Z83.3 doch bei Neugeborenen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    gern geschehen. Dass die Änderung nicht in die endgültige Version übernommen wird, ist sehr unwahrscheinlich.

  • Guten Tag,
    die Frage, ob bei der Überwachung eines (gesunden) Kindes einer Mutter mit Gestationsdiabetes Z83.3 kodiert werden kann, ist immer noch ungeklärt. Der MDK verweist weiterhin auf das Exklusivum der Gruppenüberschrift (unter Z80 - Z99).

    Gibt es hierzu neue Erfahrungen?

    Auffällig ist, dass das Exklusivum nicht die entsprechende Überschrift aus Z00-Z13 zitiert. Das Exklusivum lautet nicht: \"Personen, die das Gesundheitswesen zur Untersuchung und Abklärung in Anspruch nehmen (Z00-Z13)\", sondern \"Spezielles Screening oder andere Untersuchung und Abklärung aufgrund der Familien- oder Eigenanamnese (Z00-Z13)\".

    Dies könnte so interpretiert werden, dass nicht sämtliche Codes Z00 bis Z13 hier ausgeschlossen sind, sondern nur diejenigen, die ein spezielles Screening- oder Untersuchungsverfahren (konkret) beschreiben. Da ein spezielles Screening- oder Untersuchungsverfahren für Kinder diabetischer Mütter nicht mit einem Code aus Z00-Z13 kodierbar ist, würde das Exklusivum hier also nicht gelten und man könnte Z83.3 kodieren.

    Einen weiteren Hinweis darauf, dass mit dem Exkl. nicht alle Codes von Z00 bis Z13 gemeint sein können ist, dass zusätzlich die Codes Z08-Z09 als (weiteres) Exklusivum genannt sind. Dies wäre redundant, wenn sich das Exklusivum tatsächlich komplett auf Z00-Z13 beziehen würde.

    Viele Grüße,

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Guten Tag,
    ich möchte dieses Thema noch mal nach vorne bringen, da die Meinungen Z83.3 ja/nein weiterhin auseinandergehen. Gibt es weitere Meinungen / Erfahrungen?

    Viele Grüße

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo,

    Tatsächlich scheint mir das Argument des MDK gegen die Z83.3 stichhaltig. Innerhalb der Gruppe Z00 - Z11 (auf die im Exclusivum Z80 - Z99 verwiesen wird) ist allerdings die Z13.1 eindeutig falsch. Kein Mensch hat ja den Verdacht, das Neugeborene könnte einen Diabetes mellitus haben.

    Aus der Z13.- wäre höchstens die Z13.8 diskutabel, da der richtige Sachverhalt in keiner eigenständigen Nummer abgebildet ist und folgerichtig die \"Sonstige\"-Kategorie bemüht werden muss.

    Aber eigentlich trifft doch die Z03.8 ganz genau zu. Es \"gibt Hinweise auf die Existenz eines abnormen Zustands\" und \"der Krankheitsverdacht (wird) nicht bestätigt\". (Wenn es sich bestätigt kann es natürlich spezifischer verschlüsselt werden!).
    \"Eine Behandlung (ist) derzeit nicht erforderlich\". Es kann zudem keine spezifischere Schlüsselnummer angebenen werden (Die Z83.3 ist per exclusivum ausgeschlossen und ein fassbares Symptom gibt es nicht).

    Auch wenn sie vom Grouper nicht als \"anderes Problem\" erkannt wird, ist m.E. die Z03.8 richtig, da die Verwendung dieser Kodes in den DKR beschrieben ist und alles zutrifft, was in der D002f über diese Nummern steht.

    Grüße aus Passau

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]

  • Liebe Forumfreunde,

    ich halte die Diskussion im Hinblick auf die Argumentation des MDK (Exklusivum in der Überschrift zum Kapitel Z80 - Z99) für recht überflüssig, denn

    1.
    Beschreibt die D013C ja die Exklusiva als Hinweise darauf, dass die so bezeichneten Krankheitszustände an anderer Stelle klassifiziert sind - was natürlich nicht automatisch heißt, dass diese dann nicht mehr kodiert werden dürften.
    2.
    Bildet die Z03.8 im Gegensatz zur der Z83.3 das Augenmerk, das wir im Hinblick auf den Diabetes in der Familienanamnese auf den kleinen Patienten richten nur sehr unspezifisch ab. Wir sind jedoch gehalten, so spezifisch wie möglich zu kodieren.
    3.
    Wir haben nämlich sehr wohl den Verdacht, bzw. die Befürchtung, dass das Neugeborene einen Diabetes haben könnte, deshalb diagnostizieren und kodieren wir dies schließlich.

    Freundliche Grüße - Ralf Römer

  • Liebe Forumsteilnehmer,

    der Pulverrauch zur Z83.3 bei Neugeborenen hat sich zwar seit der CCL- Abwertung zum Jahr 2011 ein wenig gelichtet, wir haben uns aber bis dato in unserem Haus beharrlich mit den Kostenträgern (und dem MDK) gestritten und jetzt auch ein entsprechendes Gerichtsurteil dazu. Berufung hat die Kasse nicht eingelegt.Das Urteil ist rechtskräftig (siehe Dateianhang). Wenn man wirklich gute Argumente hat lohnt sich der Streit eigentlich immer :D

    J. Frings

    Medizincontrolling

    J. Frings
    Medizincontrolling
    Bethlehem-Krankenhaus Stolberg