Eingruppierung von Pflegeleistungen

  • 8o
    Hallo DRG´Ler,

    ....falls dieses System zum Tragen kommt, wars das für die Pflege!
    ..Habe mir den "Pflege- Erhebungsbogen für relevante Nebendiagnosen" angeschaut. Dabei dürfe auch jedem Mediziner hier auffallen, dass hier momentan (ich weiß- und habe es gelesen- nicht vollständig! ) nur 47 "Pflegerelevante" Nebendiagnosen aufgeführt sind!
    ..auch wenn dieser Bogen aus z.B. 1000 "pflegerelevanten" Nebendiagnosen bestehen würde, werden mit diesem Verfahren Pflegeleistungen nicht Leistungsgerecht entlohnt, da der Erhebungsbogen IMMER über ärztliche Prozeduren berechnet werden soll!
    ...wenn sich dieses System Bundesweit durchsetzt, werden weiter Stellen im pflegeberech gekürzt und die Qualität der Pflege geht weiterhin den Bach runter!
    ...na dann Prost!

    ...dennoch werden im Moment Systeme für die Pflege entwickelt (neben dem DTA- System), die unter Einbeziehung von EBN (evidence- based nursing), Pflegediagnosen und Pflegestandards Pflegeleistungen erfassen und über die Sub- MDC`S abrechnen!

    Mit freundlichen Grüßen
    DTA
    Alexander Hoffmann


    [ Dieser Beitrag wurde von DTA am 06.08.2001 editiert. ]

  • [quote]
    Original von DTA:
    8o
    Hallo DRG´Ler,

    ....falls dieses System zum Tragen kommt, wars das für die Pflege!

    Hallo Herr Hoffmann,
    keine Panik! Auch im jetzigen Vergütungssystem werden doch die Pflegeleistungen nicht differenziert abgerechnet, wenngleich einige Hilsintrumente wie die Zeiterfassung bei Pflegesatzverhandlungen eine Rolle spielen. Bei weitem wird ja auch nicht jede ärztliche Leistung abgebildet. Es gilt das Prinzip "all inclusive", DRG bildet nicht die tatsächlichen Leistungen sondern den ungefähren Preis einer mitunter recht inhomogenen Patientengruppe ab. Diesen Satz muß ich auch unseren Pflegekräften und Ärzten bei jeder Schulung mehrfach nahe bringen, damit keine Verzweifelung aufkommt.
    MfG


    :angry: :angry: :rotate:
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von DTA:
    ..auch wenn dieser Bogen aus z.B. 1000 "pflegerelevanten" Nebendiagnosen bestehen würde, werden mit diesem Verfahren Pflegeleistungen nicht Leistungsgerecht entlohnt, da der Erhebungsbogen IMMER über ärztliche Prozeduren berechnet werden soll!


    Guten Morgen Hr. Hoffmann,
    es muß jedem klar sein, dass weder der ICD-10, noch der OPS-301 der Kostenrechnung dient, egal ob in der Pflege oder im ärztlichen Bereich (dort helfen einem auch nicht die paarundzwanzigtausend Prozedurenschlüssel). Dafür sind sie weder konzipiert worden noch in diesem Bereich praktisch einsetzbar. Die Kostenrechnung muß auf einer anderen Basis aufgebaut werden. Die meisten KH werden ja irgendwann demnächst mal mit der Kostenträgerrechnung anfangen. Man will ja nun mal wissen, was so die eine oder andere DRG "kostet", um zu erfahren, ob man nun damit "verdient" oder "drauf legt". Desto differenzierter man also seine Leistungen darstellen kann (und will), desto genauer wird also diese Auswertung sein. Hier stoßen Sie dann ganz schnell an die Grenzen der Systeme. Nicht umsonst gibt es überall "Hausschlüssel" um Insuffizienzen auszugleichen.


    --
    Viele Grüße
    Dirk Dorian Selter
    Arzt,Leiter Med. Cont.,DRG-Beauftragter, Kliniken d. Main Taunus Kreises GmbH, Hofheim/Taunus

  • Zitat


    Original von Cramer:
    Irgendwie kommt mir bei manchen Sachen ja die Galle hoch: gruppieremn Sie mal irgendeinen operative DRG mit G81.9 (=unspezifisch) und dann mit G81.1 oder G81.0 (was die Kodierrichtlinien ja fordern)...
    -> Aha-Effekt.

    Der gleiche Effekt tritt mit dieser Nebendiagnose (G81.0/1/9 = Hemiplegie schlaff/spastisch/nnb sogar bei DRG B70_ = Schlaganfall auf (CCL 0/0/2). Kann das jemand erklären? I)
    (Wäre vielleicht ein eigenes Thema wert)

    Gruß,
    R. Schaffert

    [ Dieser Beitrag wurde von Reisch am 07.08.2001 editiert. ]

  • Hallo,
    ich will mal - besser spät als nie - dieses alte Thema erneuern. Welche Erfahrungen haben denn die verschiedenen Kliniken gemacht? Wer (Arzt oder Pflege) dokumentiert wo (z.B. Extrablatt oder in der Tageskurve) was (z.B. Dekubitus, Parese etc). Welche "Listen" haben sich bewährt, was macht es im Endeffekt für einen Unterschied, ob z.B. die Verwirrtheit genauer (also durch den Arzt) differenziert wird?
    Viel Fragen, die daher kommen, dass bei uns die Pflege bisher außen vor blieb und jetzt senkrecht starten muss.
    Über viele Tipps von alten Hasen oder Nachteulen dankbare

    Susanne
    :bombe: :roll:

    Susanne in München :i_drink:

  • Hallo,

    die Pflegeleistungen sind in das DRG-System mit einbezogen:
    1. durch die Kalkulation der Bewertungsrelationen. Dabei werden die pflegerischen Leistugen nach PPR-Minuten patientenbezogen verteilt (bei den Ärzten erfolgt das ortsbezogen, also Op, Station usw)
    2. durch pflegerelevante Diagnosen mit einem CCL-Wert>1, ermittelt durch ein kompliziertes Kalkulationsverfahren. Damit gehen diese Pflegeleistungen unmittelbar in die Schweregradeinteilung ein.
    3. durch wenige, aber zur Verfügung stehende Pflegeprozeduren, z.B. 8-390 Lagerungsbehandlung.
    4. durch die Kodiermöglichkeit von Diagnosen, wenn sie einen erhöhten Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand erforderlich machen (DKR D003b)

    Es ist Quatsch, hinter der relativ schlechten Darstellung aufwändiger Pflege das "alte Problem" eines Ärzte-Pflege-Konfliktes zu vermuten. Der Deutsche Pflegerat wurde vor Einführung der DRG befragt und hat zugestimmt.
    In P10a der DKR spricht man von einer Überarbeitung nach Erfordernissen, da die Kürze der Zeit dies noch nicht ermöglichte (2 Jahre).

    Sie haben recht, dass durch die PPR-Deckelung (Über A3 und S3 geht nichts) ein Kompressionseffekt eintritt, wenn aufwändigere Pflege permanent notwendig ist, wie in Spezialabteilungen mit neurologischer Frühreha, bei Querschnittlähmung usw., und nicht dargestellt werden kann. Eine Weiterentwicklung ist hier aber nicht so richtig vorgesehen. Welche Notwendigkeiten der Deutsche Pflegerat sieht, kann hier nachgelesen werden:
    http://www.bibliomed.de/doc/doc_downlo…7976C707AAEBE32

    Gäbe es eine bessere Darstellung des Pflegeaufwandes, könnten einzelne Problem-DRG mit hoher Inhomogenität der medizinischen und pflegerischen Leistung weiterentwickelt werden. So aber fehlen hier Instrumente.
    Wir müssen uns z.Z. aber mit den Gegebenheiten abfinden. Zuständig ist letztendlich die Selbverwaltung, die übrigens auch im Kuratorium für Klassifikation und bei der QS immer mit dabei ist.

    Die Pflege sollte in jedem Fall in die Kodierung einbezogen werden. Dadurch wird es besser.

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen

  • Hallo,

    also Pflege und DRG ist ja ein schönes Thema:

    1. wie schon gesagt die Pflegepersonalkosten sind bei der Kalkulation der Relativgewichte berücksichtigt und haben einen erheblichen Einfluss (größter Kosteneinzelblock!)

    2. Die Kostenverteilung der Pflegepersonalkosten geschieht (fast ausschließlich) über PPR-Minuten (alles andere ist wenig pragmatish und LEP kostet ca. 15 min /Patient und auch noch Lizensgebühren, ergo zu teuer und aufwendig. Es wäre an der Zeit das die Pflege mal eine eigene pragmatische, kostenneutrale Pflegepersonalkostenverrechung entwickelt(lizensfrei und möglichst mit geringerem Aufwand/Patient als PPR).

    Eines ist auch klar, die DRG fördern den Wettbewerb (es wird weniger Geld für mehr geforderte Leistung geben), also ist jetzt die Chance traditionelle Zusammen (nebeneinanderher-)arbeit zu hinterfragen und neue Modelle des Zusammenwirkens von Ärzten und Pflegekräften zu finden...

    Das wird sehr schwer werden, aber ein wesentlich höherer Patientendurchsatz mit immer weniger Personal ist imho nicht anders zu erreichen...

    Gruß
    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo DTA
    bei uns im Hause haben wir diese Erfassungsbögen noch nicht mit auf die Stationen gegeben.
    Die BWKG hat für 2004 ein Pflegemodul geplant. als Teildatensatz Pflege gekoppelt an 12 Leistungsbereiche (17-er Module und HCH)
    Laut BWKG sind die entsprechenden Daten den Softw. Herstellern bereits überspielt so dass zum beginn 2004 alles klar sein dürfte.

    Gruß
    --
    QM- Tiger

    QM- Tiger