Phlebitis nach Infusionstherapie

  • Hallo Herr Selter,

    was ist aus: \"Ich warte schon auf ein erstes SG-Urteil zu dieser Thematik.\" geworden?

    Wir haben jetzt schon mehrere Fälle mit dieser Problematik und ich kenne bislang noch kein Urteil in dieser Richtung.

    MfG A. Rückert

  • Hallo!

    Der T80.1 ist der richtige Kode. Er enthält auch die Angabe Phlebitis nach Infusion...

    Deshalb nicht vom MDK einschüchtern lassen. Die Systematik geht vor!
    Beide würde ich nicht nehmen (also mit I80.2), da die Phelebitis als Komplikation im T - Code enthalten ist. Das gibt die nächste Diskussion, da der I - Kode auch noch CCL - relevant ist.
    Man muss glaube ich sowas wie Logik oder medizinische Korrektheit in der Systematik vergessen!

    Liebe Grüße,

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
    ________________________________________

    Medizinischer Fachberater und Gutachter
    Klinische Kodierfachkraft und Krankenpfleger

    - MDK-Management und Rechnungsprüfung -

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von ARueckert:
    was ist aus: \"Ich warte schon auf ein erstes SG-Urteil zu dieser Thematik.\" geworden?

    Hallo,

    still waiting...
    Wenn Sie mehrere Fälle haben, können Sie es doch selber mal sozialgerichtlich klären lassen.

  • Hallo,

    wenn man schon einen Zustand oder Krankheit in der Kodierung spezifischer beshcreiben soll, dann sollte der Code auch die Ursache / Ätiologie beinhalten. I80.2 sagt lediglich, dass eine Phlebitis existiert. Dagegen beinhaltet T80.2 auch gleichzeitig die Ursache (Komplikation nach einer Infusion..), während I80.2 nichts über die Ursache sagt! Daher ist T80.2 auf jeden Fall (wenn auch als zusätzliche Diagnose) anzugeben. Wenn schon bei der Selbstverwaltung ein Konsens darüber besteht, sollte sich MDK auch daran halten und nicht mit aller Gewalt zum Nachteil der KHs entscheiden.

    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Wenn schon bei der Selbstverwaltung ein Konsens darüber besteht, sollte sich MDK auch daran halten und nicht mit aller Gewalt zum Nachteil der KHs entscheiden.

    Guten Morgen,

    und da haben wir leider das Problem, dass die Kassenvertreter in der Selbstverwaltung diesen Konsens kurz nach Findung des selbigen, nicht mehr mittragen wollten.....

  • Hallo!

    In der T80.2 ist nicht die Phlebitis enthalten. Die T80.1 beschreibt die Phlebitis und auch die Komplikation nach Infusion.
    Ist also spezifischer.

    Gruß, KODI79 :)

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
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  • Guten Morgen,
    vielleicht solten wir uns mal die offiziellen Texte zu Gemüte führen:

    T80.1 Gefäßkomplikationen nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken;
    Phlebitis, Thrombembolie, Thrombophlebitis nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken.

    T80.2 Infektionen nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken;
    Infektion, Sepsis, Septikämie, Septischer Schock nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken

    Verknüpfung zum DIMDI

    und danach ist die Phlebitis für mich eindeutig der T80.1 zuzuordnen. Die Frage ist nun ob der Phlebitis-Kode
    I80.8 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger Lokalisationen
    oder der Kode
    T80.1 Gefäßkomplikationen nach Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken
    die Thrombophlebitis nach Infusion am Arm spezifischer beschreibt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo, da es sich eindeutig um eine Komplikation durch Infusionstherapie handelt und nicht um eine manifeste Erkrankung finde ich den T80.2 am spezifischsten. Er sagt ja auch aus, dass es nach Infusion war, was der I - Kode nicht tut.
    Lg KODI79

    Mit den besten Wünschen,
    KODI79
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  • Zitat


    Original von Selter:

    Hallo,

    still waiting...
    Wenn Sie mehrere Fälle haben, können Sie es doch selber mal sozialgerichtlich klären lassen.


    Hallo,

    hat sich der Status geändert? Soll heissen, gibt es eine erstinstanzliche Entscheidung?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,
    wir haben die T80.1 im letzten Jahr 23 mal kodiert und es war nie ein Streitpunkt.
    Dagegen wurde die I80.2 nicht ein einziges Mal kodiert.
    Soweit zur Einigkeit des MDK in Bayern.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken