Phlebitis nach Infusionstherapie

  • Hallo Kodiak,

    ich denke mal das MF Bern mit der A49.0 einfach eine Bakteriämie, verursacht durch Staphylokokken meint. Die wurde ja durch Blutkulturen nachgewiesen. Wegen der Thrombophlebitis musste der Patient sicher nicht aufgenommen werden, denn er wurde ja extra wegen A49.0 aufgenommen und behandelt. Aufnahmeanlass war hier also wohl eindeutig die A49.0. Und nein, die B95.* wird da nicht verschlüsselt. Evtl. könnte man die A49.0 mit der Y84.* kombinieren. Ich jedenfalls halte die Kodierung von MF Bern nicht für abwegig.

    MfG findus

    MfG findus

  • Was soll denn bitte die A49.0 sein, eine Infektion an einer nicht näher bezeichneten Lokalisation durch Staphylokokken. Sie beschrieben bereits eine Thrombophlebitis in der rechten Ellenbeuge. Mit der Kodierung der A49.0 lassen Sie diese Information wissentlich unter den Tisch fallen und verstoßen gegen die Vorgabe, so spezfisch wie möglich zu verschlüsseln.


    Hallo,
    das ist die Umsetzung der DKR 0103f (Bakteriämie, Sepsis, SIRS und Neutropenie)
    Eine Bakteriämie ist mit einem Kode aus A49.- Bakterielle Infektion, nicht näher bezeichneter Lokalisation oder einem anderen Kode, der spezifisch den Erreger benennt z.B. A54.9 Gonokokkeninfektion, nicht näher bezeichnet zu kodieren. Sie ist nicht mit einem Sepsis-Kode (siehe Tabelle 1) zu verschlüsseln.
    Bakterien in der Blutbahn ist auch eine spezifische Information, die in aller Regel eine andere Therapie zur Folge hat als eine lokale Thrombophlebitis.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,


    vielen Dank, so mache ich das.

    Kodiak: die I80 war als ND bereits vorhanden, sollte also nicht vergessen werden. Aber ich finde auch, dass wir den Patienten wegen einer Thrombophlebitis nicht aufgenommen hätten


    mfg


    MF Bern

  • hallo!


    auch wenn es an der Kodierung der Bakteriämie (A49.0) nichts ändert:
    Was waren es denn für Staphs?
    ( Schließlich ist es medizinisch ein Unterschied ob es aureus, sonstige,multiresistente oder koagulase-negative waren.)


    mfg ET.gkv

  • Habe hier nun ein Urteil zur Frage I80.8 vs. T80.1 des SG Hildesheim (vom 10.02.2015, S 40 KR 223/13, nicht rechtskräftig) vorliegen, welches die Auffassung des MDK bestätigt, allerdings leider ohne sich tiefergehend mit dem Problem zu beschäftigen. Es wird allein auf die organspezifische Kodierung abgestellt, die über I80.8 (Vene!) genauer sei, der T-Kode sei nicht notwendig, da Y84.9! insoweit ausreiche - mir stellt sich dann die Frage, in welchem Fall dann die T80.1 überhaupt zur Anwendung kommen soll...? ?(

    Zudem heißt es im Vorwort zum Kapitel XX doch gerade: In Fällen, in denen eine Schlüsselnummer aus diesem Kapitel anwendbar ist, soll diese zusätzlich zu einer die Art des Zustandes bezeichnenden Schlüsselnummer aus einem anderen Kapitel der Klassifikation benutzt werden. Meistens wird der Zustand mit einer Schlüsselnummer aus dem Kapitel XIX "Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen (S00-T98 )" zu klassifizieren sein.

  • Hallo,
    und immer wieder neu,kodieren jetzt alle I80.80 oder T80.1? Zumindest die DIMDI Anfrage wurde ja so beantwortwet:(aus DIMDI Fragen und Antworten; von papiertiger)

    Laut MDK sei dies mit den Kodes I80.8 mit dem Kode Y69! zu kodieren.
    Unserer Ansicht nach ist dies korrekt mit dem Komplikationskode T80.1 zu kodieren.
    Welche Kodierung ist korrekt?
    Antwort:
    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
    Gemäß Alphabetischem Verzeichnis ist eine "Thrombophlebitis nach Infusion, therapeutischer Injektion oder Transfusion" mit T80.1 zu verschlüsseln.
    Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    steht doch jetzt genau gegen das Urteil ?! und kommt doch vom Kodierhauptorgan selbst!?!
    was machen?...MDK bleibt hart

  • Hallo,

    die Argumentation ist so, dass DIMDI ihre Antwort aus klassifikatorischer Sicht gibt.
    Die DKR haben Vorrang vor den Schlüsselverzeichnissen.
    Und in den DKR steht, dass bei Erkrankungen und Störungen nach med. Maßnahmen der spezifischste Kode bzgl. der Erkrankung zu wählen ist.
    Und jetzt kann man sich trefflich streiten, was spezifischer ist. In beiden Kodes ist die Thrombophlebitis enthalten, in einem die Lokalisation, im anderen der Grund.

    Wie das vor Gericht ausgeht: "Vor Gericht und auf hoher See....."

    Gruß
    B.W.