Wiederaufnahme wegen Komplikation?

  • Was ist die genaue Definition einer Komplikation??

    Ist beispielsweise eine erneute ESWL-Behandlung eine Komplikation??
    Oder ist die Entfernung eines Dauerkatheters eine Komplikation??

    Mit dem Begriff Komplikation habe ich noch so meine Probleme.

    Mfg

  • Über das Thema \"Komplikation\" wurde hier und wird wohl auch in Zukunft schon intensivst diskutiert - schlicht, weil es keine ultimative, einzige und stets treffende Definition des Begriffs \"Komplikation\" geben kann.

    Die Definition \"unerwünschte Folge einer Behandlung\" trifft es zwar schon ganz gut, trotzdem wird es (ähnlich wie bei der Definition der Ursache eines Krankenhausaufenthaltes) immer wieder Grenz- und Ausnahmefälle geben.

    Wäre dem nicht so, wären die meisten von uns hier arbeitslos. Von daher finde ich diese Schwammigkeit nicht mal sooo schlecht :d_zwinker:

    Um auf Ihre Beispiel zu kommen:

    ESWL bei fehlendem oder nicht ausreichendem Erfolg der Behandlung und entsprechend engem zeitlichen Abstand könnte man sicher als Komplikation sehen (schließlich ist erwünscht, daß die Behandlung das nicht meh notwendig macht).

    Entfernung Dauerkatheter ist sicher keine Komplikation - oder wollen Sie Ihr Leben lang mit so einem Ding rumrennen :biggrin: ? Das ist ein ganz stinknormaler Eingriff, so wie eine OP, eine Medikamentengabe oder eine ME nach Osteosynthese.

    Herzlichen Gruß,

    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

  • Vielen vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Gibt einfach noch sehr viele Dinge die ich beachten und lernen muss, bis ich im DRG-Dschungel einen Durchblick habe :biggrin: :biggrin:


    Mfg

  • Gern geschehen.

    Sehen Sie´s locker. Das schöne an dem Job ist, daß es einem nie langweilig wird - da sorgen schon DIMDI, InEK, MDK und Co für :biggrin:

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

  • Hallo,
    die genannten WA-Gründe sind für mich keine Komplikationen, sondern das Fortbestehen einer Erkrankung mit erneuter Behandlungsbedürftigkeit bzw. Folgeeingriff (wie z.B. das Entfernen von Osteosynthesematerial). Ich finde den Begriff Komplikation eigentlich nicht so uneindeutig. Davon abgesehen sind WA in gleicher Basis-DRG oder wegen Komplikation in den meisten Fällen ohnehin das selbe (abgesehen von Fällen mit Sternchen in Spalte 13).

    MR

    M.Rost

  • Hallo Herr Rost,

    Zitat


    Original von rostm:
    die genannten WA-Gründe sind für mich keine Komplikationen, sondern das Fortbestehen einer Erkrankung mit erneuter Behandlungsbedürftigkeit bzw. Folgeeingriff (wie z.B. das Entfernen von Osteosynthesematerial).

    hier würde ich Ihnen zustimmen, zumal Komplikation mit [glow=#FF0000,3]unerwünschter[/glow]Folge einer Behandlung definiert ist, wass bei einer Metallentfernung oder einer Entfernung eines Dauerkatheters wohl, ausgenommen von Infektionsgründen, nicht der Fall ist

    Zitat


    Original von rostm:
    Davon abgesehen sind WA in gleicher Basis-DRG oder wegen Komplikation in den meisten Fällen ohnehin das selbe (abgesehen von Fällen mit Sternchen in Spalte 13).

    Das sehe ich dagegen anders, denn in der Regel ergeben sich m.E. unterschiedliche Basis-DRG\'s, was zur Folge hat, dass eben keine Fallzusammenführung erfolgt.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo,
    mag sein, dass manchmal unterschiedliche Basis-DRG rauskommen, aber wenn dieselbe Erkrankung nochmal behandelt wird, eigentlich eher nicht, es sei denn, dass z.B. beim ersten Aufenthalt eine relevante OR oder n-OR-Prozedur zu einer anderen Basis-DRG führten.

    M.Rost