Eigenanteil bei Privatpatienten ?

  • Hallo Forum,
    eine private Krankenversicherung hat begonnen, bei Rechnungen für jeden Tag 10 € Eigenanteil des Patienten abzuziehen. Habe ich irgendetwas verpasst? Meines Wissens gilt diese Zuzahlungregelung doch nur für gesetzlich versicherte Patienten und nicht für Privatpatienten, BG-Fälle, Entbindungen. Allenfalls kommt noch in Betracht, dass die Krankenversicherung eine entsprechende vertragliche Regelung mit dem Patienten geschlossen hat. Da wir in diesen Vertrag keinen Einblick haben, sollte die KV dann aber den Eigenanteil vom Patienten direkt einfordern, ohne Umweg über das Krankenhaus. Meine Frage: Wie stellt sich das Problem in anderen Krankenhäusern dar?

    Viele Grüße aus Nordhorn,
    Andreas Bongartz

  • Hallo Herr Bongartz,
    hallo Forum,

    die Zuzahlungsverpflichtung nach § 39 Abs. 4 Fünftes Sozialgesetzbuch (10 Euro pro Kalendertag für maximal 28 Kalendertage p.a. für alle über 18jährigen Versicherten) gilt auch meines Erachtens in der Tat nur für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung - wie prinzipiell alle Regelungen des SGB V.

    Insofern ist es schon bemerkenswert, dass das private Krankenversicherungsunternehmen sich selbst schon als quasi gesetzliche Krankenkasse definiert - im Vorgriff auf den sogenannten Gesundheitsfonds (?).

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo,
    der Fall hat sich zwischenzeitlich zumindest teilweise geklärt. Die aktuelle Patienten war zu einem Tarif krankenversichert, der nach Auskunft des privaten Versicherungsunternehmens genau dem GKV-Tarif entspricht. Daher auch die 10 € Eigenanteil je Tag. Meiner Meinung nach sollte dann aber die PKV die Rechnung komplett zahlen und den Eigenanteil vom Patienten / Versicherten zurückfordern. Woher soll das Krankenhaus die vertragliche Ausgestaltung des einzelnen Versicherungsvertrages kennen? Dieses wurde aber von der betroffenen PKV abgelehnt. Der Patient sei von der PKV bereits zur Zahlung des Eigenanteils an das Krankenhaus aufgefordert worden. Nun warten wir also auf die ausstehende Zahlung. Ich habe den Fall an unsere Buchhaltung / Mahnwesen abgegeben.

    Gruß,
    Andreas Bongartz

  • Guten Abend,

    nun, ein wesentlicher Punkt ist das Vertragsverhältnis zwischen Patient und PKV, vor dessen Hintergrund Sie eigentlich zu recht einfordern, daß solcherlei Geplänkel die Vertragspartner unter sich aus machen. Die gängige Praxis der Direktabrechnung von KH-Rechnungen mit der PKV (Clinicard-Verfahren) zerschießt die ehemals so übersichtliche Vertragsbeziehung. Dann kommen solche Blüten dabei heraus, wie Sie sie geschildert haben. Ich würde, ähnlich wie Sie, das Ganze entspannt betrachten und die üblichen Schritte gehen.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein