Kommentare zu den MDS-Kodierempfehlungen (SEG4)

  • Hallo,
    der MDK war wieder fleißig.
    Folgende Änderungen: 134, 238, 348, 349
    Folgende neue Empfehlungen: 562, 563, 564, 566, 567, 568, 569, 570
    Viel Spaß
    Register folgt

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Und hier noch das Register.

    Gruß

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    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Kodierempfehlungen 317,524,v. 25.8.: 563

    Siehe hierzu
    Durch die Zuordnung der Atemunterstützung durch Anwendung von High-Flow-Nasenkanülen zur OPS-Klasse 8-711 anstatt zur OPS-Klasse 8-720 (Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen) findet die Regelung der DKR 1001h zur Dokumentation von Beatmungsstunden Anwendung. Dementsprechend können beim Einsatz von High-Flow-Nasenkanülen bei Neugeborenen und Säuglingen Beatmungsstunden dokumentiert und kodiert werden.

    https://openjur.de/u/877227.html

    LG Dortmund Urteil vom 3. März 2016 Az. 2 O 400/14


    Gruß

    E Rembs

  • Ich glaube nicht, dass ein LG- Urteil im Rechtsstreit mit einer PKV wirklich belastbar ist. Der Tenor des Urteils und des Sachverständigengutachten ( CPAP und HFNC seien vergleichbar ) passt nicht zur Sichtweise des BSG und vieler LSGen, die DKR streng am Wortlaut auszulegen. Und in der DKR 1001 steht eben nur CPAP.
    Möglicherweise hat das LG hier eine "Analogbewertung" vorgenommen, die ja für die PKV durchaus gebräuchlich ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo,
    der MDK hat drei neue Empfelungen veröffentlicht: 571, 572, 573.

    Viel Spaß
    Register folgt

    Gruß

    MiChu ;)
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  • Hier das aktuelle Register

    Gruß

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es gibt eine neue Kodierempfehlung, der strickt zu widersprechen ist. Da ich mit allem 10.000 Zeichen überschreite, kommt der Erwiderungsvorschlag im 2. Post.

    Kodierempfehlung: 589
    Schlagworte: Schmetterlingsfraktur, Beckenfraktur, Mehrfachverletzung
    Erstellt: 21.02.2018
    Aktualisiert:
    Problem / Erläuterung:
    Aufnahme eines Patienten ins Krankenhaus nach schwerem Sturz. Nachweis
    einer Schmetterlingsfraktur des Beckens (nicht dislozierte Beckenringfraktur
    bds., d. h. Fraktur des Os ischii und des Os pubis, AO Klassifikation: A2).
    Wie sind die Frakturen zu kodieren?
    S32.89 Fraktur der Lendenwirbelsäule und des Beckens, Sonstige und multiple
    Teile des Beckens
    oder
    S32.81 Fraktur der Lendenwirbelsäule und des Beckens, Os ischium i.V.m.
    S32.5 Fraktur der Lendenwirbelsäule und des Beckens, Fraktur des Os pubis
    Kodierempfehlung:
    Die Schlüsselnummer S32.89 ist zu verwenden. Es handelt sich um einen
    Kode, mit dem die Fraktur spezifisch abbildbar ist, siehe hierzu Inklusiva zum
    Kode (u.a. Schmetterlingsbruch).
    Die Regelung der DKR 1911 Mehrfachverletzungen ist nicht anzuwenden. Unter
    einer Mehrfachverletzung versteht man gleichzeitig entstandene Verletzungen
    mehrerer Körperregionen oder Organsysteme. Bei vorliegender
    Schmetterlingsfraktur handelt es sich nicht um unterschiedliche Verletzungen
    mehrerer Körperregionen, sondern um die Verletzung verschiedener Teile des
    Beckens. Das Becken ist als eine Körperregion zu verstehen. Dies ist aus der
    Regelung der DKR 1911 in Verbindung mit der Binnensystematik der ICD-10-
    GM ableitbar. Unterschiedliche Verletzungen einer Körperregion, die eine
    getrennte Kodierung einzelner Verletzungen begründen, liegen bei einer
    Schmetterlingsfraktur nicht vor. Die mehrfachen Frakturen als Form der
    Verletzung ist mit dem Kode S32.89 umfassend abgebildet, siehe hierzu
    Einleitung zum Kapitel S00-T98 der ICD-10-GM.
    Der Begriff „Körperregion“ im Sinne der DKR wird durch die
    Klammererläuterung (T00-T07 Verletzungen mit Beteiligung mehrerer
    Körperregionen) konkretisiert. Aus dem Wortlaut des Titels der
    Schlüsselnummer T02.1- Frakturen mit Beteiligung mehrerer Körperregionen,
    Frakturen mit Beteiligung von Thorax und Lumbosakralgegend oder von Thorax
    und Becken ist eindeutig ableitbar, was unter einer Körperregion im Sinne der
    ICD-10-GM zu verstehen ist.

    Das kann man so nicht stehen lassen und konterkariert völlig die DKR. Dummerweise ist in der ICD German Modification diese weiter Unterteilung unter .8 vorgenommen worden. In der WHO-Version gibt es nur .7 für multiple Frakturen, womit die DKR dann auch problemlos funktioniert.

    Problematisch in der GM-ICD-Klassifikation, dass die Darstellung von „multiplen“ LWK- und Beckenfrakturen unter dem Dreisteller zweigeteilt ist:

    S32.7 Multiple Frakturen mit Beteiligung der Lendenwirbelsäule und des Beckens

    und

    S32.89 Sonstige und multiple Teile des Beckens

    Diese Teilung ist nicht sinnvoll und beinhaltet Redundanzen. Prinzipiell ist es möglich, dass Frakturkombinationen mit beiden Kodes angegeben werden können. Somit ist eine eindeutige Kodediskriminierung (und deren Inhalte) nicht gegeben. Ich habe bereits einen Änderungsantrag für 2019 ans DIMDI geschickt, ebenfalls eine Änderung der DKR-Formulierung an das InEK.

    • Offizieller Beitrag

    Dem ist zu entgegnen, falls so Schreiben von MDK-Gutachtern auftauchen:

    Sehr geehrter Damen und Herren,

    zur Frage der Kodierung der Hauptdiagnose bei multiplen Frakturen der am Becken zu unterscheidenden Knochen ist Folgendes festzustellen:

    Die von XXXX geforderte Hauptdiagnose S32.89 ist ein sogenannter Kombinationskode, in dem mehrere Verletzungen zusammengefasst werden:

    S32.89 Fraktur: Sonstige und multiple Teile des Beckens.

    Hier ist also keinerlei Rückschluss möglich, welche (und wie viele) dem Becken zugehörige Knochen fakturiert sind. In den Deutschen Kodierrichtlinien wird explizit die spezifische Kodierung von einzelnen Verletzungen, wenn immer möglich, gefordert.

    Die DKR ist hier eindeutig:

    1911a Mehrfachverletzungen

    Diagnosen

    Die einzelnen Verletzungen werden, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und

    ihrer Art so genau wie möglich kodiert.

    Kombinationskategorien für Mehrfachverletzungen (T00–T07 Verletzungen mit Beteiligung

    mehrerer Körperregionen) und Kodes aus S00–S99, die mit einer „.7“ an vierter Stelle multiple

    Verletzungen kodieren, sind nur dann zu verwenden, wenn die Anzahl der zu kodierenden

    Verletzungen die maximale Zahl der übermittelbaren Diagnosen überschreitet. In diesen Fällen

    sind spezifische Kodes (Verletzung nach Lokalisation/Art) für die schwerwiegenderen

    Verletzungen zu verwenden und die Mehrfachkategorien, um weniger schwere Verletzungen

    (z.B. oberflächliche Verletzungen, offene Wunden sowie Distorsion und Zerrung) zu kodieren

    (s.a. DKR D012 Mehrfachkodierung (Seite 21)).

    Hinweis: Das Alphabetische Verzeichnis der ICD-10-GM schlägt für eine „Mehrfachverletzung“

    oder ein „Polytrauma“ den Kode T07 (Nicht näher bezeichnete multiple Verletzungen) vor.

    Dieser Kode ist unspezifisch und deshalb nach Möglichkeit nicht zu verwenden.

    Reihenfolge der Kodes bei multiplen Verletzungen

    Im Fall von mehreren näher beschriebenen Verletzungen ist als Hauptdiagnose die Erkrankung

    auszuwählen, die am schwerwiegendsten ist.

    Beispiel 1

    Ein Patient wird mit fokaler Hirnkontusion, traumatischer Amputation eines Ohres, 20-minütiger Bewusstlosigkeit,

    Prellung von Gesicht, Kehlkopf und Schulter sowie mit Schnittwunden in Wange und Oberschenkel aufgenommen.

    Hauptdiagnose: S06.31 Umschriebene Hirnkontusion

    Nebendiagnose(n): S06.70! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, weniger als 30 Minuten

    S08.1 Traumatische Amputation des Ohres

    S01.41 Offene Wunde der Wange

    S71.1 Offene Wunde des Oberschenkels

    S00.85 Oberflächliche Verletzung sonstiger Teile des Kopfes, Prellung

    S10.0 Prellung des Rachens

    S40.0 Prellung der Schulter und des Oberarms

    In diesem Fall werden S09.7 Multiple Verletzungen des Kopfes und T01.8 Offene Wunden an

    sonstigen Kombinationen von Körperregionen nicht angegeben, da individuelle Kodes anzugeben sind, wann immer dies möglich ist.

    Die in Blau dargestellten Passagen geben eindeutig das Verständnis bzw. das Ziel der DKR wieder.

    Einleitend wird klar gestellt:

    Die einzelnen Verletzungen werden, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich kodiert.

    Es ist daher unerheblich, ob im weiteren Verlauf der DKR nicht alle „Sammelkodes“ bezüglich ihrer nummerischen Kode-Zuordnung aufgeführt werden, sondern die Kodekreis T00–T07 und S00 – S099 mit .7 an 4. Stelle beschrieben werden. Bekanntermaßen hält die ICD-10 Sammelkodes nicht nur unter .7 vor, sondern auch z. B. unter .6 usw. Ebenfalls wird dadurch die vorgebrachte Aussage "Unterschiedliche Verletzungen einer Körperregion, die eine getrennte Kodierung einzelner Verletzungen begründen, liegen bei einer Schmetterlingsfraktur nicht vor. " entkräftet. Das prinzipielle Verständnis der DKR ist durch die einleitende Formulierung und auch durch das genannte Beispiel zweifelsfrei dargestellt, womit die spezifische Kodierung bezüglich Lokalisation und Art gefordert wird, sodass bei Vorliegen mehrerer Frakturen am Becken diese spezifisch bezüglich ihrer Lokalisationen anzugeben sind. Dies wurde durch uns kodierrichtlinienkonform dargestellt. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob z. B nur eine Fraktur des Scham- und Sitzbeines vorliegt, oder ob zudem noch z. B. eine Acetabulum- und/oder Sakrumfraktur besteht. Nach der Vorstellung der XXXX würden alle Kombinationen mit demselben Sammelkode darzustellen sein, was weder einer sachgemäßen medizinischen Diagnosendarstellung entspräche, noch, wie bereits mehrfach dargestellt, der Vorgabe der DKR 1911 entspricht.

    Die Angabe der einzelnen Kodes beschreibt letztlich die Komplexität jedes einzelnen Falles, da dadurch die Frakturen in ihrer Kombination überhaupt erst dargestellt werden. Wie bereits geschildert, lautet der Kode S82.89:

    Fraktur: Sonstige und multiple Teile des Beckens

    Das kann Alles und Nichts bedeuten und kann gar nicht weiter von einer sachgerechten Kodierung einer komplexen Beckenfraktur entfernt sein. Die Frakturen des knöchernen Beckens werden bezüglich ihrer Komplexität nach verschiedenen Klassifikationen eingeteilt.

    Beispiel:


    Klassifikation nach Pennal und Tile:

    · Stabile Beckenverletzung (Typ A): Bei Bruch oder Abrissen in Randbereichen (obere Darmbeinschaufeln, Sitzbein, Schambein, Muskelursprünge), am Steißbein unterhalb des Iliosakralgelenks oder am vorderen Beckenring bei erhaltenen Bändern ohne starke Verschiebung

    · Rotationsinstabile Beckenringverletzung (Typ B): Bei verschobener Fraktur des vorderen Beckenrings oder Symphysensprengung, aber Stabilität der hinteren Strukturen (auch wenn beteiligt). Typ-B-Beckenfrakturen werden oft auch anschaulich als Open Book-Frakturen bezeichnet, weil sich die Beckenschaufeln bei zerstörter Symphyse oder vorderem Beckenring nach außen aufklappen lassen.

    · Rotations- und vertikal instabile Beckenringverletzung (Typ C): Bei Bruch von Os sacrum oder Iliosacralgelenk und gleichzeitig Fraktur des vorderen Beckenrings oder Sprengung der Symphyse (Malgaigne-Fraktur), Vorkommen: Oft bei Stauchung entlang der Körperachse

    Nach Vorstellung der XXX wären für diese zu differenzierenden Beckenverletzungen immer S82.89 zu kodieren. Dies ist komplett abwegig, da erst durch die spezifische Angabe der Frakturen die Komplexität bzw. Typ-Zuordnung möglich ist. Zudem bestehen bei den unterschiedlichen Verletzungstypen neben Frakturen auch noch Luxationen bzw. Sprengungen, welche selbstverständlich auch spezifisch mit dem jeweiligem Kode anzugeben sind, z. B. S33.4 Traumatische Symphysensprengung.

    Zu erwähnen ist, dass dieses Problem einzig auf die ICD-10-GM-Version zu beziehen ist. In der WHO-Version ist diese Redundanz nicht gegeben. Hier gibt es nur:

    S32.7 Multiple Frakturen mit Beteiligung der Lendenwirbelsäule und des Beckens

    S32.8 Fraktur sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der Lendenwirbelsäule und des Beckens

    Eben wegen dieser undifferenzierten Aussagekraft von Kombinationskodes ist die DKR ja formuliert worden. Es kann daher kein Zweifel an der korrekten Kodierung durch uns vorliegen.