Eingruppierung von Pflegeleistungen

  • Eine ganz pragmatische Antwort:
    Zwar gibt es keine OPS-Pflegeleistungen, doch es existieren ICD-Diagnosen, die Pflegeleistungen repräsentieren, z.B. Harn- und Stuhlinkontinenz, Behinderungen, Verwahrlosung, Demenz usw.
    Häufig stehen diese Diagnosen auch nicht im direkten Zusammenhang mit der Ursache des stationären Aufenthaltes und werden daher nicht ausreichend von den Ärzten wahrgenommen.
    Wir werden daher der Pflege im Stammblatt die Möglichkeit geben, ICDs zu erfassen.
    Die "Endkontrolle" muß allerdings beim behandelnden Arzt liegen, da er lt. Kodierrichtlinien verantwortlich ist, und die Pflege eine solche Verantwortung auch nicht akzeptieren würde.
    Zu erhoffen ist hierbei auch eine bessere Zusammenarbeit von Ärzten und Pflege, da erstere den letzteren zuarbeiten, und diese dafür ein besseres Verständnis der pflegerischen Leistungen erlangen.

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Hab-StElisabeth:
    Wir werden daher der Pflege im Stammblatt die Möglichkeit geben, ICDs zu erfassen.
    Die "Endkontrolle" muß allerdings beim behandelnden Arzt liegen, da er lt. Kodierrichtlinien verantwortlich ist, und die Pflege eine solche Verantwortung auch nicht akzeptieren würde.
    Zu erhoffen ist hierbei auch eine bessere Zusammenarbeit von Ärzten und Pflege, da erstere den letzteren zuarbeiten, und diese dafür ein besseres Verständnis der pflegerischen Leistungen erlangen.

    Guten Morgen Hab-StElisabeth (es wäre schön zu erfahren, wer oder was sich dahinter verbirgt (siehe "Outen"),
    bei uns wird ähnlich verfahren. Ich habe die Pflege genauso DRG-bezogen geschult, wie auch die Ärzte. Von der Pflege wird für jeden Patienten ein Ankreuzbogen mit "CCL-Pflegediagnosen" geführt, dieser wird am Ende des Aufenthaltes mit der Akte dem Arzt übergeben. Dieser überprüft erst ihre Zulässigkeit (der Arzt ist der endverantwortliche Kodierer) und gibt sie dann ein.
    Ich habe bewußt diesen Bogen auf eine DIN A4 Seite reduziert, um den Blattsalat gering zu halten. Deswegen wurden nur die relativ häufigen aufgeführt und eben nur diese, die auch einen CCL haben (trotzdem bin ich ansonsten der Meinung, dass eine Reduzierung der ND-Verschlüsselung nach CCL-Gesichtspunkten inadäquat ist und nur in diesem Bereich durchgeführt werden sollte). Es finden sich dort auch Diagnosen, die differenziert betrachtet werden müssen. Das wird aber nicht von der Pflege verlangt, sondern der Arzt muß am Ende festlegen, ob es z.B. eine Demenz bei Alzheimer mit frühem Beginn ist oder nicht. Dies ist auch klar auf dem Bogen erwähnt. Die Diagnosen stehen deswegen so differenziert da, damit nicht mehr noch nach den Kodes gesucht werden muß. Wichtig ist auch die Option zu liefern: Keine aufgeführten ND erhoben. Ansonsten weiß man nie, ob der Bogen nicht ausgefüllt wurde oder einfach keine ND vorhanden waren.
    Die Pflege hat den Bogen gut angenommen und fühlt sich auch mitverantwortlich.
    Ob in Zukunft der Bereich der Pflege in den DRGs über eigene Schlüssel (bzw. zusätzliche Kodes im ICD-10, nur das macht Sinn = Datenhomogenität) differenzierter darstellbar ist , bleibt abzuwarten.

    Ich werde den erwähnten Bogen Hr. Sommerhäuser zumailen, er kann ihn gerne in den Downloadbereich stellen.
    Er erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er ist für unsere Verhältnisse gedacht. Falls mir eine relativ häufig vorkommende "CCL-Pflegediagnose" durch die Lappen gerutscht sein sollte, bitte Bescheid geben.
    Außerdem ist dabei auch immer an die Kodierrichtlinien zu denken. Es läuft wahrscheinlich darauf hinaus, dass z.B. Stuhl-oder Harninkontinenz 7 Tage gegeben sein oder zumindest bei Entlassung bestehen muß.


    --
    Viele Grüße
    Dirk Dorian Selter
    Arzt,Leiter Med. Cont.,DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

  • Hallo Herr Selter,

    wie sind denn Ihre Erfahrungen mit den Pflege-ICDs? Wir hatten ebenfalls einen Testlauf, um zu sehen, ob Relevantes hinzukommt, haben aber bis zum Eintreffen der speziellen Kodierrichtlinien ersteinaml das ganze wieder ausgesetzt.
    Überwiegend kamen Diagnosen wie Übelkeit, Erbrechen, etc. zutage, die natürlich nicht wirklich weiterhelfen. Wohingegen ich denke, daß Lähmungserscheinungen auch dem Aufnehmenden Arzt auffallen sollten ;)
    Aber im Ernst: mit welchen Diagnosen haben Sie CCL-relevante, gute Erfahrungen gemacht, kann man das so sagen?

    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Hr. Cramer,

    hier mal Auszugsweise ein paar Diagnosen:

    E87.6 Hypokaliämie
    E87.5 Hyperkaliämie

    N30.0 akute Zystitis
    N39.0 Harnwegsinfekt
    N39.3 Streßinkontinenz
    N18.8 chron. Niereninsuffizienz
    R31 Hämaturie
    R32 Harninkontinenz
    R33 Harnverhaltung
    A09 Diarrhoe und Gastroenteritis, vermutlich infektiöser Ursprung
    R15 Stuhlinkontinenz
    K91.3 Darmverschluß p.o.
    K91.4 Funktionsstörung nach Kolostomie oder Enterostomie

    Natürlich sind da auch Diagnosen dabei, die dem Arzt auffallen. Die Frage ist dann immer nur, ob sie auch EDV-tech. erfaßt werden. Wenn ihnen eine Liste vorliegt von der sie nur ablesen müssen, geht`s viel besser.
    Ich habe die Liste an Hr. Sommerhäuser geschickt, vielleicht stellt er sie ja in den Downloadbereich. Ansonsten Outen Sie sich doch einfach: Zur Belohnung sende ich Ihnen die Liste im Exel-Format ;) .
    Nebenbei: Ich sehe keinen Grund auf die Verabschiedung der Neuen Kodierrichtlinien zu warten. Ich muß mich momentan nicht an sie halten (da es sie gar nicht gibt!), will aber doch meine Leistungen möglichst gut darstellen. Warum also warten?

    Beispiel:
    Patient mit Pneumonie:
    ohne ND: 0,89 RG
    = 3.560 DM (mal angenommene BR von 4.000 DM, ich weiß = optimistisch)

    Patient mit Pneumonie:
    mit ND (Stul- u. Harninkontinenz, Senilität): 2,37 RG
    = 9.480 DM (4.000 DM BR)

    Wenn ich also mit diesen Diagnosen, welche meist von der Pflege "beachtet" werden, ein RG von 2,37 erreiche und damit letztlich meinen CMI mitbestimme, gibt es für mich keinen Grund zu warten.
    Nachwievor steht geschrieben, dass die Daten aus 2001 zur Budgetbemessung 2003 herangezogen werden. Wir sind uns einig, dass das natürlich, in Abwesenheit der Kodierrichtlinien, schwerlichst nachvollziehbar ist. Da ich aber nicht weiß, wann letztlich D-Day sein wird, möchte ich doch auf diese Diagnosenerhebung jetzt schon nicht mehr verzichten müssen.

    --
    Viele Grüße
    Dirk Dorian Selter
    Arzt,Leiter Med. Cont.,DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

  • Hallo,
    ich kann Herrn Selter nur beipflichten, auch in unserem KH haben die Pflegekräfte Zugang zur Erfassung von relevanten Diagnosen und Therapien. Gerade das gute Beispiel von Harn- und Stuhlinkontinenz bleibt doch manchem gestreßten Stationsarzt verborgen. Auch bei der Eingabe ins KIS dürfte die Erinnerung an solche Details mitunter getrübt sein. Jeder Patient hat einen Erfassungsbogen, der auch von den Pflegekräften oder den Ärzten im Nacht- und Wochenenddienst genutzt werden kann. Die Pflegekräfte machen, nach entsprechender Schulung über das "wieso und warum" auch rege Gebrauch von dieser Einrichtung. Der Stationsarzt übertragt die Diagnosen dann im Rahmen der Festlegung der Hauptdiagnose und DRG-Gruppierung ins KIS. Klappt nicht immer, aber immer besser und dazu dient je schließlich die gegenwärtige Vorbereitungsperiode.
    MfG:rolleyes:
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Selter,

    Ansonsten Outen Sie sich doch einfach: Zur Belohnung sende ich Ihnen die Liste im Exel-Format .

    Ist passiert, Email anbei,

    Gruß,

    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hr. Cramer,
    Hr. Sommerhäuser hat die Liste bereits freundlicherweise in den Downloadbereich unter "Helferlein" eingestellt, bzw. ist sie ebenfalls unter Neuigkeiten! zu finden.

    --
    Viele Grüße
    Dirk Dorian Selter
    Arzt,Leiter Med. Cont.,DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

  • Danke Herr Selter,
    sehr hilfreich,ich werde es mit unserer Liste abgleichen und Ihnen unsere Version zukommen lassen, bei Bedarf.
    Irgendwie kommt mir bei manchen Sachen ja die Galle hoch: gruppieremn Sie mal irgendeinen operative DRG mit G81.9 (=unspezifisch) und dann mit G81.1 oder G81.0 (was die Kodierrichtlinien ja fordern)...
    -> Aha-Effekt.

    Gruß,
    Jan Cramer

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Cramer:
    Irgendwie kommt mir bei manchen Sachen ja die Galle hoch: gruppieremn Sie mal irgendeinen operative DRG mit G81.9 (=unspezifisch) und dann mit G81.1 oder G81.0 (was die Kodierrichtlinien ja fordern)...
    -> Aha-Effekt.



    Hallo Hr. Cramer,
    welche Kodierrichtlinie sprechen Sie an? Es ist schon klar was bei den anderen Diagnosen passiert , deswegen stehen sie ja auch nicht auf der Liste...
    Schaue mir dann gerne Ihre Liste an.
    MfG
    Selter


    --
    Viele Grüße
    Dirk Dorian Selter
    Arzt,Leiter Med. Cont.,DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

  • Lieber Herr Selter,
    in der Ziffer 0013 der Allg. deutschen Kodierrichtlinien steht m.E. klar und deutlich, daß die sog. Resteklassen (.9 etc.)als Verschlüsselung nur zum Einsatz kommen dürfen, wenn eine weitere Differenzierung nicht möglich ist. In diesem speziellen Fall könnte sogar ein Chirurg unterscheiden ;-).

    Gruß,
    J. Cramer

    [ Dieser Beitrag wurde von Cramer am 06.08.2001 editiert. ]

    Dr. J. Cramer
    AGAPLESION Diakonieklinikum Hamburg