Verlegung und Rückverlegung Neugeborenes

  • Hallo Forum!

    Habe hier einen Fall, mit dem ich nicht so recht klarkomme und hoffe auf Hilfe hier. Habe leider nichts passendes in der Suchfunktion gefunden.

    Der Fall - Neugeborenes 3290g und Entbindung am 26.03.2006 um 20:12 Uhr. Es kommt zu einem Atemnotsyndrom und das Neugeborene wird kontrolliert (aufgerundet 1 Stunde) beatmet. Sodann direkt in eine Kinderklinik verlegt. Von dort wird es am 30.03.2006 um 17:00 Uhr zurück verlegt. Am 1.4.2006 um 11:20 Uhr wird das Neugeborene mit der Mutter regulär entlassen.

    Kodiert wurde - ICD P22.0, Z38.0 - OPS 8-711.2, 8-706, 9-262.0
    Unser KIS groupiert DRG P67B unter Berücksichtigung von 3 Tagen.

    Meine Frage: Handelt es sich um eine Fallzusammenfassung da Rückverlegung? Oder ist der 26.3.06 gar nicht zu berücksichtigen da unter 24 Stunden und die Verlegung direkt aus dem Kreissaal erfolgte - abgegolten mit der Mutter?

    Für alle Antworten schon jetzt herzlichen Dank

    freundliche Grüße aus dem sonnigen Hessen


    K. Hormel

  • Hallo Herr Hormel,
    eine Zusammenlegung der Fälle wegen Rückverlegung scheidet aus, da für die MDC 15 (Neugeborene) eine entsprechende Ausnahmeregelung gilt (s.a. DRG-Katalog 2006 und FPV 2006 §3 Abs. 3 Satz 5. Der erste Aufenthalt ist nach FPV 2006 §1 Abs. 5 nicht abzurechnen und mit dem Fall der Mutter abgegolten. Beim zweiten Aufenthalt stellt sich die Frage, ob die Kodierung korrekt ist, da ja bei diesem Fall kein behandlungsbedürftiges Atemnotsyndrom vorlag. Die entsprechenden Diagnosen und Prozeduren wären zu streichen. Je nachdem, was noch übrig bleibt erreichen Sie dann nur die DRG P67C oder P67D.

    Viele Grüße,
    Andreas Bongartz

  • Guten Tag,
    das Thema scheint aber noch aktuell zu sein, sonst würde sich wohl nicht die DKG damit befassen.

    Im Anhang ein Schreiben der DKG an den GKV-Spitzenverband zum Thema

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch