Liebes Forum!
Wir haben doch tatsächlich von der Krankenkasse die Anfrage bekommen, ob ein Patient, der per Notarzt kam und kurze Zeit später verstab, wegen der kurzen Verweildauer nicht ambulant oder vorstationär hätte geführt werden können. Bei diesem Patienten ist es jetzt nicht schwer, entsprechende AEP-Kriterien für eine vollstationäre Behandlung zu finden, aber manchen Patienten geht es bei der Aufnahme ja noch nicht so schlecht, trotzdem sterben sie am Aufnahmetag.
Nach meinem einfachen ärztlichen Verständnis schliesst der Begriff "ambulant" und "vorstationär" die Möglichkeit eines "danach" ein, was bei Toten ja nur bei Abrechnungsbetrug möglich wäre.
Gibt es hier auch grundsätzliche Entscheide, dass der zeitlich zur Aufnahme nahe Tod per se schon ein Indikator für die Schwere der Erkrankung ist und daher auch eine vollstationäre Behandlung rechtfertigt?
Gruss aus dem Wallfahrtsort Kevelaer in der Hoffnung, dass auch die Krankenkasse mal von der Erleuchtung heimgesucht werden.
C. Müggenburg:besen: