    Es sollte nur so genau wie möglich codiert werden.


    ...und genau dazu eignet sich der Kode \"Sonstige Frühkomplikationen eines Traumas\" eben überhaupt nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    doch.

    Hier kommt etwas durcheinander, was in der Historie der ICD zu suchen ist. Früher war die Benutzung der Folgezustandskodes an die Regel gebunden, dass man einige der Codes erst nach frühestens einem Jahr benutzen konnte. Diese Regelung ist entfallen. Das bedeutet aber nicht, dass man, wenn es einen genaueren Code für die Beschreibung zeitlicher Zusammenhänge gibt, ihn nicht benutzen darf, wenn er zutrifft.

    Die Codegruppe T79 ist ein normaler keineswegs verbotener Code der ICD und ist sogar CC-behaftet. Es wäre also geradezu widersinnig, wenn man den Code nicht mehr benutzen darf. Es geht hier also mal wieder um die Frage ob man beim Rauchen beten oder beim Beten rauchen darf. Siehe hierzu auch „allgemeine Hinweise“ S. VII der DKR.

    Ich bleibe also dabei. Wenn man zwischen einer Frühfolge(-komplikation) und einer Folge(Komplikation) allgemein unterscheiden kann, sollte man dies tun. Die Regel D005 beschreibt nur, dass im Allgemeinen doppelt kodiert werden muss, ein Code, dass es eine Folge ist und ein Code für die Diagnose der Folge. Mehr beschreibt die D005 nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,

    Zitat

    Ich bleibe also dabei.

    alles Andere hätte mich auch sehr gewundert!

    Zitat

    Die Regel D005 beschreibt nur, dass im Allgemeinen doppelt kodiert werden muss, ein Code, dass es eine Folge ist und ein Code für die Diagnose der Folge. Mehr beschreibt die D005 nicht.

    Anscheinend sind bei Ihnen Teile der DKR D005d geschwärzt oder ausgerissen: in meiner Ausgabe ist eine Tabelle \"Spezifische Schlüsselnummern für die Ursache von Spätfolgen\" abgedruckt. Darin ist T79.- nicht enthalten. (Der Begriff \"Spätfolge\" ist hier sicher nicht sehr glücklich gewählt, bezieht sich die DKR doch allgemein auf Folgezustände, unabhängig vom zeitlichen Abstand).

    Wie Sie ja schon selbst geschrieben haben, geht es bei der Diskussion auch gar nicht darum, ob Kodes \"verboten\" sind oder nicht, sondern um die Frage, durch welche Kodierung die Erkrankung möglichst präzise abgebildet wird. Und hier sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit, die in diesem Punkt einigermaßen präzisen Anweisungen der DKR durch eine selbstgebastelte Unterteilung in Früh- und Spätfolgen ergänzen zu wollen - und dies auch noch ausgerechnet mit unspezifischen Kodes!

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach