Prozedur nicht im Katalog

  • Ach so!
    Manche Kassen schreiben:
    Wenn wir der Meinung sind, dass der besagte OPS in den AOP Katalog aufgenommen werden soll, dann sollen wir uns mit der Landeskrankenhausgesellschaft in Verbindung setzen. Hat das Sinn?

    MfG Angela Knutzen

  • Zitat


    Original von mare:

    Denn wer hat denn bitte schön die Zeit zunächst die möglichen OPS nachzuschlagen um dann im EBM zu schauen ob diese auch enthalten sind. Mache ich das nicht und wir haben erstmal ein paar OPs umsonst (das heißt umsonst waren Sie ja hoffentlich nicht und den Patienten geht es besser) aber ohne etwas liquidieren zu können durchgeführt wird mich das Controlling sicherlich \"informieren\".

    mare


    Hallo Mare,

    dazu noch eine kurze Bemerkung, die ambulanten OPS nach §115 sind doch immer elektive Eingriffe, das wissen Sie also schon vor dem Eingriff, wann Sie was operieren. Mal abgesehen von eventuellen Änderungen intraoperativ, aber das ist ja meist selten.
    Wenn Sie also für Ihre Abteilung einmal die In Frage kommenden OPS kennen, wissen Sie schon bei der ambulanten Vorstellung vor der OP ob es nach 115 abrechenbar ist. Da kann Ihnen Ihr Controlling doch siche rauch etwas helfen?

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Guten Abend Herr Offermanns,
    Guten Abend Herr Mare,

    Zitat


    Original von Matthias Offermanns:
    [...] als wichtigste Voraussetzung sollten Sie einen guten Rechtsanwalt haben

    Wenn Sie eine Abrechnung nach GOÄ durchführen wollen, müssen Sie einen Behandlungsvertrag mit dem Patienten abschließen, aus dem u.a. hervorgeht, welche Kosten der Patienten in etwa zu tragen hat [...]

    In Ihrem geschilderten Fall ist es mit dem Rechnungschreiben nicht ganz so einfach. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, jedoch muss der Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung gemäß § 17 Absatz 2 KHEntgG im Vorfeld der Leistungserbringung erfolgen. Rückwirkende Vereinbarungen, die bereits erbrachte Leistungen einschließen, sind grundsätzlich unzulässig.

    Zitat


    Original von mare:
    Denn wer hat denn bitte schön die Zeit zunächst die möglichen OPS nachzuschlagen um dann im EBM zu schauen ob diese auch enthalten sind. Mache ich das nicht und wir haben erstmal ein paar OPs umsonst (das heißt umsonst waren Sie ja hoffentlich nicht und den Patienten geht es besser) aber ohne etwas liquidieren zu können durchgeführt wird mich das Controlling sicherlich \"informieren\".

    Bleibt demnach festzuhalten, dass man so oder so im Vorfeld schauen muss, ob eine Leisung von der KK bezahlt wird, um diese entweder beim Patienten nicht durchzuführen oder aber in Rechnung zustellen.

    MfG