Kommentare zu den MDS-Kodierempfehlungen (SEG4)

  • Aber nochmal: der MDK kann seine eigenen Vorstellungen haben aber sie müssen letztlich nur beweisen können, wie vorher auch, dass eine Drainage erfolgte. Weil nur das vor Gericht zählt. Und denken Sie die Kassen lassen sich darauf ein tausende Klagen (mit Sicherheit zugunsten der Klinik, wie vorher auch) wegen so einem Quatsch zu beginnen, nur weil der MDK meint eine Aszitesdrainage/Pleuradrainage nur so zu dokumentieren sei? (das ist ja anders als bei Komplexkodes die laut OPS schon bestimmte Kriterien erfüllen und somit leider auch tapetengroß dezidiert dokumentiert sein müssen).

    Vllcht. ist der MD da ab 2020 ja auch kollegialer;-))

    MfG

    rokka

  • Guten Tag,

    hier mal eine erfreuliche Nachricht zur neuen Kodierempfehlung 602: Implantatassoziierte Infektion. Gerade hatte man sich über die "Klarstellung" gefreut, da kamen schon die Zweifler, die meinten es handele sich lediglich um eine Neuerung. Somit wurden Fälle vor 2019 weiterhin nicht korrekt und spezifisch kodiert (beide Kodes Arthritis oder Osteomyelitis und dazu T84.5 oder T84.6)!

    Immer waren wir der Auffassung, dass die Kodierung beider Kodes so richtig ist und haben das auch weiterempfohlen.

    Jetzt das: Eine neue SEG 4 Nr. 602 mit der Aussage, dass die Kodierung von beiden Kodes erst ab 2019 so möglich sein soll!

    Daraufhin musste ich nachhaken:

    Das DIMDI hat diesmal umgehend auf meine Anfrage, wie es sich verhält, reagiert und so schön geantwortet:

    "Auch bereits vor der Einführung des Hinweistextes bei T84.5 und T84.6 war es klassifikatorisch korrekt eine Arthritis (M00.-) oder eine Osteomyelitis (M86.-) im Rahmen einer implantatassoziierten Infektion zusammen mit T84.5 oder T84.6 zu verschlüsseln."

    Da kann man sich mal freuen und auch den letzten Zweifler überzeugen - hoffentlich!

    Andrea Bangert:)

  • So jetzt habe ich die DIMDI Anfragen und Antworten dann auch nochmal zur Kenntnis genommen und stoße darauf:

    Kodierung N18 neben T86

    Anfrage vom 04.01.2016:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    kann bei Patienten mit Zustand nach Nierentransplantation Z94.0 und chronischem Versagen des Nierentransplantats T86.11 zusätzlich eine chronische Niereninsuffizienz N18.* kodiert werden, oder ist die chronische Niereninsuffizienz im Kode T86.11 enthalten?

    Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Antwort vom 05.01.2016:

    Die chronische Funktionsverschlechterung eines Nierentransplantates wird mit T86.11 in Kombination mit Z94.0 verschlüsselt. Aus klassifikatorischer Sicht sind Kodes aus N18.- nicht anzugeben. Dies ergibt sich aus dem Hinweistext unter T86.-: "Das Versagen der abgestoßenen Organe und Gewebe (z.B. ein akutes Nierenversagen bei Abstoßung eines Nierentransplantates) ist in der Schlüsselnummer enthalten und daher nicht gesondert zu kodieren.") Hinsichtlich der Haupt- und Nebendiagnosen gelten die DKR.


    Hier also noch einmal eine neue SEG 4 Kodierempfehlung 598 im Widerspruch zur Aussage des DIMDI!

    Die SEG 4 sagt, dass die Diagnose Z94.0 nicht zusammen mit T86.1- kodiert werden sollte, da die Information über das Vorhandensein eines Transplantates (hier Niere) bereits im Kode T86.1- enthalten ist.

    Ich bitte um Meinungen, Erfahrungen!

    Und auch eine Bitte an Herrn Selter: Könnte man diesen Thread umkehren? Die neuen SEG 4 Themen voran??

    Vielleicht wäre das auch für andere Nutzer hilfreich?

    Andrea Bangert

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    MDK-Kodierempfehlung gilt nicht

    408

    Die Diabetes-Klinik Bad Mergentheim hat vor dem Sozialgericht Heilbronn ein Urteil erfochten, das bestätigt, dass die Steatosis hepatis als Manifestation/ Komplikation des Diabetes mellitus und mit der Nebendiagnose K77.8* zu kodieren ist.

    https://www.medical-tribune.de/meinung-und-di…ung-gilt-nicht/


    https://foka.medizincontroller.de/index.php/KDE-408

    Kommentierung

    Dissens (aktualisiert am 27.01.2014):


    In der aktuellen SEG 4 Liste fehlt der Hinweis:

    2020 im Schlichtungsausschuss


    Freundliche Grüße

    Eberhard Rembs

  • Hallo,


    hier das aktuelle Register. Etwas verspätet, aber dafür mit den beim Schlichtungsausschuss Bund anhängigen Kodierempfehlungen (gelb markiert). Die 9 bereits entschiedenen, aber noch nicht veröffentlichten sind gelb/grün.

  • Hallo,

    nachdem inzwischen die Einschätzung des FoKA von gesetzlicher Relevanz ist, empfinde ich die Veröffentlichungen der DGfM befremdlich.

    So wird z.B. die Sichtweise der SEG4 (z.B. Nr. 578) zur Kodierung der Hypoglykämie bei Diabetes laut DGfM-Veröffentlichung bestätigt, obwohl die aktuelle Empfehlung der SEG 4 erst in 2019 publiziert wurde. Als Stand des angeblichen Konsenses wird der 12.6.2017 angegeben!? Ich gehe überdies nicht davon aus, dass der FoKA tatsächlich die "neuen" Auffassungen zur Kodierung der Hypoglykämie bei Diabetes teilt.

    In den aktuellen SEG-4-Empfehlung wird jede Kodierempfehlung mit "Aktualisiert: 01.01.2020" gekennzeichnet. Weiß jemand, weshalb das so gekennzeichnet ist?

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo,

    das bedeutet doch, dass die SEG 4 die Beiträge angeschaut hat und sagt, dass diese auch 2020 noch aktuell sind bzw. dass sie aufgrund von Änderungen der Kodierrichtlinien nicht mehr gelten.

    Da sind doch einige zur Sepsis bzw. zur Beatmung, die nicht mehr gültig sind.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo,

    Die „neuen“ SEG 4 Kodierempfehlungen mit Änderungen (28.07.2020) sind veröffentlicht.

    Dabei sind die Schlichtungsergebnisse in den Nr. 107, 149, 150, 174, 262, 326, 344, 454, 533 eingeflossen.

    Für die Nr. 73, 209, 316, 574, 585 erfolgten Änderungen seitens der SEG 4


    Hier noch das aktuelle Register