Rückforderung Verlegungsabschlag bei Fall aus 2004

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe gestern eine Nachricht einer Kasse bekommen, die einen Verlegungsabschlag von einem Aufenthalt aus 2004 fordert. Ist das OK? Also, dass es jetzt noch gefordert wird, die Verlegung hat schon stattgefunden...

    Gibt es irgendeine zeitliche Grenze für Rückforderungen der Kasse im Allgemeinen (bei den üblichen Anfragen zu Fällen) im Speziellen hier bei dieser Sachlage?? :d_gutefrage:

    Es passiert schon häufiger, dass heute noch Anfragen zu Fällen aus 2004 und 2005 kommen. Wollte gerne mal einige Meinungen und Berichte darüber einfangen, wie so damit umgegangen wird.

    Vielen Dank für die selbstverständlich zahlreichen Antworten
    Gruß aus dem verregneten Norden

    West

  • Hallo West,

    in unserem Haus handhaben wir solche \"Uralt\"-Anfragen derart, daß wir auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hinweisen. Konkret auf das Urteil vom 13.12.2001, AZ B 3 KR 11/01 R.
    In diesem Urteil wird u.a. klargestellt, daß eine Überprüfung spätestens unmittelbar nach Rechnungstellung zu erfolgen habe, da ansonsten der Vertragspartner davon ausgehen könne, daß die Rechnung als korrekt angesehen wird.
    Weitere Urteile haben das bestätigt und einen Zeitraum von etwa zwei bis drei Wochen nach Rechnungsstellung als \"unmittelbar\" definiert.

    Anders sieht die Sache aus, wenn der Einspruch als solcher zeitgerecht erfolgte und sich das ganze bis jetzt hingezogen hat (kommt ja leider auch vor). Da werden Sie dann wohl den Kürzeren ziehen. Ansonsten würde ich der Kasse ein (mehr oder weniger) freundliches Schreiben zukommen lassen, in dem klargestellt wird, daß fossile Forderungen nicht akzepptiert werden.

    Ich habe den Eindruck, daß hier Finanzprobleme einzelner Kassen Auslöser derartiger Anfragen sind, die (und alle redlichen Kassenmitarbeiter, die hier anwesend sind, mögen mir verzeihen) aan Dummdreistheit kaum noch zu übertreffen sind und außer unnötiger Arbeit keinen zusätzlichen Nutzen erbringen. Erfahrungsgemäß nehmen diese Anfragen auch schlagartig ab, wenn man auf die bestehende Rechtslage hinweist.
    Wobei mich speziell ärgert, daß ein solches \"Versuch macht kluch\"-Verhalten einiger schwarzer Schafe die ganze Herde der Krankenkassen in Verruf bringt.

    - Und nein, ich bin kein Kassenmitarbeiter - ich gehöre zum gegnerischen Team ;)


    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    dieses Thema hatten wir schon oft. Hierbei ist die Suchfunktion hilfreich (siehe Thread \"Forumsnutzungshinweise, bitte beachten\" in jedem Board). Gibt man da z. B. \"Fristen\" ein, findet man all das hier: http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…r=2006&BoardID=

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    also ich finde nichts verwerfliches daran, wenn die Krankenkassen die Fälle aus dem Jahr 2004 auf mögliche Verlegungen prüfen. Es kommt ja auch nicht selten vor, dass verschiedene Krankenhäuser noch für das Jahr 2004 Rechnungen an die Krankenkassen schicken. Sofern noch keine Verjährung eingetreten ist, ist das ein legales Vorgehen!

    Mfg.
    Tankredos

  • @ Tankredos:

    Das hat mit \"verwerflich\" nichts zu tun. Das ist keine Frage der Moral, sondern eine der Jurisprudenz.

    Wenn ein Krankenhaus eine Rechnung nach zwei Jahren stellt (sprich: sich eine erbrachte Leistung vergüten läßt), ist es reine Dummheit des Krankenhauses (hat es doch der Krankenkasse quasi ein zinsloses Darlehen gewährt). Hier handelt es sich aber initial um einen Anspruch, der erworben, aber noch nicht eingelöst wurde.

    Anders liegt der Fall aber, wenn eine Krankenkasse eine Rechnung nach Jahren wieder rauskramt. Hier geht es darum, daß der Anspruch eines Leistungserbringers akzeptiert wird (oder eben nicht).
    Und diese Akzeptanz oder nicht-Akzeptanz ist innerhalb einer recht kurzen Frist feststellbar. Und dann ist gut. Sie würden es wohl ebenfalls schwerlich akzeptieren, wenn der Handwerker, der das Dach ihres Hauses gedeckt hat, nach zwei Jahren feststellt, daß er sich bei der Rechnung vertan hat und noch ein paar tausend Euro nachfordert.
    Das sehen verschiedene Gerichte bis hin zum Bundessozialgericht auch so. Was soll daran also bitte verwerflich sein oder nicht?

    Verwerflich finde ich in diesem Zusammenhang allenfalls das Verhalten einiger Krankenkassen, die sich weigern in Vorleistung zu gehen, die Rechnungen anfechten und auf diese Art und Weise wohl versuchen, das Klagerisiko auf die Krankenhäuser abzuwälzen.
    - Aber das ist nochmal eine ganz andere Geschichte.


    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

  • Hallo N.,
    hallo Forum,

    das Krankenhaus, welches eine erbrachte Leistung erst zwei Jahre später in Rechnung stellt, mag dumm sein. Aber dies ist nur die eine Seite der Betrachtung. Was geschieht denn in diesem Falle mit den möglicherweise bereits abgewickelten Mehr- oder Mindererlösausgleichen nach § 4 Abs. 9 KHEntgG ? Wird es seinen Mindererlösausgleichsanspruch noch einmal nachträglich zu Gunsten der Kostenträger korrigieren ?

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo Systemlernender,

    interessanter Aspekt.
    Rein juristisch gesehen könnte müßte sollte man diese Ausgleiche dann im Nachhinein auch noch rausrechnen. In Praxi wird das wohl an der Komplexizität dieses Vorhabens scheitern.

    Das ändert aber letztlich einerseits nichts am eigentlichen Unterschied zwischen dem Einfordern der Bezahlung einer erbrachten Leistung einerseits und dem Widerspruch gegen eine nicht korrekte Rechnung andererseits :)

    Ansonsten gehe ich davon aus, daß im Nachhinein erstellte Rechnungen lediglich in einem Maß vorhanden sind, das im statistischen Hintergrundrauschen untergehen dürfte. Letztlich schadet sich ein Krankenhaus mit schlecht organisiertem Rechnungswesen kaufmännisch gesehen allein schon durch entgangenen kalkulatorischen Zins selber :a_augenruppel:

    Herzlichen Gruß,

    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"