Ambulantes Operieren ab 01.07.06

  • Hallo Forum,

    der Vertrag zum ambulanten Operieren wurde ja von der DKG zum 30.06.06 gekündigt. Jetzt erreicht mich (ohne weiteren Kommentar)die Mitteilung, dass eine Schiedsstellenentscheidung über den neuen Vertrag erst im August zu erwarten ist. Wie verhält es sich denn bis dahin mit dem Ambulanten Operieren? Eine Nachwirkung des aktuellen Vertrages ist doch meines Wissens nicht gegeben. Fehlt damit ab übernächster Woche die Rechtsgrundlage für ambulante Operationen im Krankenhaus?

    Viele Grüße,
    Andreas Bongartz

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,

    gemäß aktueller Vereinbarung (das Unterschriftenverfahren ist eingeleitet worden) der Beteiligten gilt der Vertrag §115 b Abs.1 SGB V fort, bis zum Inkraftreten des vom erweiterten Bundesschiedsamt festzusetzenden Anschlussvertrages, längstens bis zum 30.9.06

    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Herr Rembs,
    vielen Dank für die Rückmeldung. Wir hatten schon befürchtet mit den Krankenkassen irgendeine Einzelvereinbarung treffen zu müssen. Umso besser wenn es eine verbindliche Übergangslösung für alle gibt.

    Gruß,
    Andreas Bongartz