STARR Operation

  • Hallo Forumteilnehmer!

    In unserem Krankenhaus wird neuerdings die STARR Operation
    durchgeführt.Bei der Kodierung dieser Leistung habe ich folgende
    Probleme:

    HD: N81.6 ( Rektozele )
    OPS:5-482.b0
    dieses erbiegt dann eine FehlerDRG.

    HD : K56.1 ( Intussuszeption Kolon )
    OPS:5-482.b0
    diese Konstillation wird aber deutlich weniger bewertet.

    Unsere Ärzte bestehen auf die 1. Version.
    Hat vielleicht einer von Ihnen Erfahrungen bezüglich der Kodierung ?

    Im voraus vielen Dank!
    SiDa

  • Hallo SiDa,

    rein formal haben ihre Ärzte Recht: die Indikation \"Rektozele bei der Frau\" ist im G-DRG-System für diesen Eingriff bislang nicht berücksichtigt!

    Ich würde trotzdem K62.3 als Hauptdiagnose kodieren, um eine Verzerrung der AEB zu vermeiden. Das Ausnutzen von Lücken im System unter reinen Liquiditäts-Aspekten halte ich strategisch nicht für sinnvoll...

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach!
    Vielen Dank für ihre schnelle Antwort, leider bleiben unsere
    Ärzte bei der von mir erwähnten Version.

    Mit freunlichen Grüßen
    SiDa

  • Hallo SiDa,
    Ihren Ärzten kann ich nur empfehlen, sich von ihrer ursprünglichen Meinung nicht abbringen zu lassen und die \"Fehler\"-DRG abzurechnen, dies ist völlig berechtigt. Laut alphabetischem Verzeichnis zumr ICD-10 wird zwischen Rektozele der Frau und des Mannes unterschieden, beim Mann wird diese übrigens mit K62.3 (nicht K56.1) kodiert.
    Auf der Jahrestagung der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft für Coloproktologie haben wir die Kodiermöglichkeiten der STARR-Operation ausführlich diskutiert und genau in diesem Sinne empfohlen vorzugehen.
    Für die Weiterentwicklung des DRG-Systems ist es ja gerade wichtig, keine unkontrollierten workarounds zu propagieren, sondern das InEK in die Lage zu versetzen, im Rahmen der Analyse der sogenannten \"sonstigen\" DRGs (901 / 902) Zuordnungslücken zu beheben.

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo SiDa,

    bei uns wird die STARR-OP konsequent mit N81.6 und 5-482.B0 codiert.
    Bisher hatten wir noch keine Probleme bei der Abrechnung.

    Das ist m.E. auch die einzige richtige und damit auch die einzig mögliche Codierung. Die Rektozele ist nun mal die N81.6.

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo zusammen,

    ich habe da ein Problem:
    wenn ich bei einem Mann als HD die N81.6 und als Prozedur die 5-482.b0 kodiere kommt im 2007er Grouper die 960Z heraus: \"nicht gruppierbar\".
    Wie kann diese DRG abgerechnet werden?

    Viele Grüße
    NiR

  • Hallo NiR,

    was spricht denn gegen K62.3 (Rektumprolaps) als HD? Dann landen Sie in der Regel in der G21B. N81.6 ist nun mal eine explizit geschlechtsspezifische Diagnose (N81.- = \"Genitalprolaps bei der Frau\"), und der unvollständige/innere Rektumprolaps ist nicht von der K62.3 ausgeschlossen... (vgl. den Beitrag von Herrn Bartkowski weiter oben)

    MfG,
    B. Liebermann

  • Hallo Herr Liebermann,

    rein formal spricht nichts dagegen. Allerdings liegt das RG der G21B bei 0,855 - das deckt laut unseren Chirurgen kaum die Kosten für den Stapler...
    Auch stört es mich, daß im \"G-DRG-Browser 2005-2007\" die Prozedur 5-482.b0 nicht auftaucht. Und daß die Kosten für med. Bedarf bei rund 280€ liegen, während ein Stapler soweit ich weiß rund 1.500€ kostet. Das kann also so nicht gemeint gewesen sein.

    Vielleicht sollte sich hier mal die Gleichstellungsbeauftragte einschalten: Wir fordern die Rektozele für Männer!!!

    Trotzdem bleibt die Frage: kann man 960Z abrechnen? Oder irgendwie im Budget verwursten?

    Viele Grüße
    NiR

  • Hallo liebes Forum,
    wir machen seit Kurzem die STARR- Op beim Rektumprolaps.
    als Procedur haben wir die 5-484.21 abgerechnet. Der MDK wollte bei dem nicht folge. Sie würden die 5-484.2x vorschlagen.
    So richtig treffen aber beide Nummern nicht.
    Gibt es bei Kodierung der STARR- Op neue Erkenntnisse ???

    Vielen Dank
    Zabi

  • Hallo, Zabi

    wie wäre es mit 5-482.b* ??
    Das trifft es und es gibt zumindest bei uns keinen Ärger.

    Gruß
    AnMa

  • Hallo zusammen,
    die STARR-Operation, bei der es sich um eine transanale (lokale und eben nicht segmentale) Vollwandexzision handelt, wird seit 2006 mit 5-482.b1 (für Vorder-und Hinterwand) bzw. b0 kodiert. Siehe auch Vorschlagsverfahren der Fachgesellschaft http://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…taplerfinal.pdf

    Das Exklusivum bei 5-484 (=Offene/Laparoskopische Rektumresektion) sollte zum besseren Verständnis in Transanale Resektion geändert werden.

    NACHTRAG: Telefonat DIMDI: STARR gehört definitiv nicht in 5-484, Exklusivum bzw. dezidierter Hinweis auf 5-482.b1 sollte per Vorschlagsverfahren angegangen werden.

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]