Kommentare zu den MDS-Kodierempfehlungen (SEG4)

  • Hallo Forum,
    mit meinem Computer kann ich leider die aktuellen konsentierten Kodierempfehlungen des MDK weder einsehen noch herunterladen. Weiß jemand von Ihnen Rat? (Bin leider kein Computer-Freak!)
    Im Voraus herzlichen Dank
    Stalli

    STALLI :d_zwinker:

  • Hallo,

    nett ist auch die Nr. 87 zur R54 Senilität (Konsens):

    Diese dargestellte Argumentation löst nicht die Probleme, die man mit dem Kode hat - das Hauptproblem beim R54 ist doch, dass das INek diesen Kode in zig DRGs als CC-steigernde Diagnose einkalkuliert hat.

    Der MDK verweist auf die Systematik im ICD 10 samt den Hinweisen. Dort ist zu lesen:
    R00 bis R99 betreffen:
    \"...e) Patienten, bei denen aus irgendeinem anderen Grunde keine genauere Diagnose gestellt wurde;
    f) bestimmte Symptome, zu denen zwar ergänzende Information vorliegt, die jedoch eigenständige, wichtige Probleme für die medizinische Betreuung darstellen. ...\"

    Wenn man den älteren Pat. Hilfe mittels Personal (=Mehraufwand!) bei den \"Aktivitäten des täglichen Lebens\" geben muß, dann liegt Punkt F) vor und ich sehe keine Grund, warum R54 dann eben nicht kodierbar wäre - und warum sollte es nicht zusätzlich zu weiteren Rs kodierbar sein?

    Viele Grüße
    P. Dietz

    ps stalli: Ohne Fehlermeldung kann man schlecht helfen...

  • NR. 53 Schwierige/mißlungen Intubation.

    Hier bezieht man sich mal auf ein Lehrbuch, das sicher in jedem 2. Anästhesisten-Bücherschrank steht, jedoch widerspricht sich Larsen ja selber.
    Erst ist die Intubation dann schwierig, wenn es gar nicht gelingt, nachher nach der ASA-Definiton nach mehr als 3 Versuchen.

    Immerhin scheint der MDK zu meinen, dass man mehrere Versuche und Anästhesisten braucht, um es zu kodieren, es muß nicht unbedingt mißlingen.

    Zählen wir mal so: Jung-Betäuber A macht 2 Versuche, nach dem 2. läßt er den Facharzt rufen, versucht es nocheinmal, der hinzukommende FA rückt den Kopf zurecht und schwupps is der Schlauch drin = 4 Versuche, 2 Personen, schwierige Intubation darf kodiert werden, dabei war sie im eigentlichen Sinne gar nicht schwierig.

    Alt-Betäuber B sieht erst mal nix, beim zweiten Versuch gelingt es unter Mühen und mit allen Tricks, vielleicht immer noch ohne Sicht, den Tubus korrekt zu platzieren. Einen anderen hätte er gar nicht rufen können, da er in der Außenstelle Alleinunterhalter ist. Er darf die schwierige Intubat. nicht kodieren (ich würde es trotzdem machen - mit Text auf dem Protokoll).

    Anästhesist C nimmt beim Pat., der schon mal Probleme gemacht hat, gleich einen alternativen Atemweg -Beispiel 1: Larynxmaske, geht problemlos. Kodieren oder nicht?
    Beispiel 2: geplant fiberopt. Intubation. Kodieren oder nicht?

    Ich sage nur: Konsens.

    Diesen würden vermutlich noch nicht mal die Anästhesisten unter sich erreichen bei dieser Frage - nicht umsonst gibt es in D keine allgemein akzeptierte Definition, es wird immer auf ASA verwiesen.

    Wir hatten mal den Fall, da hat der MDK den OP- und Entlaßbericht angefordert, um die schwierige Intubation zu prüfen (diese Fragestellung stand natürlich nicht im Anschreiben). Aufgrund der zwei geforderten Berichte (welcher Operateur interessiert sich für Vorgänge bei der Anästhesie??? ) wurde die Kodierung vom MDK verworfen. Das Nachreichen des Anästhesie-Protokolls beendete den Spuk. :biggrin:

    So long
    P. Dietz

  • Guten Morgen,

    also: ich habe beim MDK bisher noch keinen Anästhesisten kennengelernt, deswegen ist es vielleicht mit dem FA-Standard zur Beurteilung gerade in dieser Hinsicht nicht so glücklich gelöst. Vielleicht gibt es bei Ihnen ja so jemanden.
    Ich würde vielleicht aus alter Verbundenheit auf Scores abstellen, die eine Risikoabschätzung für schwierige Intubation darstellen; Mallampatti bietet sich dafür an. So etwas könnte es wieder auf ein etwas objektiveres Feld bringen. Außerdem: Wer als Anästhesist mal längere Zeit in der onkologischen HNO oder Kieferchirurgie gearbeitet hat, verfügt darüber hinaus über spezialisierte Kenntnisse und Fertigkeiten, und würde zur Definition zu \"Schwierige Intubation\" mit ganz anderen Maßstäben aufwarten als der \"normale\" FA.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Sander,
    ich stimme Ihnen zu, daß für den Anästhesisten mit Routine in der HNO/MKG-Onkologie eine \"schwierige Intubation\" in einem anderen Kontext steht als wie für den \"normalen Wald- und Wiesen-Anästhesisten\". Insofern ist ja das Abheben auf die drei Versuche sinnvoll. Nur trifft eben dies nicht immer zu, und auch Mallampati und Co sind ja nur \"Warnwerte\", die prediktive Genauigkeit läßt zu wünschen übrig - und wer bildet schon die Summe aus 3-4 Scores, um eine genauere Vorhersage der schwierigen Intubation zu haben??

    Ich halte die Definition und die Hinweise des MDK für nicht in allen Belangen ausreichend - es wird die Realität nur unzureichend abgebildet, und der FA für Gyn. entscheidet hernach darüber, ob ein wie auch immer erfahrener FA für Anästhesie eine Intubation als \"schwierig\" beurteilt hat.

    Viele Grüße
    P. Dietz

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend

    Zitat


    Original von A. Sander:
    also: ich habe beim MDK bisher noch keinen Anästhesisten kennengelernt, deswegen ist es vielleicht mit dem FA-Standard zur Beurteilung gerade in dieser Hinsicht nicht so glücklich gelöst.


    Siehe MDK Rheinland Pfalz:


    Der MDK Rheinland-Pfalz beschäftigt 413 MitarbeiterInnen (ohne Geschäftsführer).


    Auszug:

    http://www.mdk-rlp.de/


    Gebietsbezeichnungen Anzahl der Gutachter
    Allgemeinmedizin 22
    Anästhesie 9
    Arbeitsmedizin 5
    Augenheilkunde 1
    Chirurgie 19
    Dermatologie 3
    Frauenheilkunde 4


    Nur am Rande:

    Bemerkenswert:



    nichtgutachterliches Personal 178

    Ärztliche Mitarbeiter 116


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Guten Morgen,

    dann muß ich mal unbedingt aus NRW ins hochentwickelte Ausland ;)

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo,

    ein Kommentar zur Nr. 30 / Intravenöse Anästhesie

    Die 9 Anästhesisten beim MDK wurden offenbar nicht gefragt, sonst würde diese \"Empfehlung\" auch keinen Widerspruch hervorrufen.

    So wird also die \"dokumentierte Anwesenheit eines zweiten Arztes\" gefordert, sowie \"die Anwesenheit eines Anästhesisten bzw. eines in der Intensivmedizin erfahrenen Arztes\".

    In der Leitlinie der DGAI zur \"Sedierung und Analgesie (Analgosedierung) von Patienten durch Nicht-Anästhesisten\" steht aber zum Beispiel drin:
    Propofolgabe, \"...wenn ein Anästhesist kurzfristig zur Verfügung steht... Anwender und Untersucher dürfen nicht identisch sein.\" Nur für Hochrisikopatienten bzw. höherdosierte Narkotikagabe wird ein Anästhesist gefordert.
    Oder:
    \"...für die Überwachung der Vitalfunktionen des Patienten eine Hilfskraft erforderlich...\" KEIN Arzt...

    Zwar wartet der Anästhesist nur darauf, dass man mal gerufen wird, \"wenn\'s in der Endo brennt\", trotzdem sind die Forderungen des MDK nicht haltbar.

    Man muß halt die Hürden wieder hochlegen, weil es ein paar ENDO-DRGs gibt, bei denen die 8-900 ca. 1100 EUR wert ist.

    Viele Grüße
    P. Dietz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Kodierempfehlung Nr. 93 (Mehrheitsvotum)
    Schlagworte: Lagerungsbehandlung Stand: 28.06.2006
    Problem/Erläuterung: Ist ein Kode aus 8-390 Lagerungsbehandlung gerechtfertigt bei z.B. regelmäßiger Verwendung einer nicht näher definierten „Spezialmatratze“ nach kardio-chirurgischem Eingriff?

    Kodierempfehlung

    Unter Berücksichtigung der verschiedenen Lagerungsbehandlungskodes (z.B. Therapeutisch-funktionelle Lagerung auf neurophysiologischer Basis, Lagerung im Schlingentisch) kann der OPS 8-390 nur auf eine besondere, im Einzelfall erforderliche und nicht bei vergleichbaren Patienten standardmäßig durchgeführte Lagerungsbehandlung abzielen. Standardmäßige Dekubitusprophylaxen oder postoperative Standardbehandlungen etc. sind nicht hierüber zu kodieren (z.B. nachbeatmete Patienten mit Lagerung auf der Intensivstation, Dekubitusprophylaxe bei geriatrischen Patienten etc.). Die Auffassung, dass mit dem OPS 8-390 nur sehr ressourcenaufwändige und längerfristige Lagerungsbehandlungen gemeint sind, wird auch durch die ergänzenden Hinweise zum Kode im OPS 2006 gestützt.
    Es ist mir völlig unbegreiflich, wie man hier standardmäßig vorgenommene Lagerungen als Kriterium für den Ausschluss heranziehen will. Schon die Formulierung ist in meinen Augen widersinnig. Der springende Punkt ist der Ressourcenaufwand, nicht ein wie auch immer formulierter Standard.
    Im OPS findet man Folgendes:
    Hinw.:
    Hier sind nur Lagerungsbehandlungen mit einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen oder materiellen Aufwand zu kodieren. Dieser Kode ist für die Angabe spezieller Lagerungen (z.B. bei Schienen und Extensionen, Wirbelsäuleninstabilität, Hemi- und Tetraplegie oder nach großen Schädel-Hirn-Operationen) oder Lagerungen mit speziellen Hilfsmitteln (z. B. Rotations- oder Sandwichbett) zu verwenden. Er ist nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben.

    Die Lagerung z .B.bei Tetra/Hemiplegie wird wohl doch meist standardmäßig vorgenommen werden (und so auch bei vergleichbaren Patienten) und dürfte dann nach den MDK-Kriterien nicht kodiert werden. Gleiches würde für eine Extension gelten, die ja bei den gegebenen Verletzungen Standard sein dürfte (sollte). Ziemlich sinnlos....

    Das Problem ist letztlich, dass dieser Kode überhaupt diese Triggerfunktion hat. Ob das wirklich sein muss, kann man diskutieren.

  • Hallo Herr Selter,
    Sie haben völlig recht - auch eine \"standardmäßig\" Lagerung(sbehandlung!!) bei beatmeten Pat. wird vom MDK nicht anerkannt - auch wenn dies ja ein wesentlicher Teil der Beatmungstherapie ist. Der Code ist eben nicht Bestandteil anderer Codes, sonst würde dies wo stehen (im Gegensatz eben zur Anästhesie bei Operationen). Es wird dokumentiert, es wird Personal eingesetzt und es ist mit einem gewissen Aufwand verbunden.
    Früher oder später wird so ein Fall wohl mal gerichtlich geklärt werden (müssen).
    Viele Grüße
    P. Dietz