Bohrlochtrepanation

  • Hallo Forum,
    folgende Frage: Bei einem Pat. mit einem subduralen Hämatom erfolgt die Drainage des selben über eine Bohrlochtrepanation.
    Entlassung erfolgt, 2 Tage später Aufnahme wegen Rezidiv.
    Erneute Entlastung des Hämatoms über die bestehende Bohrlochtrepanation.
    Muß für die Folgeoperation erneut der Kode 5-010-2 Bohrlochtrepanation kodiert werden? In den Hinweisen des Kodes für die Draínage 5-013.1 ist ein Kode für den Zugang gefordert.
    Bitte um Ihre Unterstützung.
    Mit freundlichem Gruß
    Nastie

  • Hallo Nastie,

    da die 2. Hämatomausräumung den Zugang über das bestehende Bohrloch genommen hat, würde ich in diesem Fall lediglich die 5-013.1 kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    M. Finke

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Doppelt hält besser? Vielen Dank für Ihre Antwort\"en\".
    Genau so hätte ich auch gedacht.
    Der MDK möchte die Bohrlochtrepanation auch beim 2. Eingriff kodieren.
    Natürlich resultiert dann die selbe Basis DRG innerhalb der OGV und siehe da
    kann man die Fälle doch zusammenführen.
    Nun muss ich nur noch versuchen dies in ein MDK-Deutsch zu bringen.
    Viele Grüße
    Nastie

  • Der MDK fordert die Kodierung einer nicht durchgeführten Prozedur??? :a_augenruppel:

    Cool...würde ich als Argument bei der nächsten Beanstandung durch eine Kasse nehmen: \"Ich hab´s zwar nicht gemacht, aber da durften wir es ja auch verschlüsseln...\" :rotwerd:

    Wer sagt da, die Arbeit mit DRGs wäre langweilig.

    Herzlichen Gruß,

    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es muss ein Zugang kodiert werden, weil es der OPS fordert. Eine Drainage ohne Zugang geht ja auch nicht wirklich ( Ausschwitzen? ). Da keine neue Bohrlochtrepanation vorgenommen wurde und kein spezifischerer Kode angegeben werden kann, ist 5-010.x anzugeben. Beim DIMDI sieht man das auch so.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    schön, daß man das beim DIMDI auch so sieht. Nur frage ich mich dann, wozu es eigentlich Kodierregelungen gibt :boese:
    Sie stecken da in den Hintergründen sicher besser drin als ich, aber hier wäre es doch insgesamt sinnhafter solche Eingriffe durch bereits vorhandene Zugänge nochmal zu spezifizieren.

    Mir ist bewußt, daß Sinnhaftigkeit nicht zwangsläufig zu den Kodierregelungen gehört und sich sowas leichter sagt, als es getan ist. Aber im Interesse eines möglichst genau abbildenden Systems und vor alllem einer Regelungssicherheit beim Kodieren würde sich der Aufwand m.E. lohnen.

    Ich habe jedenfalls Problem damit, einzusehen, warum ich - entgegen den Regeln - auf Geheiß des DIMDI etwas kodieren soll, was ich so nicht durchgeführt habe, ist es doch meines Wissens ein (vom MDK in bestimmten Situationen durchaus gerne hinzugezogener) fester Grundsatz, daß nur VOLLSTÄNDIG erbrachte Leistungen kodiert werden dürfen.

    Hier unterläuft das DIMDI seine eigenen Regeln!

    Ob das der Glaubwürdigkeit dient???

    Nachdenklich,

    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Zitat


    Original von N.:
    Nur frage ich mich dann, wozu es eigentlich Kodierregelungen gibt :boese:

    Ich habe jedenfalls Problem damit, einzusehen, warum ich - entgegen den Regeln - auf Geheiß des DIMDI etwas kodieren soll, was ich so nicht durchgeführt habe,

    Hier unterläuft das DIMDI seine eigenen Regeln!

    Weder werden hier die Kodierregeln veletzt, noch unetrläuft das DIMDI seine eigenen Regeln. Selbstverständlich muss ein Zugang gewählt werden, ansonsten kommt man ja nun mal nicht dahin, wo man hin will. Da bei der Drainage der Zugang extra kodiert werden muss, geht es nur darum, den Kode zuzuordnen, der den Zugang beschreibt. Bei oben beschriebener Situation ist es eben ein \"sonstiger\" Zugang.

    Es stellt sich alles regelkonform dar!

    In Analogie zu \"Steinigt ihn, er hat `Jehova´ gesagt\":
    100 x \"Hier unterläuft das DIMDI seine eigenen Regeln!\" an die Mauern in Köln zu schreiben, kann ich an dieser Stelle nicht empfehlen....