Liebes Forum,
gem. §9 Abs.3 AOP-Vertrag werden z.B. die Sachkosten für Implante und Narkosegase auf Einzelkostenbasis erstattet, sofern deren Bezugspreis > € 15,00 übersteigt.
Wie sieht der Abzug in der Praxis aus?
Wird der Abzug für jede Artieklgruppe vorgenommen, wie es im Leitfaden der DKG steht? D.h. Abzug jeweils von € 15,00 bei den Herniennetzen und den Narkosegasen = Abzugssumme € 30,00?
Oder erfolgt der Abzug von € 15,00 einmalig von der Summe für die erstattungsfähigen Sachkosten (analog dem Abrechnungskommentar von Thomas Kolb aus dem Baumann Verlag)?
Für Infos aus dem Abrechnungsaltag würde ich mich freuen.
Freundliche Grüße
Oliver Martini