Hallo liebes Forum,
ich habe gestern eine Nachricht einer Kasse bekommen, die einen Verlegungsabschlag von einem Aufenthalt aus 2004 fordert. Ist das OK? Also, dass es jetzt noch gefordert wird, die Verlegung hat schon stattgefunden...
Gibt es irgendeine zeitliche Grenze für Rückforderungen der Kasse im Allgemeinen (bei den üblichen Anfragen zu Fällen) im Speziellen hier bei dieser Sachlage?? :d_gutefrage:
Es passiert schon häufiger, dass heute noch Anfragen zu Fällen aus 2004 und 2005 kommen. Wollte gerne mal einige Meinungen und Berichte darüber einfangen, wie so damit umgegangen wird.
Vielen Dank für die selbstverständlich zahlreichen Antworten
Gruß aus dem verregneten Norden
West