Liebes Forum,
welcher Aufwand rechtfertigt die Kodierung der Nebendiagnose \"Claudicatio spinalis\" (G95.1, vaskuläre Myelopathie)bei einer durch Myelographie nachgewiesenen Spinalkanalstenose und typischer klinischer Symptomatik? Es handelt sich zwar um eine Nebendiagnose mit CCL 0, aber sie führt in eine andere DRG.
Viele Grüsse
Dobby :sterne: