Verursachende Krankheit als Nebendiagnose

  • Liebes Forum,

    ein Patient mit Hüftkopfnekrose ein paar Monate nach TEP-Versorgung der Schenkelhalsfraktur wurde wieder operiert. Als Hauptdiagnose haben wir M87.25 Knochennekrose durch vorangegangenes Trauma gewählt. Als Nebendiagnose haben wir S72.01 Intrakapsuläre Schenkelhalsfraktur verschlüsselt. Der Kostenträger will diese ND durch T93.1 Folgen einer Fraktur des Femurs ersetzt wissen.

    1. Grundsätzliche Frage:
    Gibt es eine Regelung wonach bei einer Komplikation als HD die verursachende Erkrankung als ND zu verschlüsseln ist? Gilt bezüglich der Kodierung der zugrunde liegenden Krankheit die DKR D002 \"Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose\" auch wenn die Hauptdiagnose eine Folgeerkrankung und kein Symptom ist?

    2. Spezielle Frage:
    Ist nicht M87.25 die spezifischere Beschreibung der aktuellen Erkrankung und daher der T93.1 vorzuziehen? Oder müssen wir beide Kodes einsetzen, um zu beschreiben, dass eine Knochennekrose vorliegt und dass diese im Femur lokalisiert ist?

    Danke für jede Antwort.

    Hubertus Bürgstein

    Brühl

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Bürgstein,

    Zitat


    Original von Bürgstein:
    Der Kostenträger will diese ND durch T93.1 Folgen einer Fraktur des Femurs ersetzt wissen.

    Dies ist völlig korrekt.

    Zitat


    Original von Bürgstein:
    1. Grundsätzliche Frage:
    Gibt es eine Regelung wonach bei einer Komplikation als HD die verursachende Erkrankung als ND zu verschlüsseln ist? Gilt bezüglich der Kodierung der zugrunde liegenden Krankheit die DKR D002 \"Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose\" auch wenn die Hauptdiagnose eine Folgeerkrankung und kein Symptom ist?

    Nein, hier gibt es weder eine Regel, noch einen Zusammenhang. Die Regel die Sie hier beachten müssen, ist die D005d.

    Zitat


    Original von Bürgstein:
    2. Spezielle Frage:
    Ist nicht M87.25 die spezifischere Beschreibung der aktuellen Erkrankung und daher der T93.1 vorzuziehen? Oder müssen wir beide Kodes einsetzen, um zu beschreiben, dass eine Knochennekrose vorliegt und dass diese im Femur lokalisiert ist?

    Auch hier gilt die D005d. Selbstverständlich ist M87.25 spezifischer, aber es sind beide Diagnosen zu nennen und es gibt hier keine Frage nach \"Bevorzugung\".

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Alle miteinander,

    Herr Selter, ich denke, Sie sind dabei, den Urlaub zu genießen? Es lässt Sie ja doch nicht los. Kann ich verstehen.

    Bei der ganzen Diskussion um die T93.1 kann ich eines nicht verstehen. Herr Bürgstein schreibt: „Ein Patient mit HKN ein paar Monate nach TEP-Versorgung der SH-Fraktur wurde wieder operiert.“

    Es wundert mich, was für eine TEP er damals bekommen haben soll, wenn er nach ein paar Monaten (wieder??) eine HKN bekommt, wo im Allgemeinen kein Hüftkopf mehr da ist.

    Weswegen wurde er denn jetzt erneut revidiert? Oder lagen die Verhältnisse ganz anders.

    Z.B. SH-# wann auch immer-> Osteosynthese wann auch immer-> HKN -> TEP -> jetzt Wiederaufnahme nach ein paar Monaten wegen was?? Das gäbe eine ganz andere Codierungskette.

    Vielleicht kann Herr Bürgstein seinen ersten Satz einmal präzisieren. Dann können wir mit dem Codieren anfangen.

    Mit freundlichen Grüßen und Ihnen - Herr Selter - wünsche ich einen schönen Urlaub.

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,

    Sie haben natürlich recht. Der Patient hatte primär eine osteosynthetische Versorgung erhalten und keine Total-Endoprothese. Ändert sich dadurch die von Herrn Selter formulierte Einschätzung?

    Mit freundlichen Grüßen

    H. Bürgstein

  • Hallo Herr Bürgstein,

    nun ist zwar etwas mehr Klarheit eingetreten, aber der zeitliche Ablauf nach der TEP ist mir noch nicht klar. Kam diese vor ein paar Monaten rein? Und was war nun der Auslöser für die erneute Revision?

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Herr Winter,

    der Pat. wurde ursprünglich wegen einer Schenkelhalsfraktur osteosynthetisch versorgt. Etwa zwei Monate nach dieser primären OP wurde die Hüftkopfnekrose diagnostiziert, die dann mit einer Total-Endoprothese behandelt wurde. Die HKN war also der Auslöser der Revsisions-OP.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hubertus Bürgstein