Katecholamine kodieren

  • Hallo,
    in den Codier-Leitlinien (Fachkommentar) der Anästhesie findet sich für die 8-779 auch die Codierung hochdosierter Katecholamingabe. Dies wurde neuerdings vom MDK aber als unzulässig eingestuft (keine Reanimation bzw. Herzstillstand). Hat jemand Erfahrung damit? Wäre dankbar für Hinweise auch auf eventuelle Grundlagen.
    MFG

    Viele Grüße

  • Hallo Herr Steinbach,

    der Kode 8-779 bezeichnet \"Andere Reanimationsmaßnahmen\". Leistungen, die nicht im Rahmen einer Reanimation durchgeführt wurden, können daher mit diesem Kode naturgemäß nicht verschlüsselt werden.
    \"Fachkommentare\" stellen lediglich Empfehlungen der jeweiligen Autoren dar und haben keinerlei \"amtliche\" Grundlage.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo,
    wir sehen derzeit die Sache auch so wie Herr Steinbach. Dabei zählen nicht ausschließlich Katecholamine dazu.
    Nach erfolgloser Defilibration bei Kammerflimmern und Gabe von Amiodaron (erfolgreich) wird 8-779 kodiert.
    Eine genauere Definition ist man uns aber bisher schuldig geblieben.
    Gruß

  • Liebe Diskussionsteilnehmer,

    in den letzten (DRG-)Jahren habe ich an einer der größten Anästhesieabteilung Deutschlands extrem selten die 8-779 kodiert. Weder hochdosierte Katecholamingaben (als Bolus oder kontinuierlich? Ab wann ist hochdosiert und wer legt das fest? ) noch dei Gabe von Amiodaron ist, für sich alleine genommen, aussreichend als Reanimationsmaßnahme.
    Das Argument von Herrn Renkawitz kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, denn das Durchbrechen von Kammerflimmern, sei es elektrisch alleine oder zusätzlich medikamentös (oder durchbrechen sie Kammerflimmern nur mit Amiodaron alleine?? ), ist immer eine kardiale Reanimation, (Kammerflimmern führt bekanntlich unweigerlich zum Tod), und damit mit der 8-771 zu verschlüsseln.

    Die aktuell gültigen Guidelines zur Reanimation fordern ja, nach freimachen der Atemwege (8-770), die Durchführung einer CPR (8-771 = Herzdruckmassage + Beatmung), vor der Gabe von Medikamenten.
    Eiene rein medikamentöse Reanimation, welche evtl. mit der 8-779 kodiert werden könnte, kann ja nur bei noch minimal vorhandenen Kreislauf durch Bolusgaben von Katecholaminen erfolgreich sein. Wenn dies so dokumentiert ist, wird sich auch der MDK dieser Argumentation kaum verschliessen können.

    Mit besten Grüßen

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo,
    z.B. bei extremer Bradycardie (z.B: Fr. 15/min), die bereits zu Bewusstseinstrübung führt, kann man zunächst durch Gabe von Suprarenin die Frequenz wieder in einen dauerhaft mit dem Leben vereinbaren Bereich anheben, um dann halbwegs in Ruhe einen passageren SM legen zu können. Dies würde ich mit 8-779 kodieren.

    M.Rost

  • Sehr geehrte Herren,
    meiner Meinung nach führt der MDK diese Sache ab adsurdum.
    Eine Einstufung als \"unzulässig\" durch den MDK kann klar widersprochen werden.
    Nach Aussage von Hr. Hollerbach stellen Fachkommentare eine Empfehlung dar. Eine amtliche Aussage jedoch existiert dazu nicht.
    Auf meinen Nachfrage bei DIMDI wurde ich zur Klärung dieses OPS an die Fachgesellschaft verwiesen. Diese (Berufsverband Dt. Anästhesisten e.V. und Dt. Gesellschaft für Anästhesieologie und Intensivmedizin e.V.) haben in Ihrem \"Fachkommentar DRG 2006 Anästehsieologie\" den OPS 8-779 so (hochdos. Katecholamintherapie) interpretiert. Insofern gehen wir von einer Verbindlichkeit der Fachkommentare aus.

    Schöne Grüße
    J.Renkawitz

  • Hallo JRenkawitz, Hallo Forum,
    wie schon mhollerbach schrieb \" Fachkommentare stellen lediglich Empfehlungen dar.\" keine Gesetztesgrundlage. Der verweis des DIMDI an die Fachgesellschaft ist normal. Wenden Sie sich an das InEk hier sollten Sie, wenn überhaupt, die Änderungswürdigkeit anzeigen. Ist leider so, Deutschland-Bürokratenland.

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Forum,

    ich schließe meine Frage mal hier an:

    Spricht etwas dagegen die Katecholaminpflichtigkeit mit dem ICD Schlüssel-I97.8 \"Sonstige Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen\" zu kodieren?

    Viele Grüße,
    Christiana

  • Zitat


    Original von Christiana:
    Hallo Forum,

    ich schließe meine Frage mal hier an:

    Spricht etwas dagegen die Katecholaminpflichtigkeit mit dem ICD Schlüssel-I97.8 \"Sonstige Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen\" zu kodieren?

    Viele Grüße,
    Christiana


    Hallo Christiana,

    mir stellt sich die Frage warum ein Bedarf von Katecholaminen eine \"Kreislaufkomplikation nach med. Maßnahmen\" sein soll...?

    Was ist der eigentliche Grund der die Gabe verursacht hat? (Kardiogener) Schock? Oder wurde der Patient tatsächlich nach Gabe von irgendwelchen Medikamenten o.ä. Kreislaufintstabil?

    LG,

    BoB77

  • Hallo BoB77,

    Der Patient wurde operiert (=\"nach medizinischen Maßnahmen\"). Danach mußte der Kreislauf mit Katecholaminen (positive Inotropie wg. Hypotonie) unterstützt werden. Ansonsten wäre er Kreislaufinsuffizient geworden (Schock).

    Viele Grüße,
    Christiana

  • Hallo -

    P014e Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden
    Tabelle 1: Beispiele für nicht kodierbare Prozeduren

    Medikamentöse Therapie mit folgenden Ausnahmen:
    - bei Neugeborenen
    - nicht-antibiotische Chemotherapie
    - systemische Thrombolyse
    - Immunglobulingabe
    - Gabe von Gerinnungsfaktoren
    - Andere Immuntherapie (8-547)
    - antiretrovirale Therapie
    - Medikamente aus 6-00

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)