Divertikulose Dickdarm mit Blutung ohne Nachweis

  • Hallo Forum,

    es wäre nett, eine Beurteilung zu folgendem Fall zu erhalten: Patient kommt aufgrund peranalen Blutabgängen, die am Aufnahmetag dokumentiert wurden. Hb-Wert 10,6, am Aufnahmetag, ohne Bluttransfusion bis zur Entlassung auf 11,3 steigend. Durchgeführte Diagnostik: Gastroskopie, die eine erosive Antrumsgastritis ohne Anzeichen einer aktiven Blutung ergibt. Koloskopie mit dem Ergebnis einer ausgeprägten Sigmadivertikulose ohne Anzeichen einer Entzündung oder Blutung. Es ist davon auszugehen, dass sich die Blutungsquelle höchstwahrscheinlich im Sigmadivertikel befand, so dass die K57.31 als Hauptdiagnose kodiert wurde. Dies sieht der MDK anders und fordert die Kodierung K57.30 Divertikulose des Dickdarms ohne Perforation, Abszess oder Angabe einer Blutung. :rotwerd:

    Wie beurteilen die Forenteilnehmer diesen Fall?

    Herzlichen Dank im voraus.
    zymotic

  • Hallo zymotic,

    der Grund für die stationäre Behandlung war die Blutung, damit ist die Kodierung K57.30 falsch !

    s. DKR 1105d
    Wenn aufgrund der Vorgeschichte oder anderer Anhaltspunkte klinisch davon ausgegangen werden muss, dass die Divertikulose die Ursache für die Blutung war dann HD K57.31.

    Alternativ bei unklarem Ursprung der peranalen Blutung HD K92.2.

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo zymotic,
    \"wer schreibt der bleibt\" und die HD bleibt auch da sie die Blutungsabgänge dokumentiert haben. Solange dies eine plausible Linie bildet sollten Sie bei der HD K57.31 bleiben.
    HD K 92.2 finde ich nicht spezifich genug. Denn Sie haben was gesehen, Dokumentiert und (leider) später durch Diagnostik versucht wider zufinden.
    Grüße von Aachen1

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Zusammen,

    ich gebe Herrn Dr. Wagner recht, dass die Hauptdiagnose des MDK K57.30 überhaupt nicht nachzuvollziehen ist, da sie die Divertikulose nicht der Grund der stationären Aufnahme war, sondern die untere gastrointestinale Blutung. Es kommt also entweder das Symptom K92.2 oder die K57.31 in Betracht.

    Meiner Meinung nach ist hier die K92.2 die Hauptdiagnose.
    Die spezielle Kodierrichtlinie 1105d gilt vor den allgemeinen Kodierrichtlinien. Dort heißt es: \"wenn bei einer peranalen Blutungsquelle die aktuelle Blutungsquelle nicht bestimmt werden kann... ist K92.2 zu kodieren\".
    Sie konnten hier die aktuelle Blutungsquelle nicht bestimmen, und müssen daher die K92.2 als Hauptdiagnose kodieren. K57.30 entfällt dann auch als Nebendiagnose, wenn es sich um einen Zufallsbefund ohne weitere Maßnahme handelt.
    Insbesondere da im ersten Teil der Kodierrichtlinie beschrieben wird, dass bei einer oberen GI-Blutung die Läsion kodiert werden darf, auch wenn keine Blutungsstigmata vorliegen, sehe ich bei der peranalen Blutung Blutungsstigmata als notwendig für die Kodierung der Läsion an. Nur wenn die aktuelle Blutungsquelle bestimmt werden konnte, dann ist diese, hier K57.31 zu kodieren (sogar wenn im Verlauf keine Blutungen mehr aufgetreten wären).

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer