Prothesenaustausch Mamma

  • Liebes Forum,

    ich möchte hier ergänzend zur Diagnosewahl, die Wahl der Prozedur zur Diskussion stellen und hoffe sehr, dass Sie mir helfen können.

    Folgende Konstellation:
    Es findet sich eine Infektion an der Mamma bei Zustand nach Implantateinlage. OP Indikation besteht.
    In der folgenden OP erfolgt die Explantation der Prothese, Prothesenlager, sowie Prothese werden akribisch gereinigt und die selbe Prothese wird wieder eingelegt.

    Frage:
    Ist der OPS 5-889.40 [Andere Operation an der Mamma: Wechsel einer Mammaprothese: Ohne gewebeverstärkendes Material] für diese Prozedur zulässig?
    Es wurde die selbe Prothese benutzt und nun stürzt sich der MDK natürlich auf den Begriff "Wechsel" und schlägt stattdessen den OPS 5-892.0a [Andere Inzision an Haut und Unterhaut: Ohne weitere Maßnahmen: Brustwand und Rücken] vor.

    Wie kodieren Sie solche Konstellationen?
    Sollte man lediglich die 5-889.0 [Andere Operationen an der Mamma: Entfernung einer Mammaprothese] nutzen?

    Ich danke Ihnen!
    Gruß

  • Hallo, ich finde das operative Vorgehen sehr ungewöhnlich. Da ist es dann nur folgerichtig, dass auch die Kodierung schwierig wird...
    Ich würde die 5-881.1 am zutreffendsten finden. Nach Evaluation aller Befunde usw. ist ja weder ein Prothesenwechsel noch eine Entfernung erfolgt. Der MDK- Vorschlag mit der Operation an Haut und Unterhaut der Brustwand wäre mir bei einer Mamma- OP zu ungenau.
    Wo lag denn die Prothese ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn wir hier ja schon so schön brainstormen:

    Die Prothese wurde zwar nicht gewechselt, aber ausgebaut (5-889.0) und (wieder) eingesetzt (5-883.-).

    Da würde ich doch mal beim MDK nachfragen, warum man dies nicht so kodieren sollte.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Vielen Dank für Ihre Antworten,


    die Patientin ist Z.n. subcutaner Mastektomie mit Rekonstruktion über Silikonprothese.

    Es ist zum einen so, dass es sich um einen 2015er Fall handelt und damit die Gunst der Krankenkasse Widersprüche zuzulassen, enorm gefragt ist - wenngleich das Widerspruchsverfahren noch nie wirklich geregelt war.
    Und das andere Problemchen ist, dass wir bereits einen Widerspruch geschrieben haben, der Erstgutachter aber auch der Zweitgutachter ist und seine Meinung nicht geändert hat.

    Ich danke Ihnen - manchmal zweifelt man ja und da ist es wirklich hilfreich zu erkennen, dass wir nicht allein sind, mit unserer Einschätzung.

    Mein nächster Versuch:
    5-889.0 [Andere Operationen an der Mamma: Entfernung einer Mammaprothese]
    5-886.60 [Andere plastische Rekonstruktion der Mamma: Sekundäre Rekonstruktion mit Alloprothese, subcutan, subcutan]