Eingruppierung von Pflegeleistungen

  • :D Hallo DRG Gemeinde!

    ...habe eine Frage welche die Eingruppierung der Pflege betrifft!

    Frage:
    Wer kann mir sagen, wo und wie die Pflegeleistungen innerhalb des DRG - Vergütungssystems abgerechnet werden?? (...event. in den Sub-MCD`s unter sonstigen Leistungen?)
    ...wenn es mögich ist bitte mit Literaturangabe!

    MfG
    DTA

  • Hallo DTA, liebe NG`s

    Leistungen der Pflege werden nicht gesondert abgerechnet. Die GRG bedeutet ja "Costs over all". Es gibt jedoch innerhalb des Kodierungsystems Diagnosen und Prozeduren die normalerweise durch die Ärzte vernachlässig werden. Hier muss die Pflege und der ärztliche Bereich ihre Dokumentation harmonisieren. Tätigkeiten wie Pneumonie-, Dekubitus- oder Thromboseprophylakse sind grundsätzlich in einer DRG enthalten. Siehe hierzu die deutschen allgemeinen Kodierrichtlinien.
    Wir versuchen aber zur Zeit die Pflege in den Funktionsbereichen an der Kodierung zu beteiligen da es hier Erfahrungen mit einer höheren Kodierqualität gibt. Z.B. Unsere Assistensärzte wechseln während der Ausbildung häufig den Funktionsbereich, unsere "Endoskopieschwestern" bleiben aber die gleichen und kennen ihre Tätigkeiten aus dem Effeff. Zur Zeit schulen wir sie also auf die Kodierung dieses eng umrissenen Spezialgebietes. Und unsere Ärzte müssen diese Kodierung quittieren und lernen so aus dem Wissen des Spezialisten.

    Gruss Michael

    Michael Kilian

    • Offizieller Beitrag

    Hallo DTA,

    Zitat


    Original von DTA:
    Frage:
    Wer kann mir sagen, wo und wie die Pflegeleistungen innerhalb des DRG - Vergütungssystems abgerechnet werden??...

    Ich denke, dass innerhalb der DRGs die Leistungen der Pflege für folgende zwei Punkte eine Relevanz haben:
    1. Der erhöhte Aufwand, der dem Pflegepersonal (und somit ggf. dem Krankenhaus) bei bestimmten patientennahen Tätigkeiten entsteht (Stomapflege, in den Aktivitäten des täglichen Lebens eingeschränkter Patient, etc.) muss in die Kalkulation der pauschalen Entgelte mit einfließen (weil Personalbindung = Kosten). Das war auch bei der Einführung der Fallpauschalen so (Damals mittels PPR). Daher sollten derartige Diagnosen oder Prozeduren auch dokumentiert werden. Für den automatisierten Zuweisungsprozess zu einer DRG muss geklärt sein, dass eine so dokumentierte (und leider auch codierte) Diagn./Proz. eine adäquate Gewichtung erhält, die sich auch in der (pauschalierten) Vergütung niederschlägt (wobei sich z.B. bei einer Dekubitusbehandlung, nicht -Prophylaxe in der Tat auch die Qualitätsfrage stellt). Das ist ungefähr das, was auch Herr Kilian formulierte. Zusammengefasst soll das heißen: Die Leistungen des Pflegedienstes müssen schon im Erlös für ein pauschaliertes Entgelt enthalten sein.
    2. (Allerdings Zukunftsmusik): Gesetzt den Fall, wir bekommen auch ambulante DRGs - und das erwarte ich langfristig - muss z.B. ein ambulanter Pflegedienst ebenfalls nach o.g. Schema vorgehen, wie immer nach dem Motto:
    a: [Nicht gemacht-nicht dokumentiert]=kein Geld,
    b: [nicht gemacht-dokumentiert]=Betrug,
    c: [gemacht-nicht dokumentiert=kein Geld, aber Kosten],
    d: [gemacht-dokumentiert]=OK.
    Nach Variante b ist c die Schlimmste...
    Und ich kann jede Krankenkasse (=Vertreter des Patienten) verstehen, die dann nicht bezahlt (obwohl die es auch oft übertreiben).
    Informationen zu DRGs und Pflege finden Sie z.B. bei [http://www.thorsten-karin-mueller.de].

    Schöne Grüsse
    B. Sommerhäuser 8o

  • X( :shock2: :shock1: :sleep: :nuke:

    Hallo, DRG´ler!

    ...danke für die zügige Antwort!
    ...leider muss ich sagen ,dass mich die Antworten auf meine Frage nicht zufriedenstellen, sondern das Problem der Pflege in dieser brisanten Frage erst so richtig deutlich machen- das ärztliche Verständnis für die Bedeutung der Pflege ist gleich null...also das alte leidige Problem!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    ....die klassische Aufgabe der MEDIZIN- nämlich Krankheiten zu beseitigen- sind angesichts einer zunehmenden Chronizität von Erkrankungen und Multimorbiditäten immer seltener zu erfüllen! Hier setzt die Domäne der Pflege an:
    "Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen von Gesundheitsstörungen!" (vergl. auch ANA 1980!) (...)mit dem Ziel der Alltagsbewältigung und der Selbständigkeit durch die Förderung der gesunden Anteile." (Bartholomeyczik, 1999)
    Medizinische Diagnosen können nachweislich nur einen Teil der Informationen liefern, die erforderlich sind, um zur Erreichung der oben genannten Ziele die pflegerischen Maßnahmen zu prognostizieren! Zwar sind in einzelnen ICD-10- Codes durchaus Konzepte enthalten, die auch als Pflegediagnosen verwendet werden, wie z.B. L89 "Dekubitalgeschwür", F50 "Stuhlinkontinenz" oder R13"Schluckstörungen"!!!! Nicht enthalten sind aber pflegerelevante Zustände, wie z.B. eingeschränkte Moblilität, die zu einer Vielzahl an Interventionen im Bereich der Selbstfürsorge oder auch zur Verhinderung von Komplikationenführen können- wie es für den gesamten Bereich der Prohylaxen gilt!
    Es gilt die pflegerelevanten Zustände zu identifizieren, die einen Versorungsbedarf prognostizieren, der nicht eindeutig mit der Prognose aus der medizinischen Diagnose hoch korreliert!!!!!!!!!!!

    ...das Ziel der Pflege muss es also schnellstmöglich sein, diese geforderten o.g. Zustände zu erfassen, zu katalogisieren und ein Verfahren zu entwicklen, die den Pflegeleistungen einen eigenständigen Platz im GR DRG Abrechnungssystem zuteilen, um somit der Pflege den Erlös zukommen zu lassen, der ihr zusteht!

    Mit freundlichen Grüßen
    DTA

  • Hallo DTA,
    pflegerische Berufspolitik in Ehren, aber ist sicher nicht Thema dieses Forums. Ihre Thematik gehört in die Berufsverbände wie den DPR (Deutscher Pflegerat) Dachverband aller Pflegeverbände. Nach meinen Informationen wird dort das LEP Verfahren präferiert. Es kann nur gemeinsam mit den Ärzten gehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Zitat


    Original von Kmies:
    Hallo DTA,
    pflegerische Berufspolitik in Ehren, aber ist sicher nicht Thema dieses Forums. Ihre Thematik gehört in die Berufsverbände wie den DPR (Deutscher Pflegerat) Dachverband aller Pflegeverbände. Nach meinen Informationen wird dort das LEP Verfahren präferiert. Es kann nur gemeinsam mit den Ärzten gehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Kurt Mies


    Hallo Herr Mies,

    ..danke für die Empfehlung mich mit dieser Frage an den DPR zu wenden- ist bereits geschehen....
    ..dennoch gestatten Sie mir bitte zu einigen Einträgen hier weiter Stellung zu nehmen!

    Mit freundlichen Güßen
    DTA

  • Zitat


    Original von DTA:
    ...das Ziel der Pflege muss es also schnellstmöglich sein, diese geforderten o.g. Zustände zu erfassen, zu katalogisieren und ein Verfahren zu entwicklen, die den Pflegeleistungen einen eigenständigen Platz im GR DRG Abrechnungssystem zuteilen, um somit der Pflege den Erlös zukommen zu lassen, der ihr zusteht!

    Mit freundlichen Grüßen
    DTA

    Hallo,

    klar will jede und jeder seine Arbeit repräsentiert sehen. Es kann aber doch nicht sein (bzw. wir können doch nicht ernsthaft fordern wollen), dass der ICD noch um etliche (zig, hunderte, tausende?) Diagnosen erweitert wird, um schließlich jeder Berufsgruppe (es fehlen noch Physiotherapeuten, Heilpraktiker usw.) "ihre" Diagnosen verschlüsseln zu lassen.

    Zum einen wird schon an anderer Stelle in diesem Forum über die langsam unüberschaubare Zahl von OPS-Schlüsseln diskutiert und mit wachsender Zahl an Verschlüsselungsmöglichkeiten wird die Dokumentation sicher nicht besser, zum anderen kommen wir dann ganz schnell schon aus Zeitgründen an Punkt (b) in Herrn Sommerhäusers Aufzählung.

    Eher wäre ich der Ansicht, Schlüssel wieder zusammenzufassen, deren Ausdifferenzierung keine wesentlichen Konsequenzen hat. Dann wäre wieder Platz für neue Schlüssel. Aber fragt Euch mal ehrlich, muss wirklich ein quersitzender Furz (R14) oder Mundgeruch (R19.6) verschlüsselt werden können oder stimmt nicht vielleicht doch: weniger heißt mehr?

    Jetzt werde ich aber erst einmal etwas gegen meine T73.3 und T73.1 tun und hoffe, dass es nicht in einer T51.8 oder F10er Nummer endet.
    Liebe Grüße, schönes Wochenende :drink:,

    Reinhard Schaffert

    [ Dieser Beitrag wurde von Reisch am 27.07.2001 editiert. ]

  • Hallo DTA,

    ich möchte Ihnen etwas Schützenhilfe leisten (bin Arzt).

    DRGs beschreiben einen Krankenhausfall umfassend. Medizinisch (Arzt/Pflege) und wirtschaftlich. Hier ist die Pflege nicht wegzudenken.

    Die Dokumentation in der Pflege ist teilweise weiter fortgeschritten wie im ärztlichen Bereich. Dass Sie hier eine einheitliche Sprache (ICD/OPS auch für Pflege) fordern, finde ich sehr erfreulich.

    Dieses hätte weitreichende Konsequenzen. Die eingesetze KH-Software könnte viel einfacher aufgebaut werden, weil einheitlich im Pflege- und Arztbereich dokumentiert würde. Die Berufsgruppen würden im Interesse des Patienten noch besser zusammenarbeiten, sozusagen zwangsläufig.

    Nehmen Sie dies mal als Vision. Praktisch sind wir davon noch weit entfernt, das zeigen auch die Ihnen gegenüber hier geäußerten Bedenken. Auch die Ärzte sind erst dabei, den Nutzen einer einheitlichen Sprache zu erkennen (s. EBM/GOÄ/OPS).

    Mit freundlichen Grüßen

    B. Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo NG,

    irgendwie geht diese Diskussion etwas am Thema vorbei. DRG`s werden in den Ursprungsländern in erster Linie zur Vergüteung der n i c h t m e d i z i n i s c h e n Leistungen eingesetzt. Die USA kennen nur ein Belegarztsystem und auch das australische System nutzt die meizinischen Leistungen nur als Indikator für den außermedizinischen Aufwand. D.h. mit DRG`s werden in erster Linie der allgemeine und pflegerische Aufwand bewertet - nicht der medizinische!

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Christoph Rüschemeyer

  • Zitat


    Original von crueschemeyer:
    Hallo NG,

    irgendwie geht diese Diskussion etwas am Thema vorbei. DRG`s werden in den Ursprungsländern in erster Linie zur Vergüteung der n i c h t m e d i z i n i s c h e n Leistungen eingesetzt. Die USA kennen nur ein Belegarztsystem und auch das australische System nutzt die meizinischen Leistungen nur als Indikator für den außermedizinischen Aufwand. D.h. mit DRG`s werden in erster Linie der allgemeine und pflegerische Aufwand bewertet - nicht der medizinische!

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Christoph


    Hallo DRG´ler!

    ..danke für die rege Diskussion!
    Herr Rüschemeyer und Herr Scholz scheinen hier die einzigen zu sein, die diese Diskussion mit richtigem Leben füllen und die kritische Konversation zum Thema DRG und Pflege erfassen!

    ...nach wie vor gilt für die Pflege den Pflegebedarf und die Pflegebedürftigkeit des Patienten zu definieren und daran UNABHÄNGIG von der ärztlichen Diagnosestellung Pflegeinterventionen abzuleiten!

    ...sein Sie sich alle sicher, dass dies die Pflege bundeseinheitlich bis spätestens 2004 umsetzt!

    Mit freundlichen Grüßen
    DTA
    :smile: :D :D

  • Zitat


    Original von crueschemeyer:
    Hallo NG,

    irgendwie geht diese Diskussion etwas am Thema vorbei. DRG`s werden in den Ursprungsländern in erster Linie zur Vergüteung der n i c h t m e d i z i n i s c h e n Leistungen eingesetzt. Die USA kennen nur ein Belegarztsystem und auch das australische System nutzt die meizinischen Leistungen nur als Indikator für den außermedizinischen Aufwand. D.h. mit DRG`s werden in erster Linie der allgemeine und pflegerische Aufwand bewertet - nicht der medizinische!

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Christoph Rüschemeyer


    Hallo DRG`ler und Herr Rüschmeyer!

    ...wäre es möglich mir einige Quellenangaben über die o.g. Aussagen von Dr. med. Christoph Rüschemeyer zu nennen??

    Mit freundlichen Grüßen
    DTA
    :bounce: