Hallo,
wird nicht bei \"septischem Krankheitsbild\" nach wie vor die Verdachtsdiagnose einer (beginnenden) Sepsis spezifisch anbehandelt und kann daher auch als solche kodiert werden - unabhängig davon, ob Blutkulturen abgenommen wurden, oder nicht ?
DIMDI und DSG mögen Kriterien zur Diagnosesicherung einer Sepsis veröffentlichen, Sie können aber keine Vorgaben zur Kodierbarkeit von Verdachtsdiagnosen machen.
Dieses ist den DKR vorbehalten und dort lese ich noch immer:
\"Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde, und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren.\"
Wer kann sich dieser Auffassung anschließen (unser MDK tut sich damit zugegebenermaßen schwer) ?
mfG
C. Hirschberg