• Hallo,

    ich benötige Hilfe bezüglich eines Schädelhirntrauma's in Verbindung mit einer Fraktur. In der Kinderchirurgie treffen wir wiederholt auf Fälle bei denen die Patienten beispielsweise mit einee geschlossenen Fraktur (Klavikula) und einem Schädelhirntrauma eingewiesen werden. Meine Frage ist, welche der beiden Diagnosen als HD zu wählen ist, wenn lediglich die Klavikulafraktur mit einem Rucksackverband behandelt wird. Kommt es dabei auf den Schweregrad des SHT an oder wird hierbei nach dem Ressourcenverbrauch entschieden?
    Ich kann dazu in den KRL leider nicht's finden.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Y.Kaempfer

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Kaempfer,

    für diese Fragestellung ist folgende Richtlinie zu beachten:

    D002a Hauptdiagnose

    Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der
    Hauptdiagnose entsprechen

    Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD-10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Sie müssen es zuerst medizinisch entscheiden: Warum stationäre Aufnahme?
    Primär wegen SHT (welcher Schweregrad auch immer)
    Sekundär wegen Klavikulafraktur

    HD: SHT
    ND: Fraktur

    Sollten Sie primär wegen der Klavikula aufnehmen (was ja eher selten sein dürfte), müßten Sie die Reihenfolge umdrehen.

    Sollten wirklich beide Diagnosen im Sinne der Regel als HD genannt werden können, dürfen Sie nach Ressourcenverbrauch entscheiden. Praktisch bedeutet es für die Zukunft, beide Varianten groupen, dann die besser vergütete in Rechnung stellen.
    Es muß aber klar sein, dass bei einer Überprüfung des Falles anhand der Krankenakte aus dieser hervorgeht, dass dies medizinisch begründet ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau