diabetischer Fuß E11.70

  • :augenroll:
    es geht um die Kodierung diabetischer Fuß - kann E11.70 nur kodiert werden, wenn tatsächlich mehrere Komplikationen vorliegen? hier in diesem Fall nur die I79.2; weitere ND sind I70.23 mit Prozed. 5-380.70, 5-380.80; gleichfalls erfolgte in diesem Aufenthalt auch eine Zehenamputation bei diabetischem Fußsyndrom; es gibt bei uns die Auffassung (auch lt. KK), daß es immerdie E11.70 (bzw .71) sein muß; wäre aber nicht die E14.50 Diabetische Gangrän besser?
    da wir noch am Lernen sind, würde ich mich über Hilfe freuen

  • Guten Morgen,
    zunächst zur Kategorie E14.-. Handelt es sich um DM Typ 1 oder Typ 2, - was ich mal einfach vermute - kann nicht die E14.- verschlüsselt werden -siehe Excl.-Verweis unter E14.-.

    Die KDR 0401d sagt u.a. aus, dass die Diagnose \"Diabetischer Fuß\" an vierter Stelle mit \"7\" kodiert wird.
    Hat also der \"Diabetische Fuß\" zum st. Aufenthalt geführt, meine ich, dass an vierter Stelle die \"7\" zu klassifizeren ist. Typ 1 oder Typ 2 , siehe E10.- und E11.-.

    Ich lass` mich aber auch gerne belehren.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo andreasmtk,

    Zum diabetischen Fuß gehört medizinisch gesehen
    1. eine Angiopathie
    2. eine neuropathie

    mithin leigen zwei Komplikationen vor. Es greift die Regelung DKR 0401d, Beispiel 9.

    Die Codierung der E14.-- sollte die Ausnahme beleiben.

    Beim Ulcus bei AVK und Diabetes soll nach verständins der Kassen hingegen die E1*.50 verwendet werden, auch wenn mehrere Komplikationen vorliegen. Ich ahtte hierzu bereits einen Thread aufgemacht, da die DKR im Beispiel 5 hier wiedersprüchlich ist. Hier wird zur Hauptdiagnose die Bedingung hinzugefügt, daß die Behnaldung aller Ausprägungnen des Diabetes \"im Vordergrund\" stehen soll.
    Weitere DIabete-ND wie N083 oder Retinopathie sollen trotzdem mitvershclüsset werde. Somit müsste hier m.E. die E1*.70 zusätzlich als ND geführt werden, as ich allerdings für Unsinn halte. Diesen Widerspruch habe ich bisher nirgends auflösen können.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,
    aus meiner Sicht regelt die DKR401d unter der Überschrift \"Diabetisches Fußsyndrom\" die Kodierung eben dieses Krankheitsbildes.
    Das Beispiel 5 bezieht sich allgemein auf die \"Hauptdiagnose DM mit Komplikationen\".
    Meiner Meinung nach hat die spezifischere Regelung hier Vorrang, also das Beispiel 9.

    Viele Grüße
    NiR

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Dazu ein aktuelles Beispiel:
    Patient wird in unserer Gefäßchirurgie aufgenommen, bei diabetischer AVK mit Ulcus am Fuß, allerdings nur konservativ behandelt.
    Wir verschlüsseln E11.50 als HD gemäß DKR 0401d Beispiel 5. MDK sagt E11.70 gemäß Beipsiel 9 (jeweils natürlich mit entsprechenden Sekundär- bzw. Nebendiagnosen.

    Meiner Ansicht nach ist der Übergang zwischen \"diabetischm Fuß\" und diabetischer AVK mit Komplikationen fließend und die Kodierrichtlinien in diesem Bereich nicht hilfreich.

    Ich wüsnche noch einen schönen Tag

  • Hallo Forum, Hallo R.Schaffert,
    Na sie haben ja einen beim MDK der weiß was im Buche steht!! Aber er hat recht hier ist E11.7 anzugeben. Dies ist durch den MDK Hessen und Baden-Württemberg auch so Kommentiert worden. Kreuz-Stern mit G63.2 und I79.2 und dies ergibt den Diabetischen Fuß.
    Schönen Tag und grüße aus Aachen

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Schönen guten Tag,

    dass der MDK etwas so oder so kommentiert, ist für mich noch lange kein Grund, dies auch als gegeben hinzunehmen. Ich erwarte eine Argumentation auf Grundlage der medizinischen Gegebenheit des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Kodierregeln sowie der Hinweise in ICD und OPS. Meines Erachtens nach ist die Aufzählung unter dem Thema \"Diabetisches Fußsyndrom\" in den DKR lediglich Beispielhaft. Wenn die Behandlung des Gefäßleidens (und dazu gehört auch die Behandlung der entsprechenden Symptome) im Vordergrund steht, sehe ich (bisher) keinen Grund, nicht E11.50 zu verschlüsseln.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,

    die Unterscheidung zwischen Diabet. Fuß und AVK als Hauptdiagnosenkodierung nehmen wir immer - wenn möglich - durch Analyse der Krankengeschichte vor. Wir unterscheiden danach, welche Erkrankung zuerst aufgetreten ist. Wenn der Pat. bereits vor Jahren aufgrund seiner AVK behandelt wurde und der Diabetes damals noch nicht bekannt war, wird seine aktuelle Huaptdiagnose auch AVK und nicht Diabet. Fuß werden. Man kann damit argumentieren, dass die AVK wohl unabhängig vom Diabetes entstanden ist.

    Leider kann man nicht immer nachvollziehen welche Erkrankung zuerst da war.

    Liebe Grüße, Willm

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Hallo Alle Miteinander,

    Zum Diabetischen Fuß gibt es in Mydrg etliche Darstellungen. Auf zwei längere Diskussionen möchte ich hinweisen, die die ganze Problematik aufzeigen. Meine letzte Diskussion zu dem Thema endete für mich damit, dass ich das InEK bat, zu einer dezidierten Fragestellung zu antworten. Die erste Antwort ging in die Richtung diabetischer Fuß ist immer mit E1*.7ff zu codieren. In der Begründung widersprach sich das InEK aber selbst. Das InEK darauf aufmerksam gemacht, warte ich auf die zweite Antwort des InEK bis heute.

    Nummer 1 begann 14.4.2005 und endete am 28.4.05 Stichwort Diabetes mit OP.
    Nummer 2 begann 4.12.2005 und endete am 13.12.05 Stichwort Diab. Fuß.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    dann hier die Links zu den angesprochenen Threads, da tut man sich ja dann leichter:
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…es%20mit%20OP#0
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…es%20mit%20OP#1

    Wie ich schon an anderer Stelle erwähnte, hat das InEK bestätigt, dass zur Kodierung \"Diab. Fuß\" 2 Manifestationen keine Voraussetzung ist. Dass kein weiteres Beispiel mit nur der Gefäßkomplikation aufgeführt ist, ändert hier nichts.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau