Phlebitis nach Infusionstherapie

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    wir haben die T80.1 im letzten Jahr 23 mal kodiert und es war nie ein Streitpunkt.
    Dagegen wurde die I80.2 nicht ein einziges Mal kodiert.
    Soweit zur Einigkeit des MDK in Bayern.

    Hallo Herr Heller,

    das sagt ja so nichts aus. Wurden denn Fälle mit T80.1 auch geprüft? Sprich, von den Kassen dem MDK vorgelegt?

  • Hallo,
    wir hatten bis jetzt die I80.2 in Kombination mit der T80.1 kodiert. HD war nie das Problem, da jeweils alles ND. Diese Kombination wurde jetzt (erstmals) mit dem Verweis auf eine unzulässige (lt. MDK-Spitze) Doppelkodierung gestrichen.
    Ich warte jetzt auf das schriftliche GA und werde dann mit der Kasse Kontakt aufnehmen, ob wir den Fall vor das SG bringen sollen/wollen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • guten tag herr horndasch!

    dazu soll es ein bsg-urteil geben ( grundsatz:monokodierung oder monicausalität-?? ),war aber speziell wohl für ops-codes...
    leider kann mir niemand dass urteil zitieren-weiß jemand rat??

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hallo,

    Monokausaule Kodierung bei Krankenhausvergütung nach DRG-System.

    B 3 KR 15/07 R.

    Bezieht sich aber auf OPS Kodes.

    Viel Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Zitat


    Original von Selter:
    [das sagt ja so nichts aus. Wurden denn Fälle mit T80.1 auch geprüft? Sprich, von den Kassen dem MDK vorgelegt?


    Hallo Herr Selter,
    ich kann#s jetzt nicht genau sagen, aber 4 oder 5 mal wurde es sicherlich \"geprüft\".
    Wobei sich die Prüfung immer darauf erstreckte, dass in der Dokumentation nachgesehen wurde, ob auch wirklich eine Größenangabe der Rötung z.B. 3 cm großer roter Hof an der Einstichstelle und strichförmige rötung im Gefäßverlauf dokumentiert war und der Behandlungsaufwand mit mehrtägiger Heparinsalbe oder Beta Isodona angegeben war.

    Natürlich behaupten die MDK-Kollegen immer wieder, dass ihre Ansicht keine Einzelmeinung ist, sondern dass hier MDK-interne Absprachen bestehen. Häufig trifft man aber schon auf unterschiedliche \"Begutachtungen\" in kleinräumigen Gebieten.

    In der Nürnberger Gegend ist wohl ein Vertreter der MDK-Spitze(n---->) der maßgebliche Meinungsbildner.
    Aber daran halten sich längst nicht alle der wenigen übriggebliebenen Kollegen des MDK. :k_biggrin:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo alle zusammen,
    und wieder ist ein Jahr vergangen...!
    Ich wollte nur gerne wissen, ob irgendjemand zu dieser Thematik mittlerweile ein Urteil erhalten hat?!?!!?

    Vielen Dank und viele Grüße,
    ND

  • Uns ist es bisher nicht gelungen, ein Urteil zu erwirken. Das Sozialgericht hat einen externen Gutachter beauftragt, der immerhin unsere Kodierung mit T80.1 unterstützt hat. Daraufhin hat die Kasse gezahlt...

  • Hallo Zusammen,

    folgender Sachverhalt:

    Die stationäre Aufnahme des Patienten erfolgte, nachdem er auf eigenen Wunsch am Vortag das Krankenhaus verlassen hatte. Bei Thrombophlebitis in der rechten Ellenbeuge wurden in der Blutkultur Staphylokokken nachgewiesen, sodass der Patient zur antibiotischen Therapie wieder einbestellt wurde.

    (die Rötung ist an der Einstichstelle)

    unsere HD ist A49.0 Staphylokokkeninfektion, der MDK möchte natürlich die I80.80.

    meiner Meinung nach hätten wir den Patienten nur mit einer Thrombophlebitis nicht aufgenommen. Der eigentlich Grund waren die Staphylokoken.


    Wie sehen Sie das?


    mfg

    MF Bern

  • Der eigentlich Grund waren die Staphylokoken.


    Und diese haben Sie entsprechend mit einem Kode aus B95.* verschlüsselt?!

    Was soll denn bitte die A49.0 sein, eine Infektion an einer nicht näher bezeichneten Lokalisation durch Staphylokokken. Sie beschrieben bereits eine Thrombophlebitis in der rechten Ellenbeuge. Mit der Kodierung der A49.0 lassen Sie diese Information wissentlich unter den Tisch fallen und verstoßen gegen die Vorgabe, so spezfisch wie möglich zu verschlüsseln.

    Herzliche Grüße

    Kodiak