Basis-DRG I09

  • Hallo Forum, :sonne:
    Ballon-Kyphoplastie führt zur Abrechnung der Basis-DRG I09.
    Bei einer Baserate von 2.600, 00 Euro rechnet sich eigentlich nur die Abrechnung einer B-DRG, welche aber einen PCCL>2 voraussetzt.
    Nun kann sich jeder vorstellen, dass alle Fälle dieser Basis-DRG akribisch dokumentiert werden - insbesondere die NDs.
    Dei Ballon-Kyphoplastie hat einen hohen Sachkostenanteil ( c.a. 4.200,00 Euro) , meine Frage dazu:
    Tangiert die I09 - insbesondere die Abrechnung einer C-DRG den § 4 Abs.2 im KHEntgG? Handelt es sich im Falle der I09 um eine Fallpauschale mit einem hohen Sachkostenanteil?
    Vielleicht habe ich den Absatz auch falsch verstanden, nur wenn es so wäre, könnte ich doch im Rahmen der Entgeltverhandlung einen abweichenden Ausgleichssatz vereinbaren, oder?
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Herr Schrader,


    Zitat

    Original von GOMER:
    Tangiert die I09 - insbesondere die Abrechnung einer C-DRG den § 4 Abs.2 im KHEntgG? Handelt es sich im Falle der I09 um eine Fallpauschale mit einem hohen Sachkostenanteil?
    Vielleicht habe ich den Absatz auch falsch verstanden, nur wenn es so wäre, könnte ich doch im Rahmen der Entgeltverhandlung einen abweichenden Ausgleichssatz vereinbaren, oder?

    die Thematik der Sachkosten wurde in der Vergangenheit hier schon einmal diskutiert. :)
    Zudem wäre mir neu, wenn der von Ihnen erwähnte Paragraph an bestimmte DRGs gebunden wäre und nicht an die Situation vor Ort.

    Zitat

    Original von GOMER:
    Bei einer Baserate von 2.600, 00 Euro rechnet sich eigentlich nur die Abrechnung einer B-DRG, welche aber einen PCCL>2 voraussetzt.
    Nun kann sich jeder vorstellen, dass alle Fälle dieser Basis-DRG akribisch dokumentiert werden - insbesondere die NDs.
    Dei Ballon-Kyphoplastie hat einen hohen Sachkostenanteil ( c.a. 4.200,00 Euro)[...]

    Sie sollten mal darüber nachdenken von Angeboten der Firma gebrauch zu machen – ohne das ich hier für selbige werben möchte!!! Ich lehne mich mal sehr weit aus dem Fenster, aber womit verwöhnen Sie bzw. Ihr Haus die Patienten vor und nach einer Kyphoplastie, wenn Sie mit € 1.800 nicht vier Nächte Aufenthalt finanzieren können??? :i_drink: Die haben doch nix weiter, sonst wäre es doch die I09B oder höher...

    Einer der Administratoren erwähnte mal im Forum (Thread leider unbekannt), das es sich bei den DRGs um ein Fallpauschalensystem handele, dass nun einmal nicht den einzelnen Fall widerspiegelt. :i_baeh:

    Viele Grüße…

    PS: Hatten Sie in der Vergangenheit nicht einmal ein anderes Pseudonym?

    MfG

  • Zitat


    Original von kscholze:
    Zudem wäre mir neu, wenn der von Ihnen erwähnte Paragraph an bestimmte DRGs gebunden wäre und nicht an die Situation vor Ort.

    [


    Herr Scholze,
    mir ist schon klar, dass der § nicht an bestimmte DRGs gebunden ist!
    Aber egal, ich danke Ihnen für den Hinweis.

    Übrigens: Es gibt sicherlich eine Menge NDs, die den Aufenthhalt deutlich verlängern, nicht CCL-relevant sind und die Abrechnung einer C-DRG eben nicht kostendeckend ist.

    Einen schönes Wochenende wünsche ich Ihnen ?(
    B. Schrader